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Darf mein Spieß das ?

Begonnen von Matthias J., 18. Juli 2012, 11:41:58

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BulleMölders

So fern es das erste Vergehen dieser oder ähnlicher Art war, würde ich auch sagen, dass man mit einem entsprechendem "Gebet" des Spieß und einer EZM davon kommt.

InstUffzSEAKlima

Ich frage mich, warum so sehr auf der Tatsache herumgeritte wird, dass der Spieß (o.V.i.A.) bei einer Stuben/Spindkontrolle auch die anderen, nicht verschlossenen Spinde einer Kontrolle unterzieht. Selbst wenn nicht auf dem ersten Blick erkennbar ist, dass es ein genutzer Spind ist (kein Namenschild, Schloss usw.) muss kontrolliert werden, ob dieser Spind u.U. zur zweckentfremdeten Einlagerung von Müll, Leergut usw. dient bzw. im Rahmen der Kontrollen von Liegenschaftsgerät geprüft werden.
An dieser Stelle kann man froh sein, dass es hier erkannt wurde und lediglich eine angemessene Maßnahme seitens des DV zu erwarten ist. Je nach Unterkunft haben Stuben teilweise nur einfache Schlösser, wo jeder (zweite) Schlüssel anderer Räume paßt und da wäre es um einiges schlimmer, wenn in Zeiten geringer Anwesenheit (Urlaubsphase) offene Spinde durch Kameraden geplündert werden und diese Feststellung dann erst einige Zeit später gemacht wird. Die Erfolgsaussichten der Ermittlungen des DV sind da auch sehr überschaubar.

schlammtreiber

Zitat von: Matthias J. am 18. Juli 2012, 12:22:27
Ich kann seit dem ich das weiß einfach keinen anderen gedanken mehr fassen...

Locker bleiben. Niemand wird Dich erschießen, einsperren oder öffentlich auspeitschen, nur weil der Spind nicht aufgeräumt war.

Es wird ein DuDuDuböserbub geben, vermute ich mal.
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Matthias J.


Tommie

Tja, das wird man sehen müssen ;) ! Ich als Ihr Spieß würde Sie zunächst einmal für Ihre Nachlässigkeit ein wenig "ansprengen", aber dann käme ein bitterböser Nachbrenner: Ich würde Ihren TE-Fhr zu mir zitieren und ihm befehlen SOFORT eine Vollzähligkeitskontrolle mit Ihrer Bekleidung und persönlichen Ausrüstung durchzuführen. Danach könnten Sie für jedes fehlende Teil eine Sachschadensbearbeitung einleiten, bei der Sie aufgrund der erwähnten Umstände quasi gleich die berühmten vier Buchstaben (b. b. z. z. = bin bereit zu zahlen!) draufschreiben könnten. Anschließend würde ich diese Sachschadensmeldungen aufbewahren um Ihnen am nächsten Wochenende die Gelegenheit zu geben, eventuell zu Hause befindliche Gegenstände aus diesem Prozess heraus zu nehmen und dann ginge alles seinen sozialistischen Gang ;) !

Fassen wir also zusammen: Bück Dich, Fee! Wunsch ist Wunsch! :D

Fitsch

... und verschließt so das GeZi von außen .... *duckundweg*
I will mei 1. Gebirgsdivision wiada hong !!!
https://www.kamkreis-gebirgstruppe.de/

justice005

Ich schließe mich dem Gesagten an. Der Spieß ist im Rahmen der Dienstaufsicht berechtigt und verpflichtet, die Spinde ohne konkreten Verdacht zu kontrollieren. Nur wenn er tatsächlich einen konkreten Verdacht hat, gerade dann geht es nicht mehr.

Sie haben also gegen Ihre Dienstpflichten verstoßen und dementsprechend wird es irgendeine Maßnahme geben. Ob ein echtes Diszi angebracht ist oder nicht, sei dahingestellt. Das entscheidet alleine der Chef. Möglicherweise belässt er es bei einer erzieherischen Maßnahme.

Zitatbei der Sie aufgrund der erwähnten Umstände quasi gleich die berühmten vier Buchstaben (b. b. z. z. = bin bereit zu zahlen!) draufschreiben könnten. [...] dann ginge alles seinen sozialistischen Gang

Das sollten Sie auf gar keinen Fall darauf schreiben!!! Die Tatsache, dass der Spind offen war, reicht für sich alleine noch nicht aus, um grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen, erst recht nicht, wenn man nicht weiß, wo und wann die Sachen verschwunden sind. Erzwungene Freiwilligkeit mag zwar dem sozialistischen Gang entsprechen, aber die Zeiten sind vorbei. Der Rechtsstaat ist zwar vielleicht für den ein oder anderen lästig, aber insgesamt doch vorzuziehen. ;)

Daher würde ich niemals freiwillig zahlen, sondern abwarten, ob man mir eine grobe Fahrlässigkeit nachweisen kann oder nicht.



InstUffzSEAKlima

Von Verlusten an Ausrüstung und Bekleidung wurde ja noch nichts erwähnt. Üblicherweise werden Verluste ja meist nach Übungen und Ausbildungen festgestellt und die Umstände des Verlustes können dann meistens nicht nachvollzohen werden. Die Suche danach und Befragung der Kameraden blieb auch wie immer ohne Erfolg. Verluste an Friedenzusatzausstattung dürften allerdings auf diese Weise kaum zu rechtfertigen sein.

leedrag

Andere Frage am Rande. Habe eine Stube alleine. Muss ich jetzt auch die Spinde (Ja ist eigtl ne Dreimannstube und ich nutze einen Spind für die Dienstausrüstung<- ist super aufgeräumt und einen für private Sachen wie Klamotten, Wertsachen, Wäsche usw.) abschließen? Die Zimmer ist ja immer zu.

by Tapatalk 3.0

Andi

Zitat von: leedrag am 18. Juli 2012, 19:47:05
Habe eine Stube alleine.

Und keine Garantie, dass das so bleibt.
Abgesehen davon ändert das nichts an den Vorschriften... ;D
the rest is silence...

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Steinburger

Zitat von: leedrag am 18. Juli 2012, 19:47:05
[...] Muss ich jetzt auch die Spinde (Ja ist eigtl ne Dreimannstube und ich nutze einen Spind für die Dienstausrüstung<- ist super aufgeräumt und einen für private Sachen wie Klamotten, Wertsachen, Wäsche usw.) abschließen? Die Zimmer ist ja immer zu.

Du kannst die Spinde auch auf den Flur schieben. Was ist denn so schwer daran, Spinde abzuschließen? Wenn ihr keine Sicherheitsschlösser an den Türen habt, sondern nur die normalen Türschlösser, dann kann man in Nullkommanix die Tür mit einem gebogenen Nagel aufmachen.

leedrag

@Ansicht: Und ob ich die habe. Wir haben im Block noch 12! Stuben frei und keine Aussicht in den nächsten Quartalen neue Mannschfter in die Stff zu bekommen. Fürdie Hfw gibt es 3! extra Blöcke in der Kaserne.

@Steinburger: Ich weiß ja nicht wie deine Kaserne aussieht. Meine Tür ist 3cm dick und besitzt ein DOM® Schloss. Zeig mir mal wie du die Tür mitm Draht aufmachst...

by Tapatalk 3.0

KlausP

Der Text der ZDv 10/5 bezüglich der Ordnung auf den Unterkünften ist Ihnen sicherlich bekannt, die Ziffer aus der ZDv 10/5 hatte ich ja genannt. Wo gibt es da eine Einschränkung, dass bei Stuben, die nur von einem Soldaten belegt sind, der jeweilige Spind nicht verschlossen werden muss? Wenn Sie mir solch einen Passus nennen können - Hut ab.
Sollte ich als Ihr Spieß auf Ihre Stube kommen und Ihr Spind ist nicht verschlossen, hätten Sie ein Date beim Chef, das garantiere ich Ihnen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Paramedic

Zitatdu kannst die Spinde auch auf den Flur schieben. Was ist denn so schwer daran, Spinde abzuschließen? Wenn ihr keine Sicherheitsschlösser an den Türen habt, sondern nur die normalen Türschlösser, dann kann man in Nullkommanix die Tür mit einem gebogenen Nagel aufmachen.

ist doch egal welches Schloss er am Spind hat. Es gibt sicher keinen Passus der vorschreibt welche sicherheitstechnischen Standards ein Schloss haben muss  ::)
- The easy way is always mined.

Hauptfeldwebel d.R.

Steinburger

#29
Zitat von: Paramedic am 18. Juli 2012, 20:43:06
ist doch egal welches Schloss er am Spind hat. Es gibt sicher keinen Passus der vorschreibt welche sicherheitstechnischen Standards ein Schloss haben muss  ::)

Ein Vorhängeschloss reicht und wenn es das olivgrüne ist.

Mit dem Sicherheitsschloss meinte ich die Stubentür. Einige Türen haben noch die einfachen Schlösser, wo jeder 2. Schlüssel passt. Da kommt man leicht rein und wenn der Spind dann nicht abgeschlossen ist, freut sich so manch anderer.

Mir selbst ist damals auch in der Urlaubszeit der Parka und der Schlafsack aus dem abgeschlossenen Spind und abgeschlossener Stube gestohlen worden.


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