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Drogen bei der Bundeswehr - Wie wird das gehandhabt?

Begonnen von Gwd03, 25. Mai 2012, 22:16:10

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PatrickB

@Schamane , ich für meinen Teil will mich auf meine Kameraden verlassen können!

Dazu gehört für mich, Drogenkonsum einschränken (sollten die mal ne Woche frei haben und an einem Joint nuckeln okay) und nicht jedes Wochenende bis zur Bewusstlosigkeit saufen.

Bei der Person scheint es nur so zu sein, das er wohl häufiger Drogen konsumiert und ich persönlich finde das überhaupt nicht tollerant.
Drogen und Bund passen nicht zusammen, da brauch man auch nicht lange zu diskutieren, oder wollt ihr einen Kameraden der es nötig hat sich jeden 2ten oder 3ten Tag ne Dröhnung zu gönnen und euch im Ernstfall dann total durchdreht weil er nicht mehr klarkommt?

@TE: Frag deinen Kollegen um Rat was du am besten tun solltest.

Paramedic

ZitatDazu gehört für mich, Drogenkonsum einschränken (sollten die mal ne Woche frei haben und an einem Joint nuckeln okay) und nicht jedes Wochenende bis zur Bewusstlosigkeit saufen.

Da geht mir der Hut hoch. Das wäre ja so als würde man nem Vergewaltiger erlauben 1x im Monat seinem abartigen Bedürfnis zu fröhnen (natürlich ist das Beispiel überspitzt)  >:(

Diese Mittel sind aus gutem Grund verboten und Konsumenten sind schnellstens zu entlassen.

Soldaten haben Umgang mit Waffen und diese bewusstseinserweiternden Mittel wirken nicht nur ein paar Stunden am Wochenende, da können Flashbacks, Halluzinationen kommen und der Kamerad schießt einem anderen den Kopf von den Schultern, weil er rosa Elefanten tanzen sieht.

- The easy way is always mined.

Hauptfeldwebel d.R.

schlammtreiber

Zitat von: Paramedic am 29. Mai 2012, 11:57:37
und der Kamerad schießt einem anderen den Kopf von den Schultern, weil er rosa Elefanten tanzen sieht.

Inwiefern würden tanzende rosa Elefanten dieses Maß an Gewalt begründen? Könnte ein traditioneller rosa-Elefanten-Tanz nicht eher beruhigend und irgendwie hypnotisch wirken? Ja, besteht überhaupt ein irgendwie gearteter Kausalzusammenhang zwischen rosa Elefanten, sofern sie denn tanzen, denn man hat sie ja nicht mal gefragt, und abgeschossenen Köpfen? Oder handelt es sich hier nur um den leicht durchschaubaren Versuch, rosa Elefanten in Ausübung ihres Tanzgrundrechtes zu diffamieren?

[gelöscht durch Administrator]
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KlausP

Zitat(sollten die mal ne Woche frei haben und an einem Joint nuckeln okay)
^

Auch das ist durch den Dienstherrn verboten und zieht die schon genannten Konsequenzen nach sich. Ruckzuck findet sich jemand auf der Straße wieder - als ehemaliger Soldat, ohne Besoldung, ohne Dientgrad, ohne jegliche BFD-Ansprüche, einfach so von heute auf morgen. Genau das bedeutet nämlich "fristlose Entlassung nach § 55 (5) SG".
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Paramedic

Zitatearteter Kausalzusammenhang zwischen rosa Elefanten, sofern sie denn tanzen, denn man hat sie ja nicht mal gefragt, und abgeschossenen Köpfen

Elefanten tanzen in diesem Fall um das Objekt des freigegebenen Abschusses, kreisförmig um den Kopf, mit dem Rüssel auf das Ziel deutend.
Die hypnotische Wirkung unterstützt das folgende Abkrümmen  :-\
- The easy way is always mined.

Hauptfeldwebel d.R.

PatrickB

Es war meine persönliche Meinung das ich nicht an die Decke gehen würde wenn ein Soldat GELEGENTLICH mal an einem Joint nuckelt.

Zu dem, mal so btw, THC kann keine Halluzinationen hervorrufen, solange kein Halluzinogen beigemischt ist.

Das mit den Flashbacks ist natürlich richtig.
Zumal der Vergleich mit der Vergewaltigung wirklich maßlos übertrieben ist.
Bei Drogenkonsum schadet man nicht direkt andere Personen, bei einer Vergewaltigung hingegen schon.

Ich befürworte Drogen auf keinen Fall, schon garnicht in Positionen in denen man Präsenz zeigt (kommt mir zwar bei manchen nicht so vor, aber naja)

Letzendlich fallen sie alle auf die Schnauze.

€dit: KlausP: Wie gesagt, ich finde es generell nicht in Ordnung, nur würde ich dann nicht an die Decke gehen sondern nur mit dem Kopf schütteln.

MMG

Natürlich kann auch der Drogenkonsum direkte Folgen für andere Personen haben.
Und mit einem Kopfschütteln ist es nicht getan.

Pete85

Zitat von: Schamane am 27. Mai 2012, 07:30:53
Sorry mir kommt es auch so vor, als ob jemand jemanden eines reinwürgen will und dem sollten wir keine Unterstützung leisten. Lieber Fragesteller: Was würden sie machen, wenn ihr Bekannter nicht Soldat sondern Gärtner wäre ?

Gegenfrage: Wieviele Gärtner kennen Sie, die regelmäßig mit tödlichen Schusswaffen arbeiten?
Drogenkonsum und -handel sind verboten und sollten insbesondere bei Staatsdienern jeder Art mit harten Strafen geahndet werden! Auch wenn der Fragensteller das Thema nur nutzen wollen würde, um einen persönlichen Feldzug gegen den Beschuldigten zu führen, so bleibt doch die Tatsache, dass dieser Drogen konsumiert und/oder damit handelt. Damit hat der in der Bundeswehr nichts mehr zu suchen!
Gott und den Soldaten ehrt man nur in den Zeiten der Not - und zwar nur dann.

Doch ist die Not vorüber und die Zeit hat sich gewandelt, wird Gott halb vergessen und der Soldat schlecht behandelt...

Schamane

@ Pete85 dem Gesetzgeber ist es ersteimal völlig egal, ob es sich um einen Soldaten oder eben den Gärtner handelt. Das für Soldaten noch andere Gesetze gelten ist mir sehr wohl bekannt und ich lehne sowohl bei Gärtnern als auch bei Soldaten den Drogenkonsum und Handel ab. Einzig den Soldaten habe ich schneller mit den zusätzlichen Paragraphen.
Ich habe in meinem Beispiel beschrieben, dass der einzige Weg es ist die Person bei den zuständigen Stellen anzuzeigen und das ist für einen Zivilisten eben nicht die Bundeswehr. Selbst als Soldat kann ich einen Kameraden bei Drogenmißbrauch zivil anzeigen, die Bundeswehr bekommt es dann eh mitgeteilt und schlußendlich ist es staatsbürgerliche Pflicht in diesem Fall Anzeige zu erstatten und vorallem bei Drogendelikten geht sowieso alles an die zivile Staatsanwaltschaft.
Ja bevor jetzt wieder angefangen wird, als Soldat ist man auch verpflichtet den Drogenkonsum von anderen Soldaten zu melden wenn einem dies bekannt wird. Doch strenggenommen stellt die zivile Anzeige auch die Einhaltung der Pflicht zur Meldung dar, auch wenn dies einigen nicht gefallen wird.
In dem beschriebenen Fall ist der Anzeigende aber gar nicht bei der Bundeswehr und somit auch nicht den Gesetzen der Bundeswehr unterworfen und somit hat er Anzeige bei der Polizei zu erstatten.
Ich kann als Zivilist zwar auch einen erkannten Mangel an die militärischen Dienststellen melden und die müssen dann auch tätig werden, aber der korrekte Weg ist die Erstattung einer Anzeige bei der nächsten Polizei und eben nicht Feldjägerdienststelle oder dem KpChef des Soldaten.
Achso für alle denen es nicht klar sein sollte die Bestantwort ist die D denn allein die Polizei und die Staatsanwaltschaft hat auszuermitteln und sie werden sich von der Bundeswehr zuarbeiten lassen und wenn sich dann die Anschuldigungen bestätigen wird die betreffende Person verurteilt und aus dem Dienst entfernt.
Nur die Aussage: Ich sage einem Bekannten der bei den Feldjägern ist das Herr X Drogen nimmt. Hat für mich den Anschein, dass man sich nicht so sicher ist und sich davor fürchtet, dass das Gegenüber mit einer Verleumdungsklage reagiert und so hofft seine eigene Identität zu verschleiern.
Doch selbst daran hat der Gesetzgeber mit anonymen Anzeigen gedacht.
Von daher ich möchte nicht mit einem Drogendealer oder Süchtigen im Einsatz sein, nur sehe ich keine Begründung bei einem Soldaten von den normalen Wegen abzuweichen. Denn wenn heute eine zivile Anzeige wegen Drogenmißbrauch gegen Soldat X eingeht liegt das morgen fernschriftlich bei seinen DV und das 90/5 Schieß und Wachbefreit ist bis Morgenmittag ausgefertigt.

KlausP

Zitatschlußendlich ist es staatsbürgerliche Pflicht in diesem Fall Anzeige zu erstatten

Könnte mir mal bitte ein Rechtskundiger dafür einen Beleg nennen?  8)
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

wolverine

#25
Doch, kann man schon so sagen: Grundsätzlich sind die Gesetze die Grenzen des gemeinschaftlichen Zusammenlebens und deren Einhaltung ist so gesehen schon "staatsbürgerliche Pflicht". Besitz und Handel verbotener BTM ist klar Straftatbestand und überschreitet diese Grenzen.
Aber selbst strafbar ist die "Nichtanzeige" natürlich nur bei einen eng begrenzten Tatenkatalog.

Das
Zitat von: Schamane am 29. Mai 2012, 13:09:52
Doch strenggenommen stellt die zivile Anzeige auch die Einhaltung der Pflicht zur Meldung dar, auch wenn dies einigen nicht gefallen wird.
sehe ich hingegen anders.
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Gwd03

Also ich möchte dieser genannten Person keine auswischen, es ist auch kein persönlicher Rachefeldzug oder ähnliches. Die Person die es betrifft hat schon Anzeige bei der Polizei erstattet gegen den besagten Soldat. Habe auch schon mit meinem Freund (feldjägerfeldwebel) gesprochen, und er meinte das es so die beste Lösung ist. Es wird dann der Bundeswehr sowieso mitgeteilt.
Trotzdem vielen dank für eure Meinung und auch Ansichten.

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