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Trageerlaubnis für Uniform im europäischen Ausland für Märsche/Sprungfeste

Begonnen von reobert, 15. Juli 2012, 21:24:59

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The_Staffsergeant

Dann heißt es also, das was ich hier von der Botschaft erhalten habe, ist also Käse?
Gerne werd ich mich nochmal bei der Botschaft erkundigen.


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OFw d.R. und Stolz darauf
 
Wenn Gott gewollt hätt', das Panzer von Himmel fallen, dann hätte ich auch Fallschirmspringen gelernt.
Und ich lauf zu Fuß, nie weiter, wie ein Panzer lang ist. Für alles andere "Motor an"

The_Staffsergeant

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F_K

"Käse" ist gut.

Wenn es den Inhalt wie von Dir dargestellt hat, ist es grob rechtswidrig, wiederspricht den gängigen NATO Verfahren und stellt sicherlich eine grobe Dienstpflichtverletzung des ausstellenden Soldaten da.

Für mich wäre dies ein Anfangsverdacht für disziplinare Ermittlungen.

(.. denkt doch mal nach - Selbst in Deutschland wird eine Uniformtrageerlaubnis benötigt - eben weil Zivilisten grundsätzlich keine Uniform tragen dürfen - und im Ausland soll es dann plötzlich ohne gehen?)

Tommie

Fakt ist, dass Du Dir das Dokument der Botschaft in egal welchem Format dorthin stecken kannst, wo die Sonne niemals hin scheint, weil die Botschaft für diese Art der Genehmigung schlicht und ergreifend nicht zuständig ist! Das spielt also ungefähr in der gleichen Liga wie die Anfrage bezüglich eines medizinischen Problems an den Friseur Deines Vertrauens ;) !

Wie bereits mehrmals erklärt, macht solche Genehmigungen einzig und alleine das Streitkräfteamt!

schlammtreiber

Zitat von: Tommie am 16. Juli 2012, 11:12:38
Das spielt also ungefähr in der gleichen Liga wie die Anfrage bezüglich eines medizinischen Problems an den Friseur Deines Vertrauens ;) !

Hmmm.... Haarspliss?  ;)
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miguhamburg1

Lieber StaffSergeant, die Botschaft hat damit NICHTS zu tun. Da können Sie anfragen, wie Sie wollen. Ihre zuständige Stelle ist Ihr (letztes) Landeskommando, an das Sie sich zwecks UTE für Österreich wenden müssen. Dazu benötigen Sie eine offizielle Einladung, aus der hervorgeht, dass bei dem Anlass das Tragen der Uniform erwünscht ist, die Sie Ihrem Antrag beifügen. Das Landeskommando wird diesem Antrag eine eigene Bewertung beifügen und auf den Dienstweg zum SKA bringen. Bis dort über Ihren Antrag entschieden ist und Sie eine Rückmeldung dazu erhalten haben, können schon gerne mal vier Wochen ins Land ziehen. Deshalb sollten Sie so einen Antrag möglichst frühzeitig stellen.

Dennoch, eine UTE für das Ausland wird es nur geben, wenn ein dienstliches Interesse der Bundeswehr gegeben ist. Dies wird regelmäßig dann der Fall sein, wenn Truppenteile der Bundeswehr oder einzelne Soldaten im Ausland Ausbildungsabschnitte duchführen oder im Rahmen eines Austauschprogramms über längere Zeit dort sind. Dies wird gelegentlich der Fall sein, wenn es um die Teilnahme an repräsentativen Anlässen (z.B. Bällen, Kommandoübergaben u.a.) geht. Und es wird selten bis gar nicht der Fall sein, wenn es um die von Ihnen beschriebenen Marschveranstaltungen geht.

Tommie

Es wird wahrscheinlich darauf hinaus laufen, dass sich derjenige, der diese "Trageerlaubnis" ausgestellt hat schon mal ganz dezent auf den Emfang eines Einlaufs vorbereiten kann, wenn das Teil beim SKA aufschlägt und sein Dienstvergehen anschließend über den Europa-Verteiler gejagt wird :D !

Man könnte hier auch ganz dezent von einem zu erwartenden Karriereknick des Unterzeichnenden sprechen ;) ! Begründung: Er hat Dinge getan, für die er weder zuständig, noch ermächtigt ist!

miguhamburg1

Ich kann mir nicht vorstellen, dass es auch nur einen Miltär- oder TSK-Attaché gibt, der sich mit so etwas aus dem Fenster lehnt. Denn das würde für ihn die sofortige Ablösung von diesem Dienstposten bedeuten, weil er eine diplomatische Amtsanmaßung begangen hätte und in dieser Fuktion nicht mehr tragbar wäre.

Letztlich kann ich mir dies auch deswegen nicht vorstellen, weil der besagte Attaché selbst seine UTE für Österreich vom SKA erhalten hat und er deshalb weiß, welcher Dienstweg vorgeschrieben ist.

F_K

... falls ich ein solches Dokument bekommen sollte, geht es mit einem netten Anschreiben an den Herrn OberstLt V. vom DezfreiwResArbeit SKA - Betreffzeile "Beschwerde / Dienstaufsichtsbeschwerde / Meldung" - und dann warte ich das Spiel völlig gelassen ab.

Üblicherweise dauert so eine Bearbeitung dann ein paar Tage - aber das Ergebnis wird ungefähr so sein, wie Tommie es beschreibt.

@ Miguhamburg:

.. ich sach mal so - es hat auch schon Trageerlaubnisse für "angebliche Ehrenabzeichen) von KpChefs gegeben - auch wenn diese das nicht dürfen und die Entscheidung eher beim Bundespräsidenten liegt.

Insoweit kann ich mir vieles vorstellen ...

miguhamburg1

Absolut, da bin ich vollkommen bei Ihnen. Allerdings erhalten Miltär´/TSK-Attachés vor ihrem Dienstantritt eine dezidierte Aufstellung, Einweisung und Belehrung, was ihre Aufgaben und Kompetenzen - und was nicht - sind, dass das schon etwas anderes ist, als Kompaniechefs zu regeln haben.

F_K

@ Migu:

Schon ... allerdings müßte auch ein KpChef in der Lage sein, VOR der Ausstellung von Dokumenten mal einen Blick in die Vorschrift zu werfen (sind auch die Allermeisten, leider gibt es Ausnahmen).

Soll ja schon Verteidigungsminister gegeben haben, die Einmarschrouten live und in Farbe im Fernsehen VERRATEN haben.

Insoweit wäre es für mich nicht überraschend hier einen Fehler auf dieser Ebene zu sehen.

wolverine

Bevor hier die Sau schon geschlachtet wird: Ist das potentielle Dienstvergehen vielleicht schon länger als sechs Monate, drei oder fünf Jahre her? Oder der Übeltäter gar nicht mehr auf seinem Dienstposten? Fragen über Fragen ...
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F_K

@ Wolverine:

... ich bin ja lernfähig - und will mir daher die Frage der persönlichen Schuld (vergehen!) und der Verjährungsfristen hier nicht stellen.

Deshalb schrieb ich von Dienstpflichtverletzung - also lediglich vom objektiven Tatbestand fernab jeglicher Schuld und Fristen.

Wichtig ist ja nur, dass ein evtl. Fehlverhalten aufgeklärt wird, der Mangel abgestellt wird (ggf. das Schreiben "eingezogen") und dann alles seinen richtigen Weg läuft.

wolverine

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Schamane

@ Wolverine / F_K gibt es hier auch noch Verteidiger, oder nur Ankläger? Da wie heißt es in Österreich so schön "es gilt die Unschuldsvermutung".
Von daher könnte ich mir vorstellen, dass der Militärattachèstab das Zuständigkeitshaber an der Landeskommando gesendet hat und der Antragsteller das garnicht mitbekommen hat, sondern auf dem Antwortschreiben nur stand: "Im Rahmen der Veranstaltung am ... sind sie berechtigt die Uniform im Zusammenhang mit der Einladung des ... und diesem Schreiben zu tragen. Im Auftrag XY SKA"

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