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Einsicht Strafakte beim Personalamt

Begonnen von jaxy, 25. Mai 2012, 10:39:18

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jaxy

Hallo, ich hatte im März meine Musterung und T2 bekommen. Kurz danach bekam ich Post, wo dann drin stand "das die Bewerbungsunterlagen zur Einsicht in die Strafakte an unseren Rechtsberater beim Personalamt Köln weitergeleitet wurden"

Nun sind mittlerweile 2 Monate rum und nichts kam. Es steht zwar in dem Schreiben, dass es bis zu 6 Monaten dauern kann, aber das ist eine sehr lange Zeit die man im Ungewissen ist :-[

Ich habe heute in Berlin angerufen, die konnten mir aber noch nix sagen, das es noch in Köln liegt. Soll ich jetzt in Köln anrufen? Oder wäre das zu aufdringlich? 

Vorab! Ich hatte meine Kleinigkeit angegeben, die mir in früheren Jahren leider passiert ist.  :(

Danke für Antworten!!!!

KlausP

Zitat
Nun sind mittlerweile 2 Monate rum und nichts kam. Es steht zwar in dem Schreiben, dass es bis zu 6 Monaten dauern kann,

Damit beantwortet sich doch Ihre Frage eigentlich von selber. Der Rechtsberater beim PersABw (wobei da mit Sicherheit mehrere sitzen) hat schließlich nicht nur Ihre Akte auf dem Tisch und je mehr Antragsteller da anklingeln, um so weniger kommt er zum Abarbeiten der Vorgänge.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

jaxy

Aber ist es nicht legitim nach 2 monaten ohne meldung nachzufragen? bzw kann ich von der dauer der beantwortung vielleicht auf die entscheidung ableiten? ich möchte es doch nur so gern wissen :( geht ja auch um weiteren zukunftspläne!!

KlausP

#3
ZitatAber ist es nicht legitim nach 2 monaten ohne meldung nachzufragen?

Wenn da schon steht, dass die Bearbeitung bis zu 6 Monaten dauern kann sollte man sich schon wenigstens grob daran orientieren - meiner Meinung nach. Aber das ist Ihre Entscheidung.

Zitatbzw kann ich von der dauer der beantwortung vielleicht auf die entscheidung ableiten?

Nö, nicht zwingend weil Sie ja nicht wissen, warum das so lange dauert. Kann durchaus Gründe haben, die weder der Rechtsberater als der Bearbeiter noch die Bundeswehr als Institution zu vertreten haben.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

schlammtreiber

Natürlich darfst Du jederzeit nachfragen, aber es wird überhaupt nichts bringen.
Semper Communis
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Helft mit, daß es so bleiben kann

jaxy

also heißt wohl oder überl warten..

stehe gerade nur im konflikt mit einer anderen bewerbung, das ist mein kleines-großes problem..

habe maler gelernt, wollte aber immer schon zur bw..natürlich muss man sich unabhängig davon um seine qualifikationen bemühen und nun hab ich die möglichkeit den techniker zu machen! müsste da aber in vorkasse gehen und deshalb wäre mir eine schnelle antwort lieber gewesen  :-\

justice005

ZitatVorab! Ich hatte meine Kleinigkeit angegeben, die mir in früheren Jahren leider passiert ist.

Sagen Sie doch einfrach mal, was das für eine "Kleinigkeit" war, wie lange das her ist, wie alt Sie damals waren und welche Strafe dabei raus kam.

Dann kann man zumindest mal eine Prognose abgeben, ob ein Einstellungshindernis vorliegt oder nicht.


The_Staffsergeant

Tja, die Entscheidung kann ihnen leider niemand abnehmen.
Aber ich würde immer das nehmen was mich persönlich und auch beruflich später weiterbringt.
Mann muß ja auch mal an die Zukunft denken.
OFw d.R. und Stolz darauf
 
Wenn Gott gewollt hätt', das Panzer von Himmel fallen, dann hätte ich auch Fallschirmspringen gelernt.
Und ich lauf zu Fuß, nie weiter, wie ein Panzer lang ist. Für alles andere "Motor an"

Paramedic

- The easy way is always mined.

Hauptfeldwebel d.R.

jaxy

ich habe mich für 8 jahre eintragen lassen, so dass ich für einen geringen teil meine zukunft gesichert hätte..

naja, ist mir ziemlich unangenehm darüber zu sprechen und eigtl würde es mich nicht wundern wenn sie mich ablehnen. zumal in der anklageschrift alles schlimmer dargestellt war, da ich mir damals keinen anwalt genommen hatte..im nachhinein hatte man mir gesagt ich hätte auch anzeige erstatten sollen, da ich genau so ins gemenge gekommen bin, aber ich hatte nicht wirklich ahnung und wollte eigtl nicht alles noch schlimmer machen :-[

körperverletzung, ist jetzt 5jahre her und es gab 3wochen jugendarrest, wurde nach 2wochen wegen "guter führung" aber aufgehoben, habe mir danach nie wieder etwas zu schulden kommen lassen, aber es sieht natürlich nicht gut aus, obwohl ich mal gelesen habe, dass so etwas nach einigen, ich glaube sogar 5jahren aus der akte genommen wird  ???

KlausP

Zitatich habe mich für 8 jahre eintragen lassen

Das bezweifle ich, ich denke eher, Sie haben sich für 8 Jahre verpflichtet beworben.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen


justice005

Zitatzumal in der anklageschrift alles schlimmer dargestellt war, da ich mir damals keinen anwalt genommen hatte..im nachhinein hatte man mir gesagt ich hätte auch anzeige erstatten sollen, da ich genau so ins gemenge gekommen bin, aber ich hatte nicht wirklich ahnung und wollte eigtl nicht alles noch schlimmer machen

Das ist juristisch alles Unfug. Erstens ist nicht die Anklageschrift, sondern das spätere Urteil entscheidend, zweitens spielen die Hintergründe auch keine Rolle mehr, da das Urteil rechtskräftig ist.

Zitatkörperverletzung, ist jetzt 5jahre her und es gab 3wochen jugendarrest,

Das klingt nicht nach einer einfachen Schlägerei, denn dann hätte es nur ein paar Sozialstunden gegeben. Ich denke, es muss mindestens eine gefährliche Körperverletzung gewesen sein und diese ist tatsächlich in aller Regel ein Einstellungshindernis.

Zitatobwohl ich mal gelesen habe, dass so etwas nach einigen, ich glaube sogar 5jahren aus der akte genommen wird

Verurteilungen nach Jugendstrafrecht stehen im Erziehungsregister. Dieses wird am 24. Geburtstag gelöscht.


Rollo83

Ein Tip von mir, machen sie ihren Techniker.
Das mein Ich unahänig von ihrer Vorstrafe.

jaxy

Es wurde als gefährliche Körperverletzung angezeigt, das stimmt.

Es tut mir leid, wenn ich mich da nicht so richtig ausdrücke!

das heißt mit erreichen des 24 lebensjahr ist das dann komplett aus meiner akte oder kann man wenn man gezielt anfragt immer noch was dazu finden?

Den techniker könnte ich nach den somerferien beginnen,aber wie gesagt eigtl ist es nur meine zweite wahl!

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