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Fragen zu Reserveübungen

Begonnen von Stubs, 30. Juli 2012, 08:33:52

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MMG

Ist man eigentlich noch im hohen Alter (>40) Scharfschütze?

wolverine

Unwahrscheinlich; aber da die Themen lebensälterer Kameraden, die in der Mannschaftslaufbahn verpflichtet werden, zunehmen, wohl nicht mehr völlig unmöglich.
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Stubs

Ich schätze, nur weil jemand Facit Omnia Voluntas auf dem rechten Unterarm tätowiert hat, macht ihn das noch lange nicht zum KSKler ... vom Prinzip finde ich also nie heraus, was stimmt und was nicht. Unter Erfahrungen abhaken ... das ist der Stoff, aus dem Bücher geboren werden.

Nochmals danke ... man kann alt werden, wie ne Kuh, aber lernt immer noch dazu.  ???
Liebe Fee! Ich wünsche mir ein dickes Bankkonto und eine schlanke Figur. Aber bitte, bitte, bitte ... vertu dich nicht schon wieder.

Stubs

Zitat von: miguhamburg1 am 30. Juli 2012, 09:58:43
2)  Ein 45 jähruger Soldat ist auf jeden Fall Berufssoldat. Wenn Ihnen also geschildert wurde, dass man mit 45 Jahren aus dem aktiven Dienst ausgeschieden ist, dann kann dies nur daran liegen, dass man entweder aus gesundheitlichen Gründen dienstunfähig ist oder dass man aufgrund eines Strafverfahrens vor einem Truppendienstgericht aus dem Dienstverhältnis eines Berufssoldaten entfernt wurde. Beide möglichen Gründe würden allerdings zwangsläufig auch dazu führen, dass man als Reservist nicht geeignet wäre und deshalb nicht einberüfen würde.

Wenn er aber freiwillig gegangen ist, dann wäre das möglich?

Ich muss das nochmal genau fragen ... er hat selber den Dienst quittiert und angeblich noch ein Verfahren ausstehen.

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miguhamburg1

Was für ein Verfahren soll das denn sein, wenn er angeblich bereits ausgeschieden ist? Um als Berufssoldat in dem Alter  und der Verwendung freiwillig, also von sich aus auszuscheiden, müsste man schon einen Antrag auf KDV stellen. Das aber hätte auch zur Folge, nicht mehr zu Wehrübungen einberufen zu werden.

wolverine

Wieso? Er könnte doch auch schlicht seine Entlassung verlangen; § 46 Abs. 3 SoldG.
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Stubs

Die Story hat auch einen ziemlichen Hauch von Drama. Bei Licht betrachtet war der stille Profi eher eine Dramaqueen. Meine Güte, Liebe kann echt blind machen.  :o
Liebe Fee! Ich wünsche mir ein dickes Bankkonto und eine schlanke Figur. Aber bitte, bitte, bitte ... vertu dich nicht schon wieder.

miguhamburg1

@ Wolverine, diese Bestimmung habe ich bewusst außen vor gelassen, da sie praktisch nie zur Anwendung kommt. Denn verzichtet mit Mitte 40 auf seine Pensionsansprüche?

Stubs

Die sollen angeblich eingefroren sein und werden erst mit 58 ausgezahlt.

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KlausP

Zitat von: Stubs am 30. Juli 2012, 18:56:09
Die sollen angeblich eingefroren sein und werden erst mit 58 ausgezahlt.

Wenn das so wäre, müsste er darüber einen schriftlichen Bescheid von seiner Entlassungsdienststelle und/oder seiner das Ruhegehalt zahlenden Wehrbereichsverwaltung haben.

Meiner Meinung nach lügt da jemand, dass sich die Balken biegen. Das stimmt alles vorne und hinten nicht.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Stubs

Ich hoffe, ich nerve nicht ...

Ist das richtig, dass man sein privates Handy abgeben muss, wenn man militärisches Gelände betritt?
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Stubs

Liebe Fee! Ich wünsche mir ein dickes Bankkonto und eine schlanke Figur. Aber bitte, bitte, bitte ... vertu dich nicht schon wieder.


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