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Besteuerung von geldwerten Vorteilen von Reservisten

Begonnen von Opa_Hagen, 14. Juli 2012, 11:50:21

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AriFuSchr

Zitatfirmeneigenen PKW 1 Prozent des Brutto-Anschaffungspreises des KFZ versteuern muss

auch dies mein lieber Migu ist die Möglichkeit eines pauschalen Ansatzes und kein Muss. Andere Möglichkeiten gibt es auch hier.

;)
Kameradschaftliche Grüsse 




AriFuSchr

HCRenegade

Zitat von: miguhamburg1 am 23. Juli 2012, 11:28:53
Irgendwann einmal haben Sie gschworen oder gelobt, "das RECHT und .... tapfer zu verteildigen", haben Sie das mittlerweise elegant "vergessen"?

Ich weiß nicht, was das jetzt mit meinen Aussagen zu tun haben soll, aber mWn sollen Gesetze den Menschen dienen und nicht der Mensch einfach nur stumpf eine Marionette der evtl. veralteten und/oder unzweckmäßigen Gesetze sein.

Der Bedarf an bestimmten Verwendungen hat einfach damit was zu tun, als dass sich eine WÜ finanziell betrachtet nun mal für einen Hartz-4-Empfänger mehr lohnt als für einen Arzt mit Berufserfahrung, der ein entsprechendes Einkommen generiert und dann durch noch mehr Papierkram und Verwaltungsakte zusätzlich zu ggf. persönlichen Entbehrungen einfach keine Lust mehr hat auf eine WÜ.

Und gerade die Spezialisten werden doch in der Reserve gebraucht, und nicht der 35-jährige HG/StUffz (alter Art)/OFw im Truppendienst, der (warum auch immer) im Zivilleben keinen Anschluss gefunden hat.

Ich persönlich finde das nicht unsachlich, es ist halt einfach so, dass damit nunmal (berufstätige) Res vergrault werden (ob unterm Strich nach viel Papierkrieg ein finanzielles Minus entsteht oder nicht, soll jetzt mal außen vor bleiben). Ich habe solche reaktionen wie von Opa Hagen schon mehr als einmal im Netz gelesen und ich kann diese Reaktion nunmal völlig nachvollziehen.

Anstatt die Attraktivität von WÜs zu erhöhen, wie es ja schonhal im Zuge der Umstrukturierung von der übergeordneten Führung angedacht war und was auch hier oder in anderen Foren diskutiert wurde, wird jetzt genau das Gegenteil erreicht.

miguhamburg1

Können oder mögen Sie es nicht verstehen, lieber Kamerad? Es geht doch lediglich darum, im Rahmen einer sowieso anstehenden Steuererklärung drei bis vier Angaben mehr zu machen? Wo ist da denn nun das Unzumutbare? Wo ist der "Papierwust", über den hier gelegentlich herumschwadroniert wird? Und vor allem: Wie leiten Sie daraus einen Atrraktivitätsverlust her?

BTW: Dass mit dieser Gesetzesnovelle einer der wnigen Fälle von Steuergerechtigkeit realisiert wurde (deren Fehlen an anderer Stelle gerne lauthals - und zu recht - bemängelt wird, fällt leider mit so einem Vorbringen wie Ihrem unter den Tisch!

F_K

@ Migu:

Der von HC Renegade angesprochene Punkt ist sicherlich wichtig:

- Wenn aus Gründen der "Steuergerechtigkeit und Vereinfachung" eine Ausnahme für Wehrübende und FWDLer wegfallen soll / muss, kann man dies sicher begründen.

- WENN man diesen Dienst aber weiterhin attraktiv halten möchte (politischer Wille) so hätte man gleichzeitig die "Gesamtvergütung" entsprechend anheben sollen bzw. erläutern, dass durch die Versteuerung alles "besser wird" (was für FWDLer bestimmt nicht der Fall ist).

So entsteht schon der Eindruck, dass dieser Dienst politisch nicht "geliebt wird".

Das andiskutierte Beispiel "Firmen PKW" ist da ein Super Beispiel - die Art der Pauschalversteuerung ist eine massive SUBVENTION der Personen, die solche Fahrzeuge fahren sowie der Autoindustrie.

Mit Steuerpolitik wurde und wird immer versucht, politisch zu steuern - die Autoindustrie hat eine gute Lobby, die Wehrübunden halt keine.

Ist halt eine traurige Wahrheit.

(Papierwust: Der wird tatsächlich gewaltig für alle Beteiligten:
- Ich muss endlich mal immer ein Abrechnung erhalten, die einbehaltene Steuer muss ausgewiesen werden (4 WÜs pro Jahr).
- Ich darf meine Reisekosten, die Verpflegungspauschale jeweils angeben, ermitteln welche WE zu Hause / im Dienst, dazu Erfassung der privat gekauften Ausrüstung, ggf. Erfassung der DVags - und alles so, dass der Finanzbeamte dies nachvollziehen kann - dass ist in einer Stunden nicht zu schaffen.)

miguhamburg1

Na, dann warten wir mal die noch ausstehenden Ausfühungsbestimmungen ab...

DK

Ich bin kein 'Berufsreservist' sondern knappse mir die Zeit für meine WÜ's mühsam ab. (nehme Urlaub usw.) Ich mag das in Aussicht gestellte Prozedere nicht wirklich. Aber ich habe vor langer Zeit einmal folgendes gesagt:

,,Ich schwöre, der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen und das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen, so wahr mir Gott helfe."

Und daran werde ich mich auch bei etwas unbequemen Steuerwirdrigkeiten halten. Insofern wird das ganze auf mein Engagement keinen Einfluss haben.

'Vom Einsatz her denken'

HCRenegade

@ F_K:

Bist du dir denn sicher, dass sich finanzielle Aufwendungen während der WÜ dann zukünftig versteuern lassen? Also ich bin weder Jurist, noch Steuerberater, aber ich poste mal ein Zitat, dass ich aus dem Forum von Augsburgers Petition gelesen habe (ohne Anspruch auf Richtigkeit).

Also diesbezüglich möge mich jemand von euch erleuchten.



Zitat:

"Die beabsichtigte Besteuerung eines angeblichen geldwerten Vorteils für Reservisten bei neuerdings "freiwilligen" Reservistendiensten (früher "Wehrübungen") halte ich auch für steuerrechtlich systemwidrig.

Früher hatte ich versucht, meine Aufwendungen als beruflich veranlaßte Werbungskosten steuerlich geltend zu machen, die ich als Reservist allgemein, bei dienstlichen Veranstaltungen (DVag) und Wehrübungen hatte. Der Finanzgerichtshof Niedersachsen hat mir das mit der Begründung abgelehnt, daß diese Aufwendungen nicht der Ausübung, Vorbereitung oder Weiterbildung für einen Beruf dienten, mit dem ich Einnahmen erzielen wolle.

Jetzt plant das Bundesministerium der Finanzen, sog. geldwerte Vorteile von Reservisten zu besteuern, u.a. die Bereitstellung der Unterkunft während einer Wehrübung sowie die Reisekostenzuschüsse für Familienheimfahrten und die Verpflegung – auch während einer sogenannten dienstlichen Veranstaltung (DVag). Für alles das gilt m.E., daß diese angeblichen Vergünstigungen nicht im Zusammenhang mit einem Beruf stehen, mit dem Reservisten Einnahmen erzielen. Eine Unterkunft während einer Wehrübung ist nicht mit einer Zweitwohnung zu vergleichen, die ein Arbeitnehmer am Ort seiner Arbeitsstätte nehmen muß und sogar steuerlich absetzen kann.

Juristisch ist dieses steuerrechtswidrige Vorhaben des Finanzministeriums m.E. leicht angreifbar, spätestens bei der nächsten Reservistenübung 2013. Mit meinem Präzedenzurteil könnte ich gegen evt. Bescheide der Wehrverwaltung angehen, die mir demnächst geldwerte Vorteile in Rechnung stellen. Aber muß ein solcher Unsinn auch wieder erst vom Bundesfinanzgericht gestoppt werden?

Ich wünsche mir eine klare Entscheidung des Bundestages: Entweder wird der Wehrsold besteuert und ist steuerrechtlich eine Einnahme (natürlich in angemessener Höhe). Dann müssen auch Werbungskosten dafür abgesetzt werden können. Oder der Wehrsold ist keine Einnahme. Dann dürfen auch angebliche Vergünstigungen nicht besteuert und Werbungskosten nicht abgesetzt werden."

F_K

@ HC Renegade:

Wenn die EINNAHMEN nicht versteuert werden (derzeit der Fall), dann dürfen auch keine Ausgaben steuerlich geltend gemacht werden.

Wenn zukünftig der Leistungszuschlag und andere Dinge versteuert werden, dann können auch Ausgaben in Verbindung damit abgesetzt werden.

Ich bewerte Dein Zitat einfach mal so - In Petitionen steht sehr oft viel "Mist".

(Ich bin weder Jurist noch Steuerfachmann und führe hier keine Beratung durch - ist also nur mein Verständnis der Materie).

HCRenegade

Gut, wenn das so ist, dann geht es ja noch.

Wie gesagt, ich garantiere keine Richtigkeit für obiges Zitat, aber es gab mir halt zu denken.

Schamane

Wie sieht es aus? Ich lass jetzt, dass bei "kurzzeitigen" Dienstleistungen alles beim Alten bleibt. Denn auch ein SaZ/BS hat bei Kommandierungen bis zu 3 Monaten steuerrechtlich keinen Zweitwohnsitz, sondern ist nur kommandiert und welcher Dienstleistende ist länger als 3 Monate auf WÜ außer im Ausland.

ARK

Auch bei der NGO AVAAZ wurde nun eine Aktion gegen die Besteuerung von Reservistendienstleistungen gestartet.
Virtuelle Unterschriften zur Unterstützung können geleistet werden unter:

http://www.avaaz.org/de/petition/Keine_Besteuerung_von_Reservistendienstleistungen/?chiBrbb

mkg
ARK

ARK

Zitat von: Schamane am 27. Juli 2012, 18:53:09
Ich las jetzt, dass bei "kurzzeitigen" Dienstleistungen alles beim Alten bleibt.

Das halte ich für Beruhigung. Zwar wurde inzwischen "gesagt", dass Unterkunft, Verpflegung und Fahrtkosten weiterhin steuerfrei bleiben sollen. Aber "durch" ist das längst noch nicht. Wesentlich wichtiger als die vorgenannten "Kleinposten" sind auch andere Dinge. Wie etwa die Unterhaltssicherung (bisher nur in Netto geleistet), der Wehrsold (ihr wisst selber wie gering die Tagessätze sind) und der Leistungszuschlag.

Prinzipiell wäre auch gegen eine Besteuerung dieser Posten nichts einzuwenden, wenn man nun statt der bisherigen jeweiligen Nettobeträge eben die Bruttobeträge erhalten würde. Da nichts von "höheren Bruttovergütungen" zu hören ist, muss erwartet werden, dass die bisherigen "Netto"-Beträge besteuert werden sollen. Höhere Bruttobeträge machen auch deswegen keinen Sinn, weil der Staat ja kaum "mehr" Geld bezahlen wird, um dann über die Steuer das "mehr" wieder einzukassieren. So ist kaum anzunehmen, dass die Bundeswehr künftig z.B. 75 statt 50 Euro Leistungszuschlag bezahlt, weil 1/3 von der Steuer gefressen wird.

Nein - Sinn der Überlegungen ist eindeutig, das was bisher gezahlt wurde, über eine Steuer wenigstens zum Teil wieder einzukassieren.

Deshalb: Weiter dagegen Front machen. z.B. über http://www.avaaz.org/de/petition/Keine_Besteuerung_von_Reservistendienstleistungen/?chiBrbb

mkg
ARK

Tommie

Zitat von: ARK am 15. August 2012, 23:46:35... Wie etwa die Unterhaltssicherung (bisher nur in Netto geleistet), ...

Oh Mann, wenn ich das schon wieder lese! Erstens bekommen Sie Ihre Bezüge von Ihrem Arbeitgeber auch immer NETTO ausbezahlt und alle Steuern und Sozialabgaben werden vorher abgezogen, und zweitens wird bei Beantragung der Unterhaltssicherungsleistungen immer sowohl der Brutto- (Rentenversicherung!) als auch der Netto-Betrag angegeben. Ausbezahlt erhalten Sie jedoch nur den Netto-Betrag, der dem Progressionsvorbehalt nach § 32 b EStG unterliegt! Daran ist definitiv nichts auszusetzen und es hat sich so auch bewährt! Wenn Sie die Brutto-Beträge haben wollen, müssen Sie sich erstens in dieser Zeit selbst rentenversichern und Ihre Familie krankenversichern und hätten dann eine ganze Menge Papierkram mehr zu erledigen! Das wiederum ist meiner Meinung nach so unnötig wie ein Kropf am Hals ;) !

Die obige Erklärung bezieht sich jedoch nur auf den arbeitenden Teil der Bevölkerung, die ihre Einkommensaufälle während einer Wehrübung durch eine Arbeitgeberbescheinigung nachweisen (müssen) und nicht auf Empfänger des Mindestsatzes oder auf Selbständige! Das wollte ich nur der Vollständigkeit halber hinzugefügt haben!

F_K

Vorsicht!

ARK hat keine Ahnung - USG  Zahlungen sind Lohnersatzleistungen, die schon IMMER steuerpflichtig waren und dem progressionsvorbehalt unterliegen (die "Lohnsteuer" wird dadurch "abgeführt", dass eben nur ein "Netto" erstattet wird - die Steuer ist also schon gezahlt).

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