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Rücknahme von Einberufung

Begonnen von T5-Breft, 15. Juli 2005, 01:28:44

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Timid

#45
Gut, da es hier langsam ausartet und für meinen Geschmack zu persönlich wird, eine kurze Zusammenfassung der Antworten auf die Ursprungsfrage ...

- Ein solches Vergehen (Führen eines wieauchimmergearteten Fahrzeuges im Straßenverkehr unter massivem Alkoholeinfluss) zählt als Straftat und ist kein Kavaliersdelikt!

- Trotz einer niedrigen Strafe (die anscheinend nicht zum Status "Vorbestraft" geführt hat) bleibt es eine Straftat.

- Wenn sowas einmal passiert, dann mag es als Jugendsünde durchgehen und ein Einspruch Erfolg haben.
Wenn man jedoch ein zweites Mal erwischt wird, dann zählt das keineswegs mehr als "Jugendsünde" - immer getreu dem Motto "einmal ist keinmal, zweimal ist einmal zuviel".

- Der Widerspruch wird wohl keinen Erfolg haben - die Bundeswehr trifft solche Maßnahmen schließlich nicht sehr häufig!

- Wer welche Art von psychischer und physischer Krankheit, Sucht, wasauchimmer hat, soll doch bitte dessen Haus- oder Facharzt diagnostizieren ...


Da somit eigentlich alles gesagt wurde - DICHT!


@Haumichblau-Breft
Wenn du neue Erkenntnisse hast zu deinem Einspruch, dann mach doch dazu bitte einen neuen Thread auf.
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Helft mit, dass es so bleiben kann.