Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Fwd

Begonnen von sasu007, 03. Juli 2012, 20:07:43

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

sasu007

Hallo an Alle, ich würde gerne den Freiwilligen Wehrdienst absolvieren, da ich allerdings momentan beschäftigt bin, frage ich mich ob mich da mein Betrieb freistellt oder ich sogar kündigen müsste?? Danke schonmal im Vorraus

Tülün

Ich wage mal zu behaupten dass dein betrieb das besser weiß als die Leute hier..aber vielleicht weiß jemand trotzdem was schlaueres
Allah kavuştursun!
Möge Gott uns wieder Vereinen.

KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Tülün

Zitat von: KlausP am 03. Juli 2012, 20:17:15
Auch für den Freiwilligen Wehrdienst gilt das Arbeitsplatzschutzgesetz:

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/arbplschg/gesamt.pdf


Gilt das tatsächlich auch wenn man sich freiwillig meldet?
Allah kavuştursun!
Möge Gott uns wieder Vereinen.

KlausP

Ja. Einfach mal etwas weiter nach unten scrollen. Das gilt in bestimmten Fällen sogar bei SaZ
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Tülün

Zitat von: KlausP am 03. Juli 2012, 20:21:33
Ja. Einfach mal etwas weiter nach unten scrollen. Das gilt in bestimmten Fällen sogar bei SaZ

Cool gut zu wissen, danke
Allah kavuştursun!
Möge Gott uns wieder Vereinen.

sasu007

Und muss ich dafür gemustert werden bzw. spielt meine Tauglichkeit dabei eine Rolle??

KlausP

Ja, Sie werden gemustert und Ihre Tauglichkeit spielt eine Rolle. (Vorübergened) nicht tauglich - keine Einstellung.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

sasu007

Okay, danke für die schnellen Antworten!

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau