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AGA trotz Strafverfahren?!

Begonnen von Mr. Müller, 18. September 2012, 15:13:29

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Mr. Müller

Hallo Leute,

ich bin ab dem 1.10. als FWDler eingeplant, jetzt ist mir aber der größte mist passiert den man sich vorstellen kann und ich könnte mich stundenlang deswegen ohrfeigen!
Ich baute betrunken einen Autounfall, zum Glück keine verletzten oder sonstige Probleme, nur ein kleiner Sachschaden an meinem Auto. Jetzt wird mit ziemlicher Sicherheit ein Strafverfahren gegen mich eingeleitet. Und nun die alles entscheidende Frage "Was soll ich tun?!" Ein schreiben vom staatsanwalt kam noch nicht, auch nichts von der Polizei. Laut Polizei kriege ich meinen Führerschein auch die nächste Zeit nicht wieder (mind. 6 Monate ohne lappen). Welche Konsequenzen ergeben sich daraus für mein Start bei der Bundeswehr?? Einplaner wird sofort kontaktiert, wenn das Schreiben bzgl. Strafverfahren eintrifft.. ich bin echt ratlos und zerbreche mit den Kopf. Ich weiss, ich bin es selbst schuld und suche auch kein Mitleid.

Captain Morgan

Nicht erst wenn das Schreiben eingetroffen ist sondern schon vorab Informieren was passiert ist, das Schreiben kann dann immer noch nachgereicht werden.

Ich schätze mal das du zurückgestellt wirst bis die Sache abgeschlossen ist. (meine Meinung welche nicht stimmen muss!)

Ralf

Eine Einstellung mit einem laufenden Verfahren wird nicht erfolgen. Du solltest deinen Einplaner auf jeden Fall vor dem 01.10. in Kenntnis setzen.
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F_K

@ Ralf:

Sicher?

Wir reden hier von FWDL - da sollte das Thema ähnlich behandelt werden wir bei den GWDLern damals - also relativ "großzügig" was Vorstrafen angeht.

@ Mr. Müller:

Wenn sonst noch keine Vorstrafe vorhanden sind, sollte doch ggf. eine Einstellung gegen Auflagen machbar sein.
Solange noch nichts schriftliches da ist, würde ich auch nichts melden.

Jonas94

Wieso sollte er zurückgestellt werden?? Ich dachte es gilt:

"Vom Wehrdienst kann ein Wehrpflichtiger ferner zurückgestellt werden, wenn gegen ihn ein Strafverfahren anhängig ist, in dem Freiheitsstrafe, Strafarrest, Jugendstrafe oder eine freiheitsentziehende Maßregel der Besserung und Sicherung zu erwarten ist oder wenn seine Einberufung die militärische Ordnung oder das Ansehen der Bundeswehr ernstlich gefährden würde."

Und solange er doch nicht nachher den Führerschein zur Erfüllung der Dienstaufgaben benötigt, sollte das doch relativ egal sein, oder?? Bzw. sollte das doch keine Auswirkungen haben?? Oder 0.o Ansonsten mal beim Einplaner anrufen und nachfragen.

Mr. Müller

Bis jetzt habe ich noch keine Vorstrafen, geschweigedenn sonstige negativen Kontakt mit der Polizei gehabt. Ich bin wirklich verzweifelt.

@F_K: Was meinen Sie mit einer Einstellung gegen Auflage? Mir erscheint es auch unsinnig, dass ich jetzt schon etwas melden soll, bevor etwas schriftlich da ist. Solange ich keinen Bescheid bekommen habe, dass ein Strafverfahren gegen mich läuft, läuft ja auch noch keins, oder? Vielleicht wird ja doch nur eine OrWi draus. Würde ich zumindestens sehr begrüßen.

Vielen Dank schonmal!

F_K

@ Mr. Müller:

Wie viel Alkohol / Blutkonzentration ist denn Aktenkundig geworden?

Vermutlich wird es eine Alkoholfahrt gewesen sein, wäre also eine Straftat! (unabhängig von der Frage, ob es ein Strafverfahren gibt bzw. dies eröffnet ist).

Die StA hat die Möglichkeit, Strafverfahren gegen Auflage (z. B. Zahlung von Geld) einzustellen - man ist dann nicht verurteilt, der Staat spart sich das teure Verfahren, die "Schuld" ist durch die Auflage "erledigt".

Ralf

Meiner Kenntnis nach wird während laufenden Ermittlungen nicht eingestellt.
Wenn die Ermittlungen abgeschlossen sind, dann kommen dort auch die Unterschiede FWDL zu SaZ zum tragen. Also wo z.B. ein SaZ nicht mehr eingestellt werden könnte, wird der FWDL eine Zusage erhalten, ggf. ist er dann nur für einige Verwendungen nicht einsetzbar.
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Mr. Müller

Würde das denn überhaupt Sinn machen? Das Strafverfahren gegen Auflage einzustellen? Wie groß sind ungefähr die Chancen das das Verfahren bis zum 1.10. durch und eingestellt ist?

F_K

@ Müller:

.. beantworte erstmal die Frage nach der Promillezahl - dann sehen wir weiter.

Mr. Müller

Die Blutalkoholkontroll-Werte sind noch nicht bei mir eingetroffen. Jedoch lag der Atemalkoholwert bei 1,03 promille.

BulleMölders

Da wird man erstmal abwarten müssen wie hoch der Wert Tatsächlich ist denn bis zur Straftatgrenze von 1,1 ist es ja nicht weit.

Andi

Zitat von: BulleMölders am 18. September 2012, 16:49:55
Da wird man erstmal abwarten müssen wie hoch der Wert Tatsächlich ist denn bis zur Straftatgrenze von 1,1 ist es ja nicht weit.

Bei Fahrfehlern - und davon ist bei einem Unfall wohl auszugehen, denn der an sich ist ja schon eine OWi - beginnt die Promillegrenze für die Strafbarkeit bei 0,3 Promille. Und in so einem Fall wird es wohl einen Strafbefehl und keine Einstellung gegen Auflagen geben. Und der kann lange auf sich warten lassen.
the rest is silence...

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wolverine

Selbst eine 153a-Einstellung geht nicht in zwei Wochen durch.
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F_K

ZitatUnd in so einem Fall wird es wohl einen Strafbefehl

Genau - ich habe nachgefragt, der Führerschein ist ja zu ENTZIEHEN und eine Führerscheinsperre (Wiederausstellung) von ca. 9 Monaten ist zu verhängen - das geht mit einer Einstellung nicht.

Also Strafbefehl.

Da das Strafverfahren ja noch nicht läuft, würde ich den weiteren Fortgang abwarten.

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