Quelle: BVA
"Berufliche Eingliederung von Zeitsoldaten nach dem Soldatenversorgungsgesetz
Die Vormerkstelle des Bundes befasst sich - ebenso wie die Vormerkstellen der Länder - mit der Eingliederung von Soldatinnen und Soldaten auf Zeit in den öffentlichen Dienst.
Der Staat ermöglicht den aus der Bundeswehr ausscheidenden Soldatinnen und Soldaten auf Zeit die Eingliederung in das Berufsleben durch berufsfördernde Maßnahmen der Bundeswehr sowie durch speziell diesem Personenkreis vorbehaltene Stellen im öffentlichen Dienst."
Siehe Info-Broschüre und Vordruck "Bewerbung..." im Link
http://www.bva.bund.de/DE/Themen/Personaldienstleistungen/Vormerkstelle/vormerkstelle-node.html
Das o.g. sollten alle nutzen, die einen Wechsel in den ÖD
des Bundes anstreben...
Da u.a. die
Bundespolizei in den nächsten Jahren deutlich aufwachsen soll ... hier einmal die aktuellen Ausschreibungen:
Tätigkeitsprofil:
Die Bundespolizei stellt
zum 1. September 2020 Polizeimeisteranwärter (w/m)für die Laufbahn des
mittleren Polizeivollzugsdienstes ein.
Allgemeine Voraussetzungen für eine Einstellung in den Polizeivollzugsdienst
Formale Kriterien:
Deutsche/r im Sinne des Art. 116 Grundgesetz oder Besitz einer anderen EU-Staatsangehörigkeitdie Gewähr, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutretenPolizeidiensttauglich nach polizeiärztlichem UrteilBesitz der allgemeinen Fahrerlaubnis der Klasse B; Liegen besondere Gründe (z.B. Lebensalter) vor, ist der Nachweis spätestens bis zum Abschluss der Laufbahnausbildung zu erbringen.Schwimmpass der Stufe Bronze oder ein anderer geeigneter Nachweisgerichtlich nicht bestraft, in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen lebend
Der Beruf des/der Polizeivollzugsbeamten/in ist anspruchsvoll und nur etwas für starke Charaktere. Deshalb sollte man folgende Eigenschaften mitbringen:
Leistungsbereitschaftsoziale KompetenzFlexibilität und Mobilitätgeistige und körperliche FitnessDemokratieverständnisphysische und psychische BelastbarkeitTeamfähigkeitZivilcourageEntscheidungsvermögenpositives Erscheinungsbild
Mehr Informationen dazu, was gefordert wird, bekommt man bei persönlichen Ansprechpartnern, den Einstellungsberatern der Bundespolizei.
Voraussetzungen für den mittleren Polizeivollzugsdienst
Für eine Bewerbung zur zweieinhalbjährigen Ausbildung für den mittleren Polizeivollzugsdienst müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein.
bereits oder in Kürze über den mittleren Bildungsabschluss oder einen entsprechenden Bildungsstand verfügen oder erfolgreich die Hauptschule besucht haben und eine anerkannte abgeschlossene Berufsausbildung (mindestens zweijährig) vorweisen könnenin den Fächern Deutsch und Englisch mindestens die Note 4 (ausreichend), im Fach Sport mindestens die Note 3 (befriedigend) habenin englischer Sprache kommunizieren könnenam Tag der Einstellung mindestens 16, aber nicht älter als 27 Jahre alt sein. Ausnahmen sind möglich: bei Bewerbern mit abgeschlossener Berufsausbildung bis zu 35 Jahren bei mindestens dreijähriger Berufserfahrung
Weitere Informationen über Einstellungsvoraussetzungen unterwww.komm-zur-bundespolizei.de.
Einstellung:
Die Einstellung erfolgt als Polizeimeisteranwärter/-in unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf in den Vorbereitungsdienst, es werden Anwärterbezüge gezahlt.
Die Bundespolizeibehörden haben sich die Gleichstellung von Frauen und Männern zum Ziel gesetzt. Bewerbungen von Frauen werden daher ausdrücklich begrüßt.
Die Bewerbung erfolgt ONLINE und startet auf:www.komm-zur-bundespolizei.de
Wichtiger Hinweis:
Die Online-Bewerbung nimmt ca. 30 Minuten Zeit in Anspruch. Es sollte die Möglichkeit zum Download-Speichern und Drucken bestehen.
Bewerbungen werden ganzjährig angenommen. Die Bewerbung muss jedoch mindestens 8 Monate vor deinem gewünschten Einstellungstermin bei uns der Bundespolizei sein!
Bewerbungseingang für die Einstellung zum 1. September 2020 bis zum 31.Dezember 2019!
Tätigkeitsprofil:
Die Bundespolizei stellt
zum 1. September 2020 Polizeikommissaranwärter (w/m)für die Laufbahn des
gehobenen Polizeivollzugsdienstes ein
Allgemeine Voraussetzungen für eine Einstellung in den Polizeivollzugsdienst
Formale Kriterien:
Deutsche/r im Sinne des Art. 116 Grundgesetz oder Besitz einer anderen EU-Staatsangehörigkeitdie Gewähr, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutretenPolizeidiensttauglichkeit nach polizeiärztlichem UrteilBesitz der allgemeinen Fahrerlaubnis der Klasse B; Liegen besondere Gründe (z.B. Lebensalter) vor, ist der Nachweis spätestens bis zum Abschluss des Grundstudiums zu erbringen.Schwimmpass der Stufe Bronze oder ein anderer geeigneter Nachweisgerichtlich nicht bestraft, in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen lebend
Der Beruf des/der Polizeivollzugsbeamten/in ist anspruchsvoll und nur etwas für starke Charaktere. Deshalb sollte man folgende Eigenschaften mitbringen:
Leistungsbereitschaftsoziale KompetenzFlexibilität und Mobilitätgeistige und körperliche FitnessDemokratieverständnisphysische und psychische BelastbarkeitTeamfähigkeitZivilcourageEntscheidungsvermögenpositives Erscheinungsbild
Mehr Informationen dazu, was gefordert wird, können bei den persönlichen Ansprechpartnern, den Einstellungsberatern der Bundespolizei, abgerufen werden.
Voraussetzungen für den gehobenen Polizeivollzugsdienst
Für eine Bewerbung zum dreijährigen Studium für den gehobenen Polizeivollzugsdienst müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein.
bereits oder in Kürze über das Abitur oder Fachabitur verfügen; das bedeutet: Allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife mit bundesweiter Studienberechtigungin den Fächern Deutsch und Englisch die Note 4 (ausreichend), im Fach Sport mindestens die Note 3 (befriedigend) habenin englischer Sprache kommunizieren könnenam Tag der Einstellung nicht älter als 33 Jahre alt sein; Ausnahmen sind möglich: z.B. Bewerber mit abgeschlossener Berufsausbildung bis zu 39 Jahren bei mindestens dreijähriger Berufserfahrung
Weitere Informationen über Einstellungsvoraussetzungen unter
www.komm-zur-bundespolizei.deEinstellung:
Die Einstellung erfolgt als Polizeikommissaranwärter/-in unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf in den Vorbereitungsdienst, es werden Anwärterbezüge gezahlt.
Die Bundespolizeibehörden haben sich die Gleichstellung von Frauen und Männern zum Ziel gesetzt. Bewerbungen von Frauen werden daher ausdrücklich begrüßt.
Die Bewerbung erfolgt ONLINE und startet auf:
www.komm-zur-bundespolizei.deWichtiger Hinweis:
Die Online-Bewerbung nimmt ca. 30 Minuten Zeit in Anspruch. Es sollte die Möglichkeit zum Download,Speichern und Drucken bestehen.
Bewerbungen werden ganzjährig angenommen.
Die Bewerbung muss jedoch mindestens acht Monate vor dem gewünschten Einstellungstermin bei der Bundespolizei eingegangen sein!
Wer dafür Interesse hat ... a.s.a.p. beim BFD-Berater dies durchsprechen ... und unter Beachtung der Bewerbungstermine bewerben.