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Beschwerde gerechtfertig? und wenn ja wie schriebe ich diese?

Begonnen von M.G, 08. Oktober 2012, 18:19:37

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M.G

Guten Tag Kamerader und Kameradinen,

ich bin mir nicht sicher ob ich eine Beschwerde schreiben kann oder ob ich den umstand hinnehmen muss.

Folgendes ist passiert:
Ich habe mich auf einen Dienstposten der heimatnah ist beworben. Bin verheiratet und habe ein kind daher wäre es für mich eine super lösung gewesen.
nun habe ich lange nichts mehr davon gehört und habe es auch schon fast vergessen. dann kam am (datum ausgedacht zum veranschaulichen)
24. mein spieß zu mir und fragte ganz sallop nebenher ob man schon mit mir gesprochen habe (dienstbeginn neue Verwedung 1. des folgemonats). dann eröffnete er mir am 24. noch die Vororientierung zur geplanten versetzung. UKV etc wurde besprochen und abgelehnt.
am selben tag kamen schon die ersten probleme auf. die SDBW hat diesen dienstposten doppelt besetzt. nach einigen tagen (ende der woche) kam mein Spieß erneut auf mich zu und sagte:" Es SIEHT (?!?) so aus also ob sie die zuweisung haben" also der mitbewerber wurde gestrichen, hinter meinem namen stand zuweisung. für mich eigentlich eine klare sache!
dann kam das wochen ende und ich wurde eine woche beurlaubt da man noch zeit benötigte da die versetzung sehr kurzfristig werden würde.
Eine verlegung des dienstbeginns wurde  beantragt.
montags (tag X also 1.) ruft mein spieß mich an und teilte mir mit das sich das mit der versetzung erledigt habe da jemand zum 1. dort angereist sei und nun dort meinen zugewiesenen Dienstposten ausübt.
da war der urlaub erstmal gegessen.
also ich fühle mich schon richtig verarsc** da man mich erstmal nur mir sehr dürftigen und unzureichenden Informationen versorgt hat und desweiteren eine zugewiesene stelle einfach an den erst besten soldaten der dort auf der matte stand vergibt.
ausserdem ist es auch privat nicht sehr einfach für mich und meine frau das wir die ganze woche getrennt sind und ich ihr eigentlich kaum helfen kann.
Ich will mich definitiv beschweren! nur weiss ich nicht genau an wenn ich diese beschwerde richte und über wenn sie sein soll!?
SDBW und / oder den Spie?
über KpCHef z.Hd Kdr?
Über Kdr z.Hd Wherbeauftragter?

ausserdem verstehe ich nicht ganz was diese "Vororientierung über geplante Versetzung" sein soll.
Und einige Abschnitte darin sind für mich unverständlich da sie sich gegenseitig entkräften.
z.B "Dst, Name wurde die geplante versetzung(...)eröffnet. Klingt nach einer zusage in meinen Ohren.
Nächster absatz: Dst, Name wurde belehrt das die ankündigung zur versetzung noch keine mit einer Wehrbeschwerde nach WBO anfechtbare Maßnahme ist.


ein wenig licht im dunkeln wäre eine erleichterung da mein spie? heute leider keine zeit hatte ein gespräch mit mir zu führen!

MkG

mailman

Jeder Soldat kann sich beschweren, wenn er glaubt ungerecht behandelt worden zu sein. Also kann man das auch tun.
Das man nicht weiß wo und wie das läuft ist zwar etwas ungewöhnlich aber, das gibt es eben auch.

Beschwerde kann man direkt richten an:

Der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Sollte auch in der Einheit aushängen.

Aber änderen oder eine Versetzung jetzt noch durchsetzen kann er auch nicht. Er kann ja nur feststellen.

M.G

ich weiss, dass man sich jederzeit beschweren kann. denn dienstweg wollte ich schon einhalten da es sonst auch für mich unangenehm werden kann.
alles ganz einfach (in der theorie), da stimme ich zu. aber manchmal ticken die uhren auch etwas anders...

mailman

Man kann die Beschwerde auch direkt da hin richten. Andere Stellen leiten Sie nur weiter.

Und wegen der Beschwerde dürfen einem keine Nachteile oder ähnliches entstehen.

justice005

Also zunächst muss man mal dringend (!) zwischen einer Wehrbeschwerde und einer Eingabe an den Wehrbeauftragten unterscheiden. Das sind zwei völlig unterschiedliche Dinge.

Grundsätzlich bin ich einer, der eher zur Wehrbeschwerde rät, weil die üblicherweise der deutlich bessere Rechtsbehelf ist, mit dem man auch deutlich mehr anfangen kann. Im vorliegenden Fall aber würde ich auch eher zum Wehrbeauftragten raten. Da man nicht weiß, wer es konkret verbockt hat, macht eine Eingabe mehr Sinn. Außerdem ist die Wahrscheinlichkeit größer, dass umfassend aufgeklärt wird, und zwar auf allen Ebenen, die an der Geschichte beteiligt waren. Schreiben Sie einfach formlos einen Brief und schildern Sie die Geschichte genauso, wie hier. Das reicht aus. Schreiben Sie auf den Brief Ihre telefonische Erreichbarkeit für Rückfragen auf und bitten Sie um möglichst kurzfristige Hilfe. Danach können Sie nur noch abwarten.




justice005

Ergänzung: Für eine Eingabe gibt es keinen Dienstweg. Schicken Sie die Eingabe direkt an den Wehrbeauftragen des Bundestags, Platz der Republik, Berlin.

Sollte irgendjemand Ihnen Nachteile auch nur androhen, dann sollten Sie sofort den Wehrbeauftragten darüber informieren. Der informiert dann die Wehrdisziplinaranwaltschaft. Dann wartet ruckzuck das Truppendienstgericht für denjenigen. Der WBdBT versteht da nämlich nicht den kleinsten Spaß. Also locker bleiben.... Vielleicht ist der Fehler ja gar nicht in der Kompanie passiert, dann haben die Vorgesetzten dort auch nichts zu befürchten. Wenn es aber dort verbockt haben, dann müssen Sie mit dem Ärger leben....


wolverine

#6
Was Mailman beschreibt, ist eine Eingabe. Die hilft in der eigenen Sache nichts aber soll evtl. Missstände aufdecken und ggfs. abstellen. Und das ist das, was ich vorliegend raten würde! Wenn sich alles so verhalten hat, wie hier dargestellt, ist das desolates (Menschen-)Führungsverhalten!

Eine Beschwerde können Sie selbstverständlich schreiben und die hat nichts mit der Eingabe zu tun (außer, dass sie in der Sache gleich ist). Und diese sehe ich wahrscheinlich als unbegründet. Sie haben keinen Anspruch auf heimatnahe Verwendung. Ihr Antrag wurde bearbeitet und alles vor der Versetzungsverfügung waren unverbindliche Vororientierungen (wie gesagt: wenn ales so war, wie hier dargestellt!). Sie haben Anspruch auf ermessenfehlerfreie Personalauswahl. Das ist der einzige Punkt, der Ihnen weiterhelfen könnte. Aber dazu müsste man die Umstände kennen, die zu der Versetzung des jetzigen Dienstposteninhabers geführt haben.

Also: Eingabe würde ich schreiben wegen des Umgangs mit Ihnen. Bzgl. der Beschwerde würde ich mich evtl. noch einmal mit Ihrem Spieß oder PersOffz/-Fw kurzschließen, was die Versetzung des anderen wichtiger machte als Ihre. Wenn die da eine Chance sehen, lassen Sie die auch noch ´raus. Zu richten an den Vorgesetzten dessen, der Ihren ablehnenden Bescheid erlassen hat.

Hehe, zwei Doofe und ein Gedanke ....
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Helft mit, dass es so bleiben kann

Lidius

Zitat von: M.G am 08. Oktober 2012, 18:19:37
ausserdem verstehe ich nicht ganz was diese "Vororientierung über geplante Versetzung" sein soll.
Und einige Abschnitte darin sind für mich unverständlich da sie sich gegenseitig entkräften.
z.B "Dst, Name wurde die geplante versetzung(...)eröffnet. Klingt nach einer zusage in meinen Ohren.
Nächster absatz: Dst, Name wurde belehrt das die ankündigung zur versetzung noch keine mit einer Wehrbeschwerde nach WBO anfechtbare Maßnahme ist.

Das mag nach einer Zusage klingen, ist es aber nicht. Es ist nur eine Vorabmitteilung über eine geplante Versetzung, die aber noch nicht sicher ist. Der Hinweis auf die Wehrbeschwerde bezieht sich darauf das die Voränkündigung eben noch nicht mit Beschwerde anfechtbar ist, das wäre dann erst die Versetzungsverfügung. Du hättest die zwar nicht angefochten, aber vielleicht jemand der gegen seinen Willen versetzt wird.

An den Wehrbeauftragten zu schreiben kann in deinem Fall aber nicht schaden. Vielleicht hat zwar niemand so gehandelt das es disziplinar zu ahnden wäre, aber bringt es Aufklärung warum es dazu kam das die Stelle doppelt besetzt wurde.

Dir wird das nicht mehr helfen, die Stelle ist weg, aber vielleicht hilft es sowas in Zukunft abzustellen. Also, schreib die Eingabe.

Hannes87

Wer zuerst an der Tür klopft hat den Dienstposten! Das ja krass! Da würde ich mir aber auch richtig verarscht vorkommen!
Da muss man ja genau überlegen ob man nochmal Urlaub einreicht. Nicht das man wiederkommt und dein Job macht plötzlich jemand anderes! :)

F_K

ZitatWer zuerst an der Tür klopft hat den Dienstposten! Das ja krass! Da würde ich mir aber auch richtig verarscht vorkommen!

@ Hannes87:

Woraus beziehst Du diese Erkenntnis?

Oder doch eher mal wieder ein Fall von "keine Ahnung" und "was schreiben wollen"?

Flugzeugbastler


Zitat von: justice005 am 08. Oktober 2012, 18:50:48
Ergänzung: Für eine Eingabe gibt es keinen Dienstweg. Schicken Sie die Eingabe direkt an den Wehrbeauftragen des Bundestags, Platz der Republik, Berlin.

Sollte irgendjemand Ihnen Nachteile auch nur androhen, dann sollten Sie sofort den Wehrbeauftragten darüber informieren. Der informiert dann die Wehrdisziplinaranwaltschaft. Dann wartet ruckzuck das Truppendienstgericht für denjenigen. Der WBdBT versteht da nämlich nicht den kleinsten Spaß. Also locker bleiben.... Vielleicht ist der Fehler ja gar nicht in der Kompanie passiert, dann haben die Vorgesetzten dort auch nichts zu befürchten. Wenn es aber dort verbockt haben, dann müssen Sie mit dem Ärger leben....




Dazu mal eine Interessante Story aus meiner Einheit vom letzten Jahr.

In meiner Einheit hat letztes jahr ein Stabsbootsmann ( 2 jahre vor pensionierung und schon seit 10 jahren in der Einheit) eine Eingabe an den Wehrbeauftragten geschrieben indem er (zurecht) sich über die Arbeit und den umgang seines Vorgesetzen beschwerte. Er hat vor der Eingabe versucht das Problem mit VP, DBWV usw. aus der Welt zu schaffen aber es trat keine Veränderung im Verhalten ein, es entstanden sogar finanzielle schäden für die Bw.

Nachdem die Eingabe relativ zügig beantwortet wurde und sich recht bald etwas getan hatte, wurde dem C.d.S. von oben runter ordentlich aufs Dach gegeben.(Obwohl der ja gar nix für konnte und auch nix von dem Problem wusste)
Und jeder in der Bw weiß: Sch***e fällt von oben nach unten.

Der Vorgesetzte (natürlich erbost) bei uns war dann sehr geschickt und ging widerum zu seinem Vorgesetzten und hat aufgrund dieser Ereignisse dem StBtsm das vertrauen entzogen und behauptet, aufgrund des erschütterten Vertrauensverhältnisses ist eine konstruktive zusammenarbeit nicht mehr möglich und er braucht einen anderen Mann für den Dienstposten.

Und schwups di wups hatte der StBtsm seine Versetzung in der Hand.

Was sagt man dazu?

Normal müsste die ganze Führung ab einer bestimmten Ebene ausgetauscht und mal sowas von vom Truppendienstgericht verknackt werden das es nur so kracht.

Paule79


Fitsch

leset, suchet nach der Schlüssigkeit und offenbart diese den anderen Fragenden
I will mei 1. Gebirgsdivision wiada hong !!!
https://www.kamkreis-gebirgstruppe.de/

justice005

ZitatUnd schwups di wups hatte der StBtsm seine Versetzung in der Hand.

Und was hat das Beschwerdeverfahren ergeben, welches der StBtsm ja sicher geführt hat?


Flugzeugbastler

Zitat von: justice005 am 09. Mai 2014, 13:04:00
ZitatUnd schwups di wups hatte der StBtsm seine Versetzung in der Hand.

Und was hat das Beschwerdeverfahren ergeben, welches der StBtsm ja sicher geführt hat?


Kann ich leider nicht sagen da ich es nicht weis momentan. Ich weis nur das er mit seinem neuen Vorgesetzten darüber gesprochen hat, und dieser ihn jetzt Unterstützt hat nochmals was zu Schreiben.

Aber ob da was rauskommt bezweifle ich.(meine persönliche einschätzung)


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