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(FWDL) Heimreise am Wochenende

Begonnen von Chakes, 22. Juni 2012, 08:28:32

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Chakes

Hallo Community,

ich hätte eine Frage zur Heimreise am Wochenende: Soweit ich erfahren habe, werden die Kosten für die Heimreise am Wochenende für FWDLer übernommen. Gilt dabei nur der derzeitige Wohnort oder werden die Fahrtkosten auch übernommen, wenn man woanders hinfahren will?

Grund für meine Frage ist, dass ich zur Zeit noch bei meinem Vater in Berlin wohne, jedoch an so ziemlich jedem dienstfreien Wochenende sehr viel lieber meine Freundin in Leverkusen besuchen wollen würde. Lässt sich das irgenwie regeln, dass z.B. generell die Fahrtkosten zu meiner Freundin übernommen werden? Sollte ich mal nach Berlin zu meinem Vater fahren wollen, würde ich die Kosten selbstverständlich selbst tragen.

Kurz, man könnte sagen, dass sich mein Wohnort ab Dienstantritt ändert - zumindest würde ich jede freie Minute eher in Leverkusen als in Berlin verbringen.


Danke schonmal für euer Interesse!
LG Chakes

Ralf

Du bekommst einen Bahnberechtigungsausweis für die Fahrt von der Kaserne zu deinem Wohnort. Wenn du von der STrecke abweichst, musst du das selber tragen.
Wenn du nach Leverkusen umziehst, würdest du hierfür die Bahnfahrt bekommen.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

Dkuehn

Ab 300km Distanz zum Wohnort ist damit sogar 1. Klasse erlaubt.
Scientia potentia est

Chakes

Danke schonmal für die schnellen Antworten!

Heißt das also, ich habe keine Chance auf ein Bahnticket nach Leverkusen - es sei denn, ich melde mich offiziell dahin um? Ich hatte gehofft, ich könnte den Ort, zu dem ich jedes Wochenende fahren möchte, gesondert angeben, unabhängig davon, was in meinem Ausweis steht.

miguhamburg1

Sie erhalten eine Berechtigung zur freien Bahnfahrt an Ihren Wohnort. Sie sind doch erwachsen und frei, Ihren Wohnort selbst zu bestimmen.

F_K

ZitatIch hatte gehofft, ich könnte den Ort, zu dem ich jedes Wochenende fahren möchte, gesondert angeben, unabhängig davon, was in meinem Ausweis steht.

Nein, eben nicht. Migu hat die Sachlage richtig dargestellt.

Mir sei der Hinweis erlaubt, dass am Wohnort rechtlich eine Menge "dranhängt":

- vermutlich entfällt die Mitversicherung in der Privathaftpflichtversicherung des Vater
- Notwendigkeit eines Briefkastens mit der Namensaufschrift
- Meldeverpflichtungen (KFZ, Perso, ...)
- ggf. mietrechliche Bestimmungen (Untermieter zulässig?)
- usw.

StefStef

Chancen hast du nur, wenn du wie bereits mehrmals erwähnt deinen festen Wohnsitz ummeldest. Wenn du nun aber in eine eigene Wohnung ziehst solltest du dich vorab informieren ob du die Mietkosten noch erstattet bekommst. Es war damals zumindest so, dass du mind. sechs Monate in der Wohnung gemeldet sein musstest vor Dienstantritt damit diese Kosten übernommen werden. Denke das sollte noch immer so sein. Wenn in Leverkusen deine Mutter oder Freundin oder wer auch immer wohnt, kannst du schauen ob es nicht sinnvoll wäre einfach deinen festen Wohnsitz dort anzumelden (bitte beachte rechtliche "Auflagen" wie ggf. eine Meldung an den dortigen Vermieter da du quasi Untermieter wirst) und deinen Zweitwohnsitz bei deinem Vater zu belassen.

Wichtig (kam in letzter Zeit vermehrt vor hier im Forum): Fummel nicht am Bahnberechtigungsausweis rum. Keine Buchstaben / Zahlen abändern, entfernen oder hinzufügen. Da fliegst du sonst ziemlich fix auf den Hintern mit. Ebenfalls solltest du beachten, dass der Ausweis nur für eine direkte Heimfahrt gültig ist. Sprich, keine vermeidbaren Umwege fahren (z.B. über Leverkusen) wenn es Verbindungen gibt die es vermeiden diesen Umweg zu nutzen. Mehr sollte dir eigentlich in der Einheit erklärt werden.

Tommie

#7
Zitat von: Dkuehn am 22. Juni 2012, 08:47:04Ab 300km Distanz zum Wohnort ist damit sogar 1. Klasse erlaubt.

Diese Aussage ist leider FALSCH! Es geht hier um Familienheimfahrten von FWDLern mit der Deutschen Bahn und NICHT um Dienstreisen, bei denen ab einer Reisedauer von mehr als zwei Stunden Tickets in der ersten Klasse ausgegeben werden! Rechtliche Grundlage für Dienstreisen ist das Bundesreisekostengesetz! FWDLer erhalten einen Bahnberechtigungsausweis, der ihnen auf der eingetragenen Strecke freie Fahrt in den Zügen der Deutschen Bahn gewährt und für alle anderen Strecken einen Rabatt von 25%, also quasi wie eine BahnCard 25, verschafft!

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