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befohlenes "freiwilliges" spülen? etc.

Begonnen von soldato, 26. September 2012, 23:59:39

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soldato

Guten Abend Kammeraden ich habe ein paar kurze Fragen an Sie...

Folgendes bei mir in der Abteilung läuft so einiges schief das ist fakt!
Ich möchte jetzt nicht zu sehr ins Detail gehen,und möchte es kurz machen.

Vorneweg alle Aufträge mit dienstlichen Zweck erfülle ich gewissenhaft es kommen keine beschwerden oder sonstiges.

Nun ist es so das in meiner Abteilung vom AL vorrausgesetzt wird das ich(HG) immer Freitags für ein Großraumbüro(6 Mann alle FW aufwärts)
spülen soll das habe ich Anfangs auch getan aber jetzt wird es als selbstverständlich dargestellt ich wenn ich mal vergesse kann ich mir morgen als aller erstes anhören warum ich nicht gespült habe...und das möchte ich nicht mehr mitmachen!
Ich war schon bei meinem AL im Büro und und habe ein 4 Augen gespräch gesucht doch es ändert sich nichts er hat die einstellung als HG SaZ verdient man genug ich habe viele Freiheiten und kann dann auch mal spülen!
Danach habe ich mich einfach quer gestellt und mein AL möchte jetzt mit mir reden über die pflichten in der abt. die ich habe so sagte er.
Soviel dazu Außerdem soll ich ihn abundzu öfters mit dem Dienst KFZ zum Bahnhof fahren(er ist dann in Zivil und ausgestempelt),eigentlich bin ich der letzte der dagegen was sagt ABER auf Dauer und da es als Selbstverständlich angesehen wird stört mich das schon sehr.
Ich werde in dem Sinne absolut nicht ernst genommen und als Spüljunge angesehen...und es läuft noch viel mehr schief aber da will ich jetzt nicht drauf eingehen.
Wie soll ich da am besten vorgehen ich denke mal mein Abteilungsleiter sitzt am Ende am längeren Hebel oder ?

Vielen Dank fürs lesen bis hierher
MkG

HM_Zippi

-Ganz schön anstrengend das zu lesen, da keine Satzzeichen oder Groß-/Kleinschreibung vorhanden.-
Ich denke, dass Sie sich an Ihren Spieß wenden sollten, wenn schon der Gang zum direkten Vorgesetzten nicht hilft. Ansonsten: Mal ehrlich was ist denn daran so schlimm sich einmal freitags da hin zu stellen und Abzuwaschen? Wir Mannschafter mussten das früher auch-jeden Tag- in unserer TE.
Durch Wiedereinstellung degradiert vom Heeres- zum Luftwaffensoldten

InstUffzSEAKlima

Das Geschirrspülen gehört nun einmal mit dazu. Erwartest du, dass solche Tätigkeiten von Leuten erledigt werden, die einige DG-(Gruppen) und Gehaltsstufen über dir stehen? Verglichen mit anderen Tätigkeiten im Zivilen ist dein Gehalt für die vergleichsweise geringe Verantwortung und die geringen Anforderungen überdurchschnittlich. Du bekommst ein festes Gehalt und wirst für die jeweils anfallenden Tätigkeiten im Bereich eingesetzt. Wo ist da also das Problem? Als SaZ mit Erfahrung im Truppenalltag solltest du auch die Möglichkeiten kennen, die dir der Dienstherr eingerämt hat, wenn man das Gefühl der ungerechten Behandlung hat.

miguhamburg1

... und wer sich durch das Verhalten eines Vorgesetzten beschwert fühlt, kann nach Ablauf einer Nacht eine Wehrbeschwerde einlegen, die dann - in diesem Fall vom Disziplinarvorgesetzten des Abteilungsleiters entschieden werden muss.

justice005

So ist es. Wer glaubt, von einem Vorgesetzten unrichtig behandelt zu werden, kann eine Beschwerde schreiben. Darüber wird dann der Vorgesetzte des AL entscheiden. In der Tat ist das eine heikle Sache mit dem Spülen, daher enthalte ich mich hier mal einer rechtlichen Einschätzung. Man kann rechtlich vertreten, dass das Spülen in Ordnung ist, man kann aber ebenso gut vertreten, dass es nicht in Ordnung ist.

Da Sie ja schon das Gespräch gesucht haben, gibt es nur zwei Möglichkeiten. Entweder beschweren, oder die Sache lassen, wie sie ist.

Was definitiv nicht in Ordnung ist, dass der AL zu privaten Zwecken Material und Personal der Bundeswehr einsetzt, um zum Bahnhof zu kommen. Wenn es sich wirklich um eine reine Privatfahrt handelt, ist der Befehl unverbindlich und braucht nicht befolgt zu werden (Befehl hat keinen dienstlichen Zweck). Bevor Sie den Befehl verweigern, würde ich aber auch hier zunächst ein Gespräch vorziehen oder aber es in die oben genannte Beschwerde integrieren.

Um was für eine Abteilung handelt es sich? Kommandobehörde? Welchen Dienstgrad hat der Abteilungsleiter?




BulleMölders

Was die Nutzung des Dienst-Kfz angeht, bedurfte es früher dafür einen entsprechenden Fahrbefehl, ist das Heute nicht mehr so?

KlausP

Na klar, Fahrauftrag braucht man immer noch. Wenn der aber für 14 Tage ausgestellt ist mit 4 Einsatzzwecken und 4 unterschiedlichen Fahrstrecken bei mehreren Fahrern ...
Da steht dann freitags eben:

"Personentransport"
"Standortbereich"
"MKF: HptGefr xyz"
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

InstUffzSEAKlima

Für die routinemäßig eingesetzten Fahrzeuge im StO-Bereich gab es schon immer solche Fahraufträge zum Zwecke des "Pers und MatTransportes". Als die KleinKfz nach und nach aus den TEs verschwanden, wurde eben jeder Kleinkram mit dem Unimog gefahren.

InstUffzSEAKlima

Zitat von: miguhamburg1 am 27. September 2012, 08:18:47
... und wer sich durch das Verhalten eines Vorgesetzten beschwert fühlt, kann nach Ablauf einer Nacht eine Wehrbeschwerde einlegen, die dann - in diesem Fall vom Disziplinarvorgesetzten des Abteilungsleiters entschieden werden muss.

Das habe ich ja damit versucht auszudrücken:

Zitat von: InstUffzSEAKlima am 27. September 2012, 00:20:36
Als SaZ mit Erfahrung im Truppenalltag solltest du auch die Möglichkeiten kennen, die dir der Dienstherr eingerämt hat, wenn man das Gefühl der ungerechten Behandlung hat.

miguhamburg1


Crewchief

Können die Herren Feldwebel Ihre Tassen nicht selber spülen? Die sollen mal wieder runterkommen. Es war bisher lediglich Ihr guter Wille, den Abspüldienst zu übernehmen. Wenn die Feldwebel Ihre Tassen nicht spülen und wegräumen, dann sollte sich der Spieß dieser Sache mal annehmen und den Herren Ihre soldatischen Pflichten näher bringen.

Nur weil man Gehalt bezieht, das einem zusteht, sollte man sich nicht demütigen lassen. Ich würde auch eine Beschwerde in Erwägung ziehen.

ulli76

Was hat das Spülen denn mit "demütigen lassen" zu tun?

Ich denke auch, dass es auf die genauen Umstände ankommt, ob es zulässig ist oder nicht.
Genauso verhält es sich mit den Fahrten des AL an den Bahnhof- solange man nicht weiss, wohin er fährt, kann man nicht sagen, ob es einen dienstlichen Zweck hat oder nicht.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

F_K

ZitatKönnen die Herren Feldwebel Ihre Tassen nicht selber spülen? ....

Nur weil man Gehalt bezieht, das einem zusteht, sollte man sich nicht demütigen lassen. Ich würde auch eine Beschwerde in Erwägung ziehen.

Es soll in der Bundeswehr ja sogar Einrichtungen geben, in denen Fw / Offz BEDIENT werden und nicht spülen müssen, das Essen kommt sogar zum Tisch der Offiziere - zum Teil komplett vom Steuerzahler bezahlt?

In meiner Abteilung gehört es auch zu den Aufgaben der Mannschaften, im Feld für den Kaffee zu sorgen - sowie für die Ordnung im Stabszelt.

Und nun - beschweren?

Crewchief

Ordonnanzen, von denen Sie reden, sind freiwillig im Casino und können nicht dorthin befohlen werden.

buuhjaah

Hallo,

was erwartet Ihr?
Mannschafter sind nunmal "Hilfsarbeiter", die dazu noch sehr gut bezahlt werden!

Soweit ich mal gehört hab, könnet Dich der Vorgesetzter sogar beauftragen seine Stiefel zu Reinigen (keine Ahnung ob dies so stimmt)





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