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Wiedereinstellung SaZ9 nicht geeignet, neuer FWD trotz "altem" FWDL mgl?

Begonnen von Hpex, 21. Juni 2012, 20:18:24

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Hpex

Guten Tag,

nun, ich gebe zu, der etwas doof formulierte Titel gibt fast schon meine eigentliche Frage wieder.

Im letzten Jahr, so muss man wissen, habe ich mich erfolgreich als SaZ4 Mannsch beworben, wurde angenommen, habe aber im letzten Moment zurückgezogen.

Durch regen Kontakt mit dem WDB eröffnete mir dieser 2012, dass meine Chance wiedereingestellt zu werden auf 9 Jahre Uffz o.P. mittelprächtig stehen würden. Er gab mir und der WE eine 50%ige Chance.

Nun, ich kann nicht konkret sagen warum meine Bewerbung beim Prüfgespräch abgelehnt wurde, auf Anfrage wurde nur gesagt, dass sie keine Info geben dürften. Ich erhielt nicht mal die Mannsch.-eignung (die ich letztes Jahr hatte...). Eine Einstellung als Soldat auf Zeit ist nach dem gegenwärtigen Sachstand nicht beabsichtigt, da nach der hier durchgeführten Eignungsfeststellung die Eignung hierfür nicht erkennbar ist. Ich erhalte darüber noch einen endgültigen schriftlichen Bescheid.

Ärgerlich, sehr sogar, hab mich darauf gefreut wieder dienen zu können, zumal ich den Computertest bis auf nur den Zusatztest gar nicht machen musste, und sich der Hr. OTL im Gespräch mit negativem Gunsten auf diesem u.a. berufen hat...im selben Atemzug mich jedoch für mein vorbildliches Dienstzeugnis lobte.

Da ich jedoch tatsächlich Gefallen am Dienst habe, schossen mir auf der Heimkehr gleich ein paar Fragen ein, die ich mir trotz 20-monatiger Vordienstzeit (01/09-08/10) nicht beantworten konnte, darauffolgend wende ich mich an Euch. :P

• Ist es mir möglich mit der neuen Reform freiwillig Wehrdienst zu leisten, trotz meiner Vordienstzeit von 20 Monaten nach "altem" Schema, sprich dem FWDL, und das eventuell auf 23 Monate?

• Ist meine Chance, auf SaZ9 evtl. eingestellt zu werden, höher, wenn ich das oben genannte leiste, und mich aus der Truppe heraus dafür beweise?

• Wenn ja; unterliegt die Bewerbung aus der Truppe heraus der selben Auflage mit der einjähringen Bewerbungssperre im ZNwG?

• Wenn nein; Wie würdet Ihr auf meine Person reagieren, mit der von mir vermittelten Lage?

• Zivilberuflich weiter qualifizieren oder FWD?



Ich danke herzlich.

ulli76

•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Hpex

Hallo,

und vielen Dank für die Antwort, ulli76.

Wärst Du so freundlich, und würdest - sofern Du Zeit hast - die anderen 3 Fragen beantworten? Wäre mir sehr wichtig, brauche hier gute Erfahrungswerte

Ralf

Du kannst an dem neuen FWD teilnehmen, das ist möglich.

Du hast nun 1 Jahr Sperrzeit für eine Übernahme in die Lfb Uffz. Ob deine Chance dann  besser ist ist schwer zu sagen. Ich denke eher nicht und du solltest Ullis Tipp folgen.

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KlausP

Zitat• Ist meine Chance, auf SaZ9 evtl. eingestellt zu werden, höher, wenn ich das oben genannte leiste, und mich aus der Truppe heraus dafür beweise?

nein

ZitatWenn ja; unterliegt die Bewerbung aus der Truppe heraus der selben Auflage mit der einjähringen Bewerbungssperre im ZNwG?

ja
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Hpex

Hallo,

und auch Euch danke für die Antwort, Ralf und KlausP!

Wisst Ihr, wie lange der gesamte Computertest seine Gültigkeit behält? Verjährt dieser nach einem Jahr schon bereits? Denn ich suche immer noch die Fehler für das Nichtbestehen des Prüfgesprächs, habe alle Sachen erfolgreich erledigt und kann mir echt nicht vorstellen, dass es direkt und nur an meinem Wesen lag.

Denn alles andere musste ich - so als ob ich noch nie dort gewesen wäre - alles erneut machen, bis auf den Computertest.

Habt mir bereits sehr geholfen.

Ralf

Dein negatives Gesamtergebnis ist ein Jahr gültig. Erst dann könntest du dich einer erneuten Prüfung unterziehen und du wirst dann -falls du eingeladen wirst- erneut komplett getestet.
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Hpex

Ah, okay.

Also ist das auch egal, dass das Gesamtergebnis ggf. vom heutigen Wissensstand stark abweichen könnte, da dieser ja nun über ein Jahr zurückliegt.

Danke!

Hpex

Hallo,

meine sich mir stellende Frage zur endgültigen Abwicklung:

Wie viele Jahre Vordienstzeit (effektive und nur inkl. FWDL) darf/sollte man haben, damit man reibungslos in die nächsthöhere Laufbahn genommen werden würde, ohne, dass der Dienstherr sagt, dass man bereits für diese Laufbahn zu viel gedient hat?

Schamane

@ Hpex ich würde ihnen auch zu Ulli76 Weg raten, qualifizieren sie sich zivil in dem Bereich der sie interessiert und ihnen liegt und womit sie auf dem zivilen Arbeitsmarkt nach dem Abschluss Anstellungsaussichten haben.
Wenn ihnen in drei bis vier Jahren dann der Sinn immer noch oder wieder nach der Bundeswehr steht, dann bewerben sie sich nach der abgeschlossenen Ausbildung erneut und wenn ihre zivile Qualifikation dann eine Einstellung im höheren Dienstgrad zuläßt um so besser.
Jetzt zu den Fragen:
Zitat• Ist es mir möglich mit der neuen Reform freiwillig Wehrdienst zu leisten, trotz meiner Vordienstzeit von 20 Monaten nach "altem" Schema, sprich dem FWDL, und das eventuell auf 23 Monate?

Möglich ja aber was bringt es ihnen? Siehe Frage 5

• Ist meine Chance, auf SaZ9 evtl. eingestellt zu werden, höher, wenn ich das oben genannte leiste, und mich aus der Truppe heraus dafür beweise?

siehe KlausP NEIN

• Wenn ja; unterliegt die Bewerbung aus der Truppe heraus der selben Auflage mit der einjähringen Bewerbungssperre im ZNwG?

Wieso sollte sie nicht, selbst wenn ihr DV ihnen attestiert über Wasser zu gehen oder das Meer zu teilen das Jahr bleibt ein Jahr

• Wenn nein; Wie würdet Ihr auf meine Person reagieren, mit der von mir vermittelten Lage?

Dass kann ich ohne Sie zu kennen nicht per Ferndiagnose so sagen

• Zivilberuflich weiter qualifizieren oder FWD?

Qualifizieren sie sich, machen sie noch eine Ausbildung, denn beim Bund gilt wie im Zivilen "Bessere Quali = bessere und sichere Jobaussichten in der Masse"

Hpex

Hallo,

erstmal vielen Dank für Deine Antwort.

Da ich seit zwei Tagen die SLV lese, und daraus noch nicht ganz schlau geworden bin, wollte ich nur kombinieren und den bestmöglichsten Weg versuchen zu gehen.

Eventuell war die letzte Frage unverständlich gestellt, wo ich sie mir gerade das dritte Mal durchlese.

Da der "alte" freiwillige Wehrdienst nicht an dem "neuen" freiwilligen Wehrdienst angerechnet wird, muss das ja nicht heißen, dass die beiden Zeiten des freiwilligen Wehrdienstes und des damit verbundenen Zustandekommens des Dienstverhältnisses nicht auf die gesamte Vordienstzeit angerechnet wird.

"Alter" freiwilliger Wehrdienst von 20 Monaten,
"Neuer" freiwilliger Wehrdienst von 23 Monaten,
würde eine gesamte Vordienstzeit von 43 Monaten, also etwas über 3 Jahre ergeben. Damit hätte ich zum Beispiel zu viel Vordienstzeit für ne 8/9er StUffz-Stelle. Oder täusche ich mich?


Sorry für die etwas unpassende Formulierung.

Ralf

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Hpex

Das dachte ich mir.

Aber einschlägige Informationen, wieviel Vordienstzeit für jeweilige Laufbahnen akzeptabel sind, gibt es nicht oder kann ich öffentlich nachschlagen?

KlausP

Nein, gibt es nicht.

Wie wäre es mal mit ein wenig Logik?

Warum sollte die Bundeswehr jemanden, der keine für ihre Belange verwertbaren zivilberuflichen Qualifikationen mitbringt einstellen, dem schon 2 oder 3 Jahre Dienstzeit angerechnet werden und den sie dann auch noch bis zu 21 Monaten im Rahmen einer ZAW für seinen Dienstposten ausbilden muss? Gleichzeitig stehen Bewerber auf der Matte, die entweder den Beruf mitbringen und demzufolge als Uffz/StUffz eingestellt werden können oder denen eben keine Vordienstzeiten angerechnet werden. Da können Sie sich Ihre Chancen ausrechnen - Ihre fehlende Uffz-Eignung mal außen vor gelassen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Hpex

Logik wäre, dass ich den "neuen" FWD nicht machen darf, weil ich den "alten" FWD geleistet habe... so viel zur Logik bei der Bundeswehr.

Die restlichen angeführten Argumente sind für mich nachvollziehbar - da stimme ich Ihnen ebenfalls zu, auch wenn die fehlende Uffz-Eignung vielmehr etwas mit meiner nicht abgeschlossenen Berufausbildung im Zusammenhang stehen könnte, statt mit meinen soldatischen Fähigkeiten.
Dass sich auch die Bundeswehr natürlich wirtschaftlich orientieren muss, und in gewisser Weise "Konkurrent auf den Markt" sein muss, ist entsprechend verständlich. Ob das Locken der Mannschafter mit einer Prämie das Richtige ist, ist jedem selbst überlassen.


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