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Ablehnung aus ärztlichen Gründen

Begonnen von Daniel2109, 21. Juli 2012, 10:54:53

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BulleMölders

Eigentlich spekuliere ich ja ungern aber in diesem Fall.
Es wird eine Kombination aus allem sein warum du nicht eingeladen wurdest.
T5, Jugendstrafen die du nicht mal mehr aufzählen kannst, laufenden Bewährung und THC im Urin da wird man nach Durchsicht der Akte sich nicht mal die Mühe gemacht haben das ganze an den Rechtsberater ab zu geben, um dessen Zeit nicht zu verschwenden.
Da hat man die Einladung mit dem bestehendem T5 Status abgelehnt.

Gesendet mit Tapatalk 2

Daniel2109

Ich sagte nichts von der höhe der Strafen nur das ich einige kenne die dienen die mit laufenden verfahren genommen wurden und auch welche die mit bewährung genommen wurden und nein es ist nicht gelogen. Ja kann sein das die ausversehen falsch beschriftet haben werd mal Montag mein glück versuchen am Telefon etwas zu erfahren.

Daniel2109

Aufzählen kann ich diese konnte nur keine Aktenzeichen mehr finden das ist ein Unterschied mal abgesehen davon das die eh schon lange gelöscht worden sein müssen

Rollo83

Also mal davon ab, ich will mit niemandem im Dreck liegen der wegen KV vorbestraft ist und das sag ich ohne sie zu kennen.

Rollo83

Sie kennen Soldaten die während einer Bewährungsfrist Soldat geworden sind?
Beim besten Will glauben sie auch an den Weihnachtsmann???

Aurignacien

Zitatauch welche die mit bewährung genommen wurden

Das ist möglich, ja. Allerdings kommt es auf das Strafmaß an.

Zitatdie mit laufenden verfahren genommen wurden

Das ist schlichtweg unmöglich.
Neanderthals had bigger brains than us.

Rollo83

Ich meinte natürlich laufendem Verfahren, sorry.
Dieses stellt nämlich zu 100% ein Einstellungshinderniss dar.

Daniel2109

Also wegen kV ist man nicht gleich ein böser Mensch sowas kann schnell passieren das man in so eine Situation Gerät und ob es jemand glaubt oder nicht das ich so jemanden kenne ist mir egal habe kein Grund zu Lügen. Wollte auch nur wissen was mit ärztlichen gründen gemeint ist und ob das schreiben bedeutet das ich jetzt bewerbungssperrzeit habe oder nicht oder ob es heißt das ich allgemein nie wieder versuchen muss

miguhamburg1

So, nun wissen wir doch jedenfalls, dass der Fragensteller vor Jahren mit "T 5" die letzte militärärztliche Untersuchung abgeschlossen hat. Das bedeutet "auf Dauer nicht wehrdienstverwendungsfähig". Das reicht allein schon aus, dass das ZNwG die Bewerbung nicht weiter bearbeitet, weil die Tauglichkeitsgrundlage für jewede soldatische Verwendung schlicht nicht vorhanden ist. Insofern wäre der genannte Betreff auch vollkommen zutreffend und kein "Büofehler".

Dazu kommt noch ein Einstellungshindernis wegen eines laufenden Strafverfahrens/Bewährungszeit. Dafür braucht der Bewerbungsbearbeiter noch nicht einmal die Stellungsnahme des Rechtsberaters dort. Und dann kommen noch einzelne abgeurteilte Delikte aus der Vergangenheit, über die der Rechtsberater entscheiden müsste, falls die Bewerbung aufrechterhalten werden würde.

Fazit: Der Fragensteller ist dauerhaft nicht wehrdienstverwendungsfähig, und er hat weder einen Anspruch auf Nachmusterung, noch darauf, dass seine Bewerbung aus diesem vorliegenden Grund weiter verfolgt wird, noch auf Einstellung als SaZ, wie immer seine Meinung über diese Vorgänge ist. Und so, wie wir ihm die relevanten Informationen hier aus der Nase ziehen musste, zweifele ich auch an seiner charakterlichen Reife für den Militärdienst.

Daniel2109

Also aus der Nase ziehen musste man mir hier gar nichts habe halt erstmal nur die in meinen Augen wichtigen Sachen geschrieben und keine Informationen gegeben die nichts mit ärztlichen gründen zu tun hatten aber ok ist deine Meinung was ich deiner Antwort entnehme ist der Arzt hat mir damals offen in mein Gesicht gelogen und der Wdb hatte keine Ahnung das t5 bedeuted das ich es vergessen kann da er meinte das einzig schwere wird die Bewährung :) danke war sehr informativ die unterhaltung.

mailman

Haben Sie dem WDB denn gesagt das sie T5 haben?

Daniel2109

Ja als er fragte ob ich schon gemustert wurde sagte ich ihm das was der Arzt sagte der sagte es ist t5 und das wars als ich auf neu Musterung fragte sagte er findet dann im znwg statt falls der Rechtsprüfer Sein ok gibt

mailman

Dann ist das wohl ein Sonderfall. Vllt wollte man sichergehen, das der RB die Sache freigebt, bevor unnötig Geld und Zeit verschwendet werden

Daniel2109

Ja aber dann würde man doch schreiben das es an der Bewehrung liegt wenn der nein sagt und nicht das es an der Gesundheit liegt

mailman

Was reiten sie denn jetzt immer auf dem schreiben rum? Bei Ihnen hätte man vermutlich eine ganze Mappe verfassen können.

Meinetwegen stellen Sie einen Antrag auf Nachmsuterung