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Besonderes Dienstgeschäft

Begonnen von Kalinkos, 01. Juli 2012, 11:57:25

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Andi

Zitat von: Edeltraut am 15. Januar 2014, 14:01:21
Die zusätzliche Belastung, die getragen werden muß, zahlt der Soldat aus der eigenen Tasche. Da keinerlei finanzieller Ausgleich gewährt wird.

Willkommen im Leben. Nicht schön, aber ist ja ein begrenzter Zeitraum.

Zitat von: Edeltraut am 15. Januar 2014, 14:01:21
Das viele gesellschaftliche Tätigkeiten, wie z. B. Gemeinderat, Elternbeirat, Vorstandsarbeit, die auch Soldatenfamilien in der Gesellschaft verankern, in diesem Zeitraum nicht adäquat wahrgenommen werden können, ist bekannt.

Nö, für die Fortführung politische Ämter, wie z.B. im Gemeinderat muss der Dienstherr eine Lösung finden, die die politische Betätigung weiterhin zulässt. Das muss man seinem Vorgesetzten aber auch melden, damit er handeln kann. Der Rest ist jetzt aber tatsächlich eine ziemlich lächerliche "Luxusjammerei". Ich mache es ja nun wirklich selten bis nie, aber Soldaten sind bundesweit (eigentlich weltweit) 24/7 einsetzbar. Wer damit ein Problem hat und Soldat ist hat den falschen Beruf.

Zitat von: Edeltraut am 15. Januar 2014, 14:01:21
Ja, die Pflicht zum treuen dienen haben wir und genau das werden wir auch tun. Es ist aber auch unsere Pflicht Entscheidungen zu hinterfragen und nicht stumpf wie eine Herde Schafe alles hinzunehmen. Verschiedentliche Gerichtsurteile haben schon des öfteren gezeigt das nicht jede Entscheidung des Dienstherren richtig war bzw ist.

Ich verstehe jetzt gerade das Problem nicht. Das Dienstbetrieb muss in Form von Flugbetrieb voll aufrechterhalten werden, dazu wurde ein Verband für einen begrenzten Zeitraum von A nach B verlegt. Für eine Kommandierung sehe ich hier gar keine Begründung, da nach wie vor der gleiche Dienst in der gleichen Einheit auf dem gleichen Dienstposten geleistet wird. Nur der Ort hat sich zeitlich befristet geändert, von daher wäre nach meiner Bewertung eine Kommandierung/Versetzung sachlich schlicht nicht begründbar! Die Gewährung von Trennungsgeld wäre ebenfalls aus o.g. Gründen nicht zu rechtfertigen.

Zitat von: F_K am 15. Januar 2014, 15:15:31
Was ist da konkret gemeint?

Vermutlich Verpflegungs- und zusätzliche Fahrtkosten durch eine weitere Entfernung vom Heimatort.

Gruß Andi
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miguhamburg1

Liebe Edeltraut,

Sie stellten ja richtigerweise auch fest, dass es wegen der Instandsetzungsarbeiten der Landebahn erforderlich war, den Dienst des fraglichen Geschwaders in der eigenen Liegenschaft nicht mehr möglich war. Weiterhin unterstelle ich, dass Sie einsehen, dass auch Sie die Einstellung des Dienstbetriebs dieses Geschwaders für die Dauer der Arbeiten weder zielführend, noch wirtschaftlich tragbar wäre.

Nun werfen Sie der Bundeswehr "Familienfeindlichkeit" vor, weil die Angehörigen dieses Geschwaders in einer (nur!) 90 km entfernten Liegenschaft ihren Dienst versehen müssen. Weiterhin werfen Sie der Bundeswehr vor, die davon betroffenen Soldaten finanziell über Gebühr zu strapazieren, weil diese Verlegung als Besonderes Dienstgeschäft befohlen wurde.

Ich behaupte, dass Beides Jammerei über ein Luxusproblem ist. Erstens sind 90 Kilometer Entfernung zum Arbeitsplatz durchaus zumutbar. Wenn dieser "Ausweichfliegerhorst" keine Kapazität gehabt hätte, dann hätte eine deutlich weiter entfernte Liegenschaft diesen zusätzlichen Dienstbetrieb aufnehmen müssen. Zweitens sind 90 Kilometer eine Entfernung, die gerade in Metropolregionen viele zivile Berufspendler jeden Tag aös einfache Wegestrecke zweimal zurücklegen. Drittens erfolgt diese zeitweise Verlegung des Dienstbetriebs nicht aus Jux und Dollerei des Dienstherrn, weil die Instandsetzungsmaßnahme notwendig ist und sicher auch nicht von heute auf morgen erfolgte. Fazit aus meiner Sicht: Der Dienstherr hat den Dienstbetrieb für die Betroffenen in der nächst erreichbaren Liegenschaft organisiert und ist damit seiner Verpflichtung zur Fürsorge in besonderem Maße nachgekommen. Was daran nun zu kritisieren ist, verstehe ich ehrlich gesagt nicht. Dass dadurch vorübergehend Einschränkungen der Gestaltungsmöglichkeiten des Privatlebens entstehen, ist aufgrund der Ursache sicher ebenfalls hinnehmbar. Ich frage mich nur, wie Sie Derartiges bezeichnen, wenn ein Soldat für Monate im Einsatz ist.

Auch ich weiß nicht so recht, welche finanziellen Belastungen Sie meinen. Wer immer von dieser zeitlich beschränkten Verlegung des Geschwaders betroffen ist, kann es sich doch letztens nur um die Kosten des Mittagessens handeln, oder? Die Fahrtkosten können doch steuerlich geltend gemacht werden, wohin gegen bei einem besonderen Dienstgeschäft keine Unterkunftskosten anfallen.

Edeltraut

Entschuldigung für meine Luxus-Jammerei. Ich sah diesen Sachverhalt aus dem total falschen Blickwinkel. Da ich von falschen Voraussetzungem ausgegangen bin.

In meiner mir gottgegebenen Phantasie bildete man sich seine eigene rosarote Welt. Da dachte man, man trifft jetzt die falsche Entscheidung und wird Soldat. Das aber übrigens nur, weil man die Bundeswehr total doof findet.
Dann dachte man nach 6 Jahren, man zieht mal zu seinem Dienstort und gründet eine Familie. Weil man die nicht leiden kann, geht man während der Gründung selbiger erstmal ca. 2 Jahre auf Ausbildung bzw Umschulung. Klar, willkommen im Leben das gehört dazu und das ist manchmal auch erforderlich. Man verrichtet seinen Dienst und erkennt voller erstaunen, dass vieles im Wandel begriffen ist.

Eine "besonderes Dienstgeschäft" an einen 90 km entfernten Dienstort ist wirklich gar kein Problem (eine Aufteilung auf andere Verbände war angedacht, dumme Idee, man hätte ja kommandiert werden müssen). Denn man ist gar nicht aus vernünftigen Gründen an den Dienstort gezogen, es ist eigentlich nur eigennützig. Auch die zusätzliche finanzielle Belastung, die ja nicht existiert weil man ja eine unentgeldliche Unterkunft und sogar ausreichende Verpflegung erhält, ist toll. Heimfahrten sind private Probleme (ach so das kann man ja steuerlich absetzen; Danke). Mann hat ja unterschrieben und nicht dieses nervige Anhängsel namens Familie. Wenn man nicht dumm ist, hätte man so etwas selbstverständlich in seine persönliche Planungen einbeziehen können. Hey, willkommen im Leben.

Und wenn man seine Kinder und seine Frau nicht leiden kann, spitze endlich mal Ruhe. Super, ach ne gar nicht gut. Man kann seine Familie eigentlich ganz gut leiden. Ach egal, selber Schuld. Das hat man auch falsch verstanden, so etwas ist total familienfreundlich, man erhält vollkommen umsonst die Möglichkeit etwas Abstand zu erhalten und verschiedene Problematiken zu überdenken. Danke. 

Auslandseinsatz, mehrere Monate, na klar, auch der gehört zu unserem Job und auch den tut man wie es sich gehört, so nebenbei. Wir gehen natürlich nicht im Verbund.
NRF 2014 macht man so nebenher, klappt schon.

Apropos: heute auf morgen, seit einem halben Jahr--> wir gehen --> wir gehen nicht --> bis heute in ständigem Wechsel. Auch der Befehl für die jetzt anstehende Aufgabe ist selbstverständlich noch nicht mal geschrieben. Ach ist doch egal wir verlegen trotzdem. Super. Man wusste ja das es in den folgenden Jahren passieren wird und man hätte sich darauf einrichten können. Als Soldat mußt du flexibel sein.

Diese ursprüngliche einfache Fragestellung sollte keine LUXUS-JAMMEREI werden !!!

Ach, insbesondere Andi will ich für sein fundiertes Wissen und seine Fachkompetenz loben, wenn mir das gestattet ist,
 
MG
Edeltraut
 

wolverine

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miguhamburg1

Meine Güte, Edeltraut - wer immer dahinter steckt: Der Dienstherr hat nach pflichtgemäßem Ermessen zu prüfen, wie der Ausbildungs-, Übungs- und Dienstbetrieb besagten fliegenden Verbandes während der erforderlichen, bauseitig bedingten Stillegung der Runway möglichst weitgehend weitergeführt werden kann.

Dass dies nicht auf der grünen Wiese nebenan oder im öffentlichen Raum überhaupt stattfinden kann, sollte Ihnen ebenso einleuchten wie der Umstand, dass auch die Infrastruktur für den Flugbetrieb von Zeit zu Zeit instandbesetzt werden muss!

Die Luftwaffe hat also geprüft, wo der Dienst des Geschwaders möglichst umfänglich fortgesetzt werden kann und entschieden, dies auf einem nur 90 km entfernten Fliegerhorst zu veranlassen. Was ist daran böswillig oder familienfeindlich, bitte?

Wer sich wie Sie darüber aufregt, dass keine Kommandierung erfolgte, sollte sich vorab bitte erst einmal über die Rechtslage im Klaren sein, bevor er wie Sie die argumentative Keule vorholt, weil er sich als Opfer böser Machenschaften sieht.

Mit einer Kommandierung behält ein Soldat seinen Dienstposten, während er zeitlich (kürzer) begrenzt einem anderen Disziplinarvorgesetzen unterstellt wird, etwa für Ausbildungsabschnitte, Dienstgeschäfte, Lehrübungen etc. Dies ist in Ihrem Fall ganz offenkundig nicht der Fall. Also darf keine Kommandierung erfolgen.

In Ihrem Beispiel musste ein besonderes Dienstgeschäft angeordnet werden, weil sich - wie bei Truppenübungsplatzaufenthalten, Übungen im freien Gelände etc.) - der Ort des Dienstes zeitweise ändert und damit für den Dienstherrn zusätzliche Ausgaben ergeben (Essen, Unterkunft etc.).

Dass Sie über die gegenwärtige Situation nicht erfreut sind, kann wohl jeder verstehen. Dennoch sind Sie kein Opfer. Wenn bei einem kleinen zivilen Betrieb ein Orkan das Dach der Werkhalle zerstört und ein Weiterbetrieb während der Instandsetzungszeit nicht möglich ist, haben die Mitarbeiter dort ganz sicher größere finanzielle Belastung durch Kurzarbeit, vorübergehende Entlassung etc.

Im Übrigen sollten Sie auch der Bundeswehr nicht anlasten, dass Sie sich nicht ausreichend mit möglichen Belastungsfaktoren auseinandergesetzt, sich darauf verlassen haben, wenig Auswärtsaufenthalte zu leisten und oder mit Ihrer besseren Hälfte über diese Aspekte nicht hinreichend offen kommuniziert zu haben etc.

Insofern kommen Sie aus Ihrer Opferhaltung und werden Sie erwachsen, indem Sie aufhören zu jammern!

bayern bazi

was würde den passieren wenn jetzt der Mann für 1 Jahr nach USA oder in ein anderes Land auf einen deutschen LW Stützpunkt kommandiert würde ;)

- oder wie es vor etlichen Jahren noch üblich war zu den Unterstützungseinheiten in Castel Martin oder Shilo - da wurde das Stammpersonal ja auch aus anderen Einheiten in Deutschland zusammengeklaut  ;D ;D

wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

KlausP

Zitat von: bayern bazi am 16. Januar 2014, 08:53:34
was würde den passieren wenn jetzt der Mann für 1 Jahr nach USA oder in ein anderes Land auf einen deutschen LW Stützpunkt kommandiert würde ;)

- oder wie es vor etlichen Jahren noch üblich war zu den Unterstützungseinheiten in Castel Martin oder Shilo - da wurde das Stammpersonal ja auch aus anderen Einheiten in Deutschland zusammengeklaut  ;D ;D

Das kann man aber nun nicht vergleichen. Da gab es eine Kommandierung und bei Stammpersonal wimre eine Versetzung mit allem Drum und Dran. "Besonderes Dienstgeschäft" und "Kommandierung/Versetzung" sind zwei Paar Schuhe.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

F_K

.. bei einer kurzfristigen Kommandierung würde ja idR auch kein Umzug erfolgen - die "Folgen" für die Familie / die Freizeit sind also die gleichen (abhängig von der Entfernung ggf. "schlimmer").

Letztendlich ist mir unklar, was Edeltraut möchte.

Will Sie die Rechtmäßigkeit des Befehles "angreifen"?
Oder will Sie einen finanziellen Ausgleich für Fahrtkosten, Verpflegung und erhöhte Fahrzeit?

Andi

Zitat von: KlausP am 16. Januar 2014, 08:58:16
Zitat von: bayern bazi am 16. Januar 2014, 08:53:34
was würde den passieren wenn jetzt der Mann für 1 Jahr nach USA oder in ein anderes Land auf einen deutschen LW Stützpunkt kommandiert würde ;)

- oder wie es vor etlichen Jahren noch üblich war zu den Unterstützungseinheiten in Castel Martin oder Shilo - da wurde das Stammpersonal ja auch aus anderen Einheiten in Deutschland zusammengeklaut  ;D ;D

Das kann man aber nun nicht vergleichen. Da gab es eine Kommandierung und bei Stammpersonal wimre eine Versetzung mit allem Drum und Dran. "Besonderes Dienstgeschäft" und "Kommandierung/Versetzung" sind zwei Paar Schuhe.

Jain, die Luftwaffe arbeitet häufig bei Übungen oder auch einsatzgleichen Aufgaben wie Airpolicing Baltikum mit "besonderen Dienstgeschäften". Ging mir auch schon mal so, als ich mit bei Airpolicing Baltikum dabei war: Zu 71 "R" kommandiert und von denen dann auf ein besonderes Dienstgeschäft nach Litauen geschickt. Und da es Auslandsdienstbezüge erst ab dem 3 Monat gibt war das an sich für die Soldaten ein Nullsummenspiel mit Abwesenheit von zu hause (ok, spart viel Fahrtkosten ;D). Aber unter den oben bereits genannten Gesichtspunkten (gleicher Verband, gleicher Dienstposten, gleicher Dienst, nur anderer Ort) ist das für die Verbandsangehörigen auch nicht zu beanstanden. Ich war da als einer von drei Zukommandierten halt ein Opfer der Bürokratie. ;)
Aber bei Übungen in Kanada oder Italien läuft das bei der Luftwaffe meines Wissens genauso: besonderes Dienstgeschäft, es sei denn die Soldaten werden in eine dortige Ausbildungseinrichtung/Dienststelle kommandiert.

Gruß Andi
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Edeltraut

Das daraus ein solcher Hype gemacht wird, war eigentlich nicht meine Absicht.

Die persönlichen Einstellungen haben eigentlich nichts mit der ursprünglichen Frage zu tun und spiegeln persönliche Meinungen wieder. Man kann nun mal nichts daran ändern und der Sachverhalt wird so bleiben wie er ist.

Trotzdem will ich mich für die Beantwortung meiner Frage bedanken.

MfG
Edeltraut

ulli76

Aber wie soll die Bundeswehr denn nun dein Problem lösen? Bisher hab ich von dir echt nur Allgemeinplätze gehört.

Die Start/Landebahn muss halt nun mal instandgesetzt werden. Oder soll man darauf verzichten, nur damit du deinen Mann öfter sehen kann?
Der Verband muss weiter einsatzbereit bleiben- deswegen macht es auch keinen Sinn, ihn auf andere Standorte zu verteilen. Offenbar hat man den Punkt ja länger überlegt.  Wie viele Nachbarverbände soll es überhaupt geben, die näher als 90km dran sind???

Soll ausgerechnet DEIN Mann nicht in den Einsatz geschickt werden? Sorry, aber Einsätze gehören nun mal zur aktuellen Soldatenrealität!

Da hilft auch das Rumgejammer über die ach so schlimme Familienunfreundlichkeit der Bundeswehr nichts.

Übirgens: Nicht die Bundeswehr ist der böse, familienunfreundliche Arbeitgeber. Der Soldatenberuf an sich ist familienunfreundlich.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Edeltraut

Hallo ulli76. Ich weiß nicht ob du meinen letzten Post gelesen hast. Aber auch dir will ich für deine Antwort danken.

Der reine Sachverhalt ist so wie er ist und wird sich nicht ändern. Es gibt kein Problem.

Als Soldat der Bundeswehr bist du im Rahmen des besonderen Dienstgeschäftes weltweit für beliebige Zeit einsetzbar und das muß nicht dein Heimatstandort sein.

Ich hoffe ich hab es begriffen und mich konkret auf die reinen Fakten beschränkt.

Gruß
Edeltraut






miguhamburg1

Nur zum Teil richtig. Die Zeit für ein besonderes Dienstgeschäft ist nicht beliebig, sprich willkürlich festgelegt. Sie richtet sich nach der dienstlichen Notwendigkeit. Also zum Beispiel die festgelegte Dauer eines Übungsplatzaufenthaltes, einer freilaufenden Übung, der für die Runwaysanierung vertraglich vereinbarten Zeit...

Da im Übrigen dem Dienstherrn mit jedem besonderen Dienstgeschäft zusätzliche Kosten entstehen, kommt es auch nicht zu "beliebigen" Terminierungen.

Wurstgesicht

Fakt ist für den Soldaten:
- Er ist die Woche über nicht mehr zuhause, alle anfallenden arbeiten dürfen dann von der Frau oder vom Handwerker übernommen werden.
- Neun Monate sind verdammt lang
- Die Unterbringung ist wie früher in der Jugendherberge
- Er bekommt keinen einzigen Euro für die Mehrkosten die nun einmal enstehen durch Telefonate, Handwerker, Babysitter usw.
- Und selbst beim Lohnsteuerjahresausgleich kann er keine Kosten geltend machen (Mein spezieller Dank geht ans neue Reisekostenrecht), da er ja ein Dach über dem Kopf hatte und auch irgendwas zu essen bekommt, ob er will oder nicht.

Jeder Handwerker bekommt heute eine Auslöse wenn er irgendwo anders tätig ist.

Wenn ein Soldat zur gleichen Zeit in der gleichen Kaserne an einem Lehrgang teilnimmt, dann bekommt er im Vergleich dazu Tagegeld! Also warum diese Unterscheidung zwischen dem besonderen Dienstgeschäft und einer Kommandierung?

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