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Ablehnung aus ärztlichen Gründen

Begonnen von Daniel2109, 21. Juli 2012, 10:54:53

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KlausP

Ich weiss gar nicht, was manche Leute eigentlich wollen:

1. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf eine (Nach)Musterung.
2. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Tauglichkeit.
3. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Einladung zum Eignungsfeststellungsverfahren beim ZNwG
4. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Eignung für eine Laufbahn oder Verwendung.
5. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Einstellung, auch nicht bei festgestellter Eignung.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Ralf

Die KWEAs befinden sich derzeit in der Umstrukturierung bzw. Auflösung.
Da kann es gut sein, dass nicht mehr alle eine Musterung durchführen.
Wenn du dir einen Termin bei einem Karriereberater geben lässt und er deine Bewerbung annimmt weil er Möglichkeiten sieht, wirst du im Rahmen des Bewerbungsvorgangs erneut gemustert.
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Daniel2109

Wie oft möchtest du das denn eigentlich noch wiederholen? es geht nicht um Rechtsanspruch es geht mir darum das mir beim KWEA von jedem Mitarbeiter etwas anderes erzählt wird. Was in meinen Augen etwas komisch ist. Der eine sagt es geht der andere sagt es geht nicht, der eine sagt musterungen gibt es im KWEA nicht mehr obwohl da noch leute gemustert werden etc. darum geht es mir, nicht darum um man rechtsanspruch hat oder nicht.

Daniel2109

Die Bewerbung wurde ja vom WDB angenommen und auch abgeschickt etc. Nur die neu Musterung blieb aus. Also scheint selbst das nicht zu stimmen. :( Das einzige was ich fest stelle ist das egal wo man anruft wo man hin geht etc. um mal klare Antworten zu bekommen jeder einem was anderes sagt.

wolverine

Zitat von: ulli76 am 27. Juli 2012, 16:43:13
Eine Bewerbung wird aktuell eh wegen der laufenden Bewährung nicht erfolgreich sein.
und solange auch nicht beschieden!
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Ralf

Klar stimmt das. Aufgrund deiner Bewährung wird derzeit nichts weiter gemacht.  ::)
Aber wenn du das besser weißt, dann frag doch nicht. Bin hier jedenfalls raus.
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KlausP

ZitatDie Bewerbung wurde ja vom WDB angenommen und auch abgeschickt etc. Nur die neu Musterung blieb aus. Also scheint selbst das nicht zu stimmen.

Unterstellen Sie doch hier nicht so einen Quark. Lesen Sie eigentlich noch Alles mit? Natürlich wurde Ihre Bewerbung nicht weiter verfolgt, Sie sind nicht tauglich, der Arzt beim ZNwG hat nach Aktenlage entschieden, nämlich nach Ihrer G-Akte aus dem KWEA. Warum hätte er auch anders entscheiden sollen? Ihm lag ja nichts Anderes vor. Oder haben Sie irgend ein Gutachten eines Psychologen Ihren Bewerbungsunterlagen beigefügt?
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Daniel2109

Also das ich frühestens nach ablauf der Bewährung eintreten können war mir bewusst wurde mich ja auch so gesagt, also wäre keine überraschung gewesen

das ich mich schon vor ende beworben habe lag daran das mir gesagt wurde der rechtsprüfer brauch ca. 6 monate nur bis zu dem sind meine unterlagen wie es aussieht nicht vorgedrungen auf grund der musterungen von 04,06,08 wo mein WDB meinte kein problem, weil solange der rechtsprüfer kein ok gibt meine bewerbung im znwg eh nicht bearbeitet wird.

der arzt im znwg dem ich am telefon hatte sagte die entscheidung beruht auf den musterungsunterlagen von 04,06,08 also haben die das ja scheinbar doch weiter bearbeit oder der rechtsberater war schneller als erwartet und gab sein ok.

Daniel2109

Nein so ein Gutachten habe ich nicht beigefügt da ich zum Zeitpunkt meiner Bewerbung nicht wusste das, dass der grund für die T5 einstufung war.

KlausP

Okay. Ich bin auch raus. Machen Sie was Sie wollen.
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Daniel2109

Und an Ralf nein es wird nicht wegen meiner Bewährung nichts weiter gemacht. Sondern wegen den Musterungsunterlagen von 04,06,08 das wurde mir von einem Arzt aus dem ZnwG  am Telefon genau so gesagt er hatte mit keinem Wort etwas anderes erwähnt.

ulli76

Die werden das parallel bearbeitet haben.
Und natürlich kann der Rechtberater nicht entscheiden, bevor deine Bewährung abgelaufen ist. Wie hast du dir das denn vorgestellt? Du bewirbst dich jetzt und mit Ablauf der Bewährung wirste dann eingestellt? Und das noch mit nem bestehenden T5-was auch schon mehrfach bestätigt wurde.
Welches Interesse sollte die Bundeswehr aktuell haben, deinen Tauglichkeitsgrad nochmal zu überprüfen?

Mal davon abgesehen, dass das wahrscheinlich eh nix mit dir und der Bundeswehr wird:
Warte das Ende deiner Bewährungszeit ab. Stell dann nen Antrag auf Nachmusterung. Wenn du da tauglich bist, bewirbste dich. Und wenn du ganz viel Glück hast, gibt dann auch der Rechtsberater seinen Segen.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Daniel2109

Schon Interessant ich gebe die sachen wieder die mir Telefonisch und in Persönlichen gesprächen mitgeteilt wurden, aber ich soll der Idiot sein? Ich kann auch nur sachen wieder geben die mir gesagt wurden ich sauge mir doch nicht irgend eine Sch.... aus den Fingern weil mir Langweilig ist!

Daniel2109

Das die Bewerbung jetzt schon von mir eingereicht wurde lag an der Aussage das der Rechtsberater min. 6 Monate braucht.

Aber ist jetzt ja auch egal.

ulli76

Ja was wissen wir, welche Infos du denen vom KWEA gegeben hast. Füttert man die mit unterschiedlichen Infos, kommt man auch zu unterschiedlichen Ergebnissen.

Die Entscheidung vom Rechtsberater KANN BIS ZU 6 Monaten dauern. Aber dieses Mal ist dir ja der Arzt zuvor gekommen. Der war anscheinend schneller als der RB.

Eine Nachmusterung ist ja prinzipiell schon möglich- nur nicht jetzt für dich.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
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