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Verweigerung und Sozialstunden

Begonnen von AnimalYay, 26. Juli 2012, 21:43:11

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miguhamburg1

l alter geist, das hat doch nichts mit der Bürokratie und deren Mühlen zu tun, sondern ergibt sich aus dem Gesetz: Grundsätzlich können nur Bewerber eingestellt werden, die die Gewähr dafür bieten, sich für die FDGO einzusetzen und das "Recht und die .... tapfer zu verteidigen". Beides kollidiert per sé mit einer vorhandenen Straffälligkeit von Bewerbern. Inwiefern die für ein Einstellungshindernis relevant sind, haben die Rechtsberater zu prüfen.

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