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AGA trotz Strafverfahren?!

Begonnen von Mr. Müller, 18. September 2012, 15:13:29

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Rezt

wird man zur Musterung oder halt allgemein zur Bundeswehr mit solchen daten zu gelassen,

mit 15 Jahren ca, ein verfahren wegen cd geklaut in nem supermarkt musste stunden abarbeiten ( Gerichtsverhandlung )
mit 21 Jahren ca, beleidigung eines Polizisten, 200€ Strafe (Gerichtsverhandlung)
desweiteren Schwere Körperverletzung musste da eine verdammt hohe Summe blechen,  da ich die nicht erbringen konnte habe ich Ersatzfreiheitsstrafe bekommen waren ca 4 Monate JVA, das war auch mit 21 Jahren.

ich bin jetzt 26 Jahre alt.


InstUffzSEAKlima

Zitat von: Rezt am 18. September 2012, 21:28:12
mit 15 Jahren ca, ein verfahren wegen cd geklaut in nem supermarkt musste stunden abarbeiten ( Gerichtsverhandlung )
mit 21 Jahren ca, beleidigung eines Polizisten, 200€ Strafe (Gerichtsverhandlung)
desweiteren Schwere Körperverletzung musste da eine verdammt hohe Summe blechen,  da ich die nicht erbringen konnte habe ich Ersatzfreiheitsstrafe bekommen waren ca 4 Monate JVA, das war auch mit 21 Jahren.

ich bin jetzt 26 Jahre alt.

"Früh übt sich." Ich möchte nicht wissen, was da noch alles folgen wird... Immerhin sind die 3 Sachen ja keine Lapalien mehr und wurden vorsätzlich begangen.

Captain Morgan

Zitat von: Rezt am 18. September 2012, 21:28:12
wird man zur Musterung oder halt allgemein zur Bundeswehr mit solchen daten zu gelassen,

mit 15 Jahren ca, ein verfahren wegen cd geklaut in nem supermarkt musste stunden abarbeiten ( Gerichtsverhandlung )
mit 21 Jahren ca, beleidigung eines Polizisten, 200€ Strafe (Gerichtsverhandlung)
desweiteren Schwere Körperverletzung musste da eine verdammt hohe Summe blechen,  da ich die nicht erbringen konnte habe ich Ersatzfreiheitsstrafe bekommen waren ca 4 Monate JVA, das war auch mit 21 Jahren.

ich bin jetzt 26 Jahre alt.

Was sich manche immer vorstellen, nichts für ungut aber die Bundeswehr ist keine soziale Auffangstelle.  :o

Mr. Müller

So, es gibt Neuigkeiten! Ein Brief ist zwar immer noch nicht gekommen, aber ich habe eben bei meinem zukünftigen Spieß angerufen und ihm alles geschildert. "Da kräht kein Hahn nach!" Das ganze hat keine Auswirkungen auf meinen Einstellungszeitpunkt :) Nochmal mit einem blauen Auge davon gekommen! Puh!
Danke für eure Ratschläge!

BulleMölders

Ich wage mal zu bezweifeln, dass der Spieß die Kompetenz hat solch eine Aussage zu treffen.

Mr. Müller

Wieso denken Sie das der Spieß nicht über die nötigen Kompetenzen verfügt? Zuerst habe ich mit meinem Einplaner telefoniert, der dann meinte dass es eigentlich kein Problem sein sollte. Er wäre sich aber auch nicht zu hundert Prozent sicher und leitete mich weiter zum Spieß meiner zukünftigen Kompanie. Danach wieder den Einplaner angerufen und es stellt anscheinend kein Problem dar.

BulleMölders

Ich spreche ihm nicht unbedingt die Kompetenz ab, da ich ihn nicht kenne, da habe ich mich ein wenig unklar ausgedrückt.
Ewas deutlicher, weder der Spieß noch der Einplaner haben so etwas zu entscheiden.
Bei laufenden Strafverfahren gibt es keine Einstellung, das wurde aber auch schon mal erwähnt.
Und nach Abschluss des Strafverfahrens entscheidet ein Rechtsberater darüber ob der Fall ein Einstellungshinderungsgrund ist.

justice005

Dieses Thema interessiert mich ja auch schon seit je her. Ich werde mich jetzt mal in der Tat damit beschäftigen, was es mit Strafverfahren auf sich hat, die zwischen Zusage und Dienstantritt erfolgen. Bis dahin treffe ich mal keine Wertung.

Aber im konkreten Fall sollte der Fragesteller nichts mehr unternehmen und seinen Dienst antreten. Er hat mit zwei Leuten gesprochen, damit hat er als ungedienter Laie alles getan, was er tun konnte. Mehr kann man nicht von ihm erwarten. Niemand kann ihm jetzt noch irgendeinen Vorwurf machen.

 

InstUffzSEAKlima

Nach der Zusage wird es vermutlich so behandelt, als ob er sich schon im Dienst befände.

Jonas94

Zitat von: justice005 am 19. September 2012, 12:17:01

Aber im konkreten Fall sollte der Fragesteller nichts mehr unternehmen und seinen Dienst antreten. Er hat mit zwei Leuten gesprochen, damit hat er als ungedienter Laie alles getan, was er tun konnte. Mehr kann man nicht von ihm erwarten. Niemand kann ihm jetzt noch irgendeinen Vorwurf machen.




Das ganze wird doch sicherlich nochmal bei der "einfachen Sicherheitserklärung" auf den Tisch kommen, oder? Wie läuft das erfahrungsgemäß ab? Da muss er doch sicher nochmal eine Aussage zum Vorfall machen?

Bin ja auch (noch) Laie^^

F_K

Ja, ist halt dann anzugeben. Zu einer "Aussage" wird es wohl nicht kommen - eine Gefährdung der Sicherheit (im Nachinein) ist wohl nicht anzunehmen.

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