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Ein Jahr bei der Bundeswehr

Begonnen von TimHinrichs, 24. Mai 2012, 15:31:28

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TimHinrichs

Hallo Freunde,

Kann man sich nach dem Abitur für ein Jahr beim Bund verpflichten und auch an einem Auslandseinsatz teil nehmen?
Außerdem würde mich interessieren wie viel man in einem Jahr beim Bund verdienen tut. Habe zwar die Tabelle mit dem Sold gesehen, bin daraus aber nicht wirklich schlau geworden...

Danke schon im Voraus für die Antworten,

Liebe Grüße
Tim H.

F_K

ZitatHallo Freunde,

Freunde? Eher nicht ...

ZitatKann man sich nach dem Abitur für ein Jahr beim Bund verpflichten

Ja.

Zitatund auch an einem Auslandseinsatz teil nehmen?

Ein Jahr "Verpflichtungszeit" ist für einen Auslandseinsatz nicht ausreichend. Also: Nein.

ZitatAußerdem würde mich interessieren wie viel man in einem Jahr beim Bund verdienen tut.

Verdienen tut? Genau! Sicher mit dem Abitur?!

ZitatHabe zwar die Tabelle mit dem Sold gesehen, bin daraus aber nicht wirklich schlau geworden...

Der Verdienst wird bis dahin auch von der persönlichen Steuersituation abhängig sein - die Frage kann also pauschal nicht beantwortet werden.

ulli76

•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

justice005

Verpflichtung:

Man muss unterscheiden zwischen einer Verpflichtung als Soldat auf Zeit (üblicherweise minimum vier Jahre) und einem freiwilligen Wehrdienst (Minimum 1 Jahr, maximal aber 23 Monate) Wenn Sie nur ein Jahr bei der Bundeswehr bleiben wollen, dann kommt für Sie nur der freiwillige Wehrdienst in Frage.

Bezahlung:

Die Besoldung bei freiwillig Wehrdienstleistenden ist zwar besser als bei frühreren Wehrpflichtigen, vermutlich bleiben Sie aber unterhalb der Steuerfreigrenzen. Das Einkommen liegt bei weniger als 1000 Euro. Bei echten Zeitsoldaten ist es mehr.

Auslandseinsatz:

Ein Auslandseinsatz ist innerhalb eines jahres zwar theoretisch möglich, in der Praxis aber eher selten. Sie müssen bedenken, dass die Ausbidlung bereits mehrere Monate dauert und der Einsatz selbst auch mehrere Monate. Das Zeitfenster ist also äußert eng. Wenn Sie wirklich an einem Einsatz teilnehmen sollten, sollten Sie länger als ein Jahr dabei bleiben.

Sonstiges:

Der Wehrdienst kann durchaus eine interessante und auch gute Erfahrung sein, um beispielsweise die Zeit zwischen Schule und Studium zu überbrücken. Aber wie auch hier schon im Ansatz durchgeklungen ist, muss man auch bereit sein, sich unterzuordnen, ggf. auch bildungsschwächeren Vorgesetzten, die insbesondere Abiturienten gegenüber Vorbehalte haben und jedem Neuling gegenüber erstmal auf "dicke Hose" machen.  Ich selbst hatte das Glück, diesen in meiner Wehrdienstzeit nur ausgesprochen selten begegnet zu sein, daher lassen Sie sich nicht abschrecken. Ich empfehle Ihnen, sich mal mit einem Wehrdienstberater zu unterhalten.

KlausP

Zitat... und einem freiwilligen Wehrdienst (Minimum 1 Jahr ...)

Das sagt wer oder das steht bitte wo?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

justice005

Das steht nirgends, da laut Wehrpflichtgesetz auch 6 + X Monate (also mindestens 7 Monate) als Minimum möglich sind. In der Praxis gibt es jedoch das (ggf. inoffizielle) Minimum von 12 Monaten. Das macht auch Sinn, denn nur dann kann man wirklich etwas mit den Soldaten anfangen, auch wenn es für einen Einsatz auch bei 12 Monaten schon sehr eng wird. Mag sein, dass es Ausnahmen gibt, aber nicht umsonst wird überall das Minimum mit 12 Monaten angegeben und auch so beraten.




KlausP

Das stimmt doch gar nicht. Es werden sehr wohl Verpflichtungszeiten von unter 12 Monaten akzeptiert, wie hier schon mehrfach zu lesen war. Bewerber, die sich für weniger als 12 Monate verpflichten, brauchen den Passus mit der Bereitschaft zur Teilnahme an besonderen Auslandsverwendungen nicht zu unterschreiben, bei Verpflichtungen von mehr als 12 Monaten dagegen sehr wohl. Außerdem werden die allerwenigsten FWDL zu besonderen Auslandsverwendungen herangezogen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

miguhamburg1

@ Justice: Sie beschreiben die Wünsche und Forderungen der Truppenteile. Fakt ist jedoch, dass rund 1/3 der FWDL bis zu einem Jahr dienen. Insofern hat KlausP vollkommen Recht. Denn die KWEA weisn den TrTlen unabhängig von deren Wünschen die FWDL zu.

KlausP

Genau. Dem KWEA ist es vollkommen egal, ob ein Bataillon einen FWDL 7 oder einen FWDL 23 bekommt und das Bataillon hat auch so gut wie keinen Einfluss darauf und das war schon zu Zeiten des FWDL alter Art so. Verpflichtet sich jemand als FWDL 7 kann man nur hoffen, dass er das als "Schnupperzeit" ansieht und sich dann letztendlich doch für eine längere Dienstzeit entscheidet, die meisten dieser "Kurzdiener" werden das mMn aber eher als Überbrückungszeit sehen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Ralf

Es gibt sog. Zusatzkennungen (ZK), mit denen können die Truppenteile beeinflussen, was sie haben möchten, zB größer 12Monate, 18+Monate, mit/ohne Auslandseinsatz usw
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Helft mit, dass es so bleibt.

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