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Neuartiger FWD mit höherem Dienstgrad

Begonnen von Wurstkoffer, 01. August 2012, 13:00:46

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Wurstkoffer

Hallo,

fange mit großer Wahrscheinlichkeit im Oktober meinen freiwilligen Wehrdienst an.
Dort werde ich versuchen durch eine gute Bewertung, Leistungsabzeichen, DSA und Schützenschnur zum SaZ9 ernannt zu werden, respektive mich erstmal dafür aus der Truppe heraus dafür zu bewerben und zu beweisen.

Da ich nach altem Muster bereits gedient habe, und mit Dienstgrad Hauptgefreiter ausgeschieden bin, stellt sich mir die Frage ob ich mit diesem Dienstgrad wieder eingestellt werde, oder wieder von vorne anfange.

Wäre mir wichtig zu wissen, da ich u.a. Miete zu zahlen habe.

Liebe Grüße

InstUffzSEAKlima

Deinen DG hast du ja behalten, damit wirst du auch mit diesem wieder eingestellt werden.

wolverine

#2
Zitat von: Wurstkoffer am 01. August 2012, 13:00:46
Dort werde ich versuchen durch eine gute Bewertung, Leistungsabzeichen, DSA und Schützenschnur zum SaZ9 ernannt zu werden, respektive mich erstmal dafür aus der Truppe heraus dafür zu bewerben und zu beweisen.
Dass Sie das aber wahrscheinlich keinen Zentimeter weiterbringt, sollte Ihnen klar sein. Wenn Sie SaZ werden möchten, dann berwerben Sie sich und bestehen im ZNwG die Tests mit Eignung. Die bekommen Sie dort oder eben nicht. FWDL bringt Sie da nicht weiter und ändert auch nichts.
Da Sie bereits Wehrdienst alter Art geleistet haben, noch nicht einmal erste Erfahrungen.
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Helft mit, dass es so bleiben kann

ulli76

Ja- du fängst wieder mit deinem letzten Dienstgrad an.

Was meinst du ,dass du SaZ9 werden willst? UoP mit ZAW? Oder was meinst du?- Da musst du eh wieder zum ZNwG und ne Eignung bekommen.- DSA, Leistungsabzeichen werden dir nicht weiterhelfen (höchstens schaden, wenn du´s nicht hast). Schützenschnur interessiert dann auch nicht.

Oder meinst du ne Übernahme als SaZ Manschafter?
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

KlausP

ZitatWäre mir wichtig zu wissen, da ich u.a. Miete zu zahlen habe.

Wieso? Kriegen Sie als FWDL keine Leistungen nach USG?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Wurstkoffer

Zitat von: wolverine am 01. August 2012, 13:08:40
Zitat von: Wurstkoffer am 01. August 2012, 13:00:46
Dort werde ich versuchen durch eine gute Bewertung, Leistungsabzeichen, DSA und Schützenschnur zum SaZ9 ernannt zu werden, respektive mich erstmal dafür aus der Truppe heraus dafür zu bewerben und zu beweisen.
Dass Sie das aber wahrscheinlich keinen Zentimeter weiterbringt, sollte Ihnen klar sein. Wenn Sie SaZ werden möchten, dann berwerben Sie sich und bestehen im ZNwG die Tests mit Eignung. Die bekommen Sie dort oder eben nicht. FWDL bringt Sie da nicht weiter und ändert auch nichts.
Da Sie bereits Wehrdienst alter Art geleistet haben, noch nicht einmal erste Erfahrungen.


Dann habe ich da etwas durcheinander gehauen, bzgl. einer Bewertung des nächsten TE-Führers, quasi dass man mich dort braucht, der meiner Bewerbung dann Nachhaltigkeit verpassen würde.

Meinte Uffz o.P. mit ZAW, und vielen Dank KlausP mit dem USG - da habe ich noch gar nicht dran gedacht.

ulli76

Der TE hat da gar nichts mit zu tun. Da der Chef aber ne Stellungnahme abgeben muss, wenn du dich als SaZ bewirbst, der dich aber nicht so häufig sehen wird, wird der wahrscheinlich mal den TEFhr oder eher ZgFhr fragen, wie du dich im täglichen Dienst so schlägst.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

wolverine

Ich bleibe dabei: Wenn Sie Uffz Z9 mit ZAW werden möchten, gehen Sie in´s ZNwG und lassen Sie sich testen. Wenn Sie dort keine Eignung oder Stelle bekommen, bekommen Sie diese im Wehrdienst auch nicht.
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mailman

Vor allem wird beim FWD möglicherweise die Dienstzeit zu kurz, wenn die alte angerechnet wird.

Wurstkoffer

Danke für die weiteren Antworten.

Ein Bekannter von mir, frisch zum Feldwebel befördert, meinte mal, dass eine Höchstverpflichtungszeit bei Uffz o.P. je nach Situation bis zu 20 Jahre betragen kann. Da ich in diesem Jahr leider meine Chance verpasst habe irgendwie tätig zu werden, erachte ich den FWD nicht als die schlechteste Alternative, wie ich finde...


und ja, sollte ich den FWD in voller Länge absolvieren, habe ich 3 Jahre und 6 Monate Dienstzeit

mailman

Das meinte ich nicht.

Wenn sie jetzt FWD machen wird ja die bisherige Dienstzeit angerechnet auf den FWD, vermutlich mind. 12 Monate. Oder ist das nicht mehr der Fall?

Ralf

Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
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mailman

Dann dürfte ja je nach dem wie lange der vorherige FWD war ( Ich gehe von FWD aus, sonst wäre er vermutlich kein Hauptgefreiter)
könnte die Dienstzeit evtl nicht mehr aussreichen bis der Antrag bearbeitet ist.

Ich würde mich am Zentrum bewerben, wie schon vorschlagen, und im Falle einer Ablehnung kann man immer noch FWD leisten. Obwohl das dann nicht mehr viel Sinn macht, wenn es im Zentrum nicht gereicht hat.

Wurstkoffer

20 Monate alter, 21 Monate neuartiger FWD; 3 Jahre 6 Monate "Vordienstzeit" - weiß denn einer was von Euch davon, dass die Uffz o.P. Laufbahnen in ihrer Maximalverpflichtungszeit angepasst, respektive erhöht werden?

Ralf

Nein, die Regelverpflichtungszeit ist gleich geblieben 8 bzw 9 Jahre. Jedoch kann im Einzelfall auch mal davon abgewichen werden. Wir hatten hier schon unterschiedlichste Vorgehensweisen: bei einem wurde die Vordienstzeit draufgeschlagen also in deinem Fall 9+ 3 + 6M, ein anderer wurde auf insgesamt 9 Jahre festgesetzt
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