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Kinderzulage

Begonnen von Andy912, 01. August 2012, 20:59:47

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Andy912

Hallo zusammen ,
erstmal zu mir SaZ 12 , ledig, kein eigener Hausstand
folgende situation.....meine ex hat mir vor kurzem mitgeteilt das sie schwanger ist was letztendlich dazu führen wird das ich im falle unterhaltspflichtig werden würde da ich selbst dienstlich verhindert bin das kind bei mir aufzunehmen....jetzt meine Frage: da das Kind sowohl nicht in meinem Haushalt wohnen und ich kein Kindergeld erhalten würde wie sehe das mit der Kinderzulage aus? Ich hab bereits versucht mich zu informieren allerdings bin ich nicht so recht schlau draus geworden....letzter Stand ist das ich es rein theoretisch erhalten müsste wollte mich nur noch absichern und in der runde nachfragen ob sich vl damit jmd auskennt und wie hoch die Zulage wäre die ich erwarten könnte? Danke im vorraus ;)

RekrKp8

Kindergeld gibt´s auf jeden Fall. Zumindest wird - in Deinem Fall - die Hälfte des Kindergelds auf den Unterhalt angerechnet. DAS BITTE UNBEDINGT SO DURCHSETZEN. Ansonsten empfehle ich - trotz allem - einen Vaterschaftstest, der von Dir dann (erst dann) freiwillig durchgeführt wird, wenn Du einen Nachweis für Deine Vaterschaft willst. Gerichtlich wird es teuer, daher gibt´s die Möglichkeit, auf eigene Kosten einen durchführen zu lassen. Man weiß nie!

RekrKp8

Generell steht Dir als Vater etwa 110 EUR Kinderzuschlag zu. DIR. Allerdings wird so weit ich weiß aus dem gesamten Einkommen im Jahr der Unterhalt berechnet. Sollte sich das ändern, z.B. mehr werden, dann musst Du theoretisch auch mehr zahlen. Aufpassen, nicht das irgendwann eine Nachzahlung droht. Ich habe von einem Bekannten gehört, dass wenn Du Kleidung oder andere Dinge für Dein Kind kaufst, könntest Du diese Kosten vom Unterhalt abziehen, aber das muss man dann nachweisen (Kassenbon) usw.

Andy912

Super danke das beantwortet meine Frage soweit :) die 50 % anrechnung des kindergeldes an den unterhalt ist mir bewusst soweit konnte ich noch folgen wollte halt nur zur erfahrung stehen ob mir generell der zuschlag zur besoldung zu steht da ja das kind dann nicht bei mir wohnen würde....und den vaterschaftstest werde ich definitv machen rein zur absicherung

RekrKp8

#4
Es ist so. Einem Kameraden hat das Jugendamt empfohlen, freiwillig auf eigene Kosten einen Vaterschaftstest durchzuführen, obwohl er sicher war, dass er nicht der Vater ist. Wenn er den Test nicht freiwillig gemacht hätte, wäre es gerichtlich angeordnet worden. Wenn er dann DOCH der Vater gewesen wäre, hätte er auch die Gerichtskosten tragen müssen, wenn er NICHT der Vater gewesen wäre, hätte ihm das Jugendamt alle kosten erstattet. Er wollte das Risiko nicht eingehen und hat die Kosten für den Vaterschaftstest selbst getragen. Ergebnis war: Er war nicht der Vater. Okay, er hätte es drauf anlegen können, aber 150 EUR im Gegensatz zu 3000 EUR (ich weiß nicht ob die Zahlen stimmen so bei Alkohol-begleiteten Gesprächen) sind halt schon recht günstig.
Bei Dir weiß ich nicht. (edit schlammtreiber: unnötige Phantasien entfernt) Aufpassen: Wenn Du es anzweifelst, kann es sehr schnell vor Gericht gehen. Daher moderat angehen! Besorg Dir vielleicht einen Anwalt, vielleicht bist Du ja rechtsschutzversichert. Die wissen genau, wovon sie reden. <<

Nun, ich kenne keinen Grund, warum man die Kinderzulage nicht bekommen sollte, nur weil das Kind nicht im eigenen Hausstand (den Du ja gar nicht hast) lebt.

PIO86

hallo,

bin auch vater, ledig und mein sohn lebt bei seiner mutter.

zahlte bisher monatlich 241 euro an unterhalt für ihn.

ist es nicht so das die bundeswehr mir für mein kind 110 euro zusätzlich zahlt und ich ganz normal weiterhin die 241 euro zahle?

weil du irgendwas schriebst mit...

"Kindergeld gibt´s auf jeden Fall. Zumindest wird - in Deinem Fall - die Hälfte des Kindergelds auf den Unterhalt angerechnet. DAS BITTE UNBEDINGT SO DURCHSETZEN"

PIO86

also das mit den 50 % anrechnung des kindergeldes an den unterhalt verstehe ich nicht ganz

PIO86


LwPersFw

Bitte nicht die Begrifflichkeiten durcheinander bringen!

Kindergeld vs. Familienzuschlag

Kindergeld
Der Soldat hat einen grundsätzlichen Anspruch - ausgezahlt wird aber an die Kinds-Mutter !

Grund :
Für ein und dasselbe Kind kann immer nur eine Person das Kindergeld erhalten!
Es wird dem Elternteil gezahlt, dass das Kind in seinem Haushalt aufgenommen hat.

Familienzuschlag
Der Soldat kann max. Anspruch auf den kinderbezogenen Anteil am Familienzuschlag haben.
Dies ist zu prüfen.

Grundsatz:
Der Soldat erhält den kinderbezogenen Teil im Familienzuschlag, wenn er
- das Kindergeld erhält
oder
- grundsätzlich Anspruch auf die Zahlung des Kindergeldes haben, jedoch eine andere Person,
  die nicht im öffentlichen Dienst beschäftigt ist, das Kindergeld erhält bzw. eine dem Kindergeld
  vergleichbare Leistung gewährt wird

Zum Thema Unterhalt:
Vom zu zahlenden Bar-Unterhalt für das Kind kann der Soldat das halbe Kindergeld abziehen, da es ihm zusteht.

Von dem dann zu zahlenden Bar-Unterhalt für das Kind Beträge abzuziehen ist nicht erlaubt!
Grund: Bei diesem Betrag handelt es sich lediglich um den sog. "notwendigen allgemeinen Lebensbedarf" des Kindes.

Ganz im Gegenteil...
Treten Sachverhalte ein, die unter die Begriffe "Mehrbedarf" , bzw. "Sonderbedarf" fallen,
ist der Soldat zu zusätzlichen Zahlungen verpflichtet!
(Sofern von der Kindsmutter im Rahmen der geltenden Rechtssprechung geltend gemacht.
Und beide Elternteile müssen veruchen diese Mehrkosten ausgeglichen zu tragen.)

Mehrbedarf kann z.B. entstehen bei/im
- chronischer Krankheitsfall
- Heimunterbringung
- Kranken-/Pflegeversicherungskosten
- Kindergartenbesuch

Sonderbedarf kann z.B. sein
- Klassenfahrten
- Nachhilfeunterricht
- plötzliche schwere Erkrankung
- Kosten eines PC bei Lernschwierigkeiten des Kindes

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

schlammtreiber

@TRG: ich weiß nicht, welche persönlichen Traumata Du durchlitten hast, aber es ist vollkommen unnötig in einem vollkommen unbekannten Fall völlig unaufgefordert en detail Spekulationen zu konstruieren. Die ironische Redewendung von "mama´s baby, papa´s maybe" dürfte jedermann bekannt sein, auch dem offensichtlich erwachsenen Fragesteller, und irgendwelche phantasiereichen Mutmaßungen, bei welcher Gelegenheit die Dame in welcher Stellung fremdgevögelt haben könnte, sind nicht notwendig, hilfreich oder zielführend.
Semper Communis
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Helft mit, daß es so bleiben kann

Rollo83

Mich würde mal interessieren was mich so ein Kind kosten würde als A7Z Stufe 4 wenn es nicht in meinem Haushalt leben würde.
Nicht das es bei mir so wäre, aber irgendwie interessiert mich das mal.

wolverine

Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
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Grisu1986

Ich hät zum Thema auch noch eine Frage...
Saz 14, ledig, Anerkannte Wohnung aber am Stammliegenschaftsplatz nicht berücksichtigungsfähig, Kind lebt bei der Mutter...

Also eigentlich ja das selbe szenario wie bei Andy912...wenn ich das jetz richtig verstanden hab...steht mir die Kinderzulage zu, auch wenn mein Kind nicht in meinem Haushalt lebt?!?!
Nach Aussage von meinem WBV-Bearbeiter eben nicht...aber der sagt eh zu allem immer NEIN...

Danke für die Antwort

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