Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Entlassung wegen MSG?

Begonnen von kleenemaus_1990, 23. Oktober 2012, 20:36:50

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

kleenemaus_1990

Guten Abend,

ich habe folgendes Problem:

Bin SaZ 4 und seit 01.10.2011 beim Bund. Seit 08.10.2011 habe ich Probleme mit meinem rechten Fuß (wir haben an dem Tag BFT gemacht und seit dem tut mein Fuß weh). Ich bin damals beim TrArzt gewesen - habe dann eine Schiene bekommen - so konnte ich in der AGA weitestgehend alles mitmachen.

Im Januar (nach der AGA) bin ich dann in der Stammeinheit zum TrArzt gegangen, habe ihm die ganze Geschichte erzählt, wurde von Arzt zu Arzt geschickt und habe seit dem durchgehend MSG Status.

Im Mai wurde ich in eine andere Einheit versetzt (heimatnah).

Im Juni wurde ich endlich operiert - OP hat aber nicht das gewünschte Ziel gebracht (ist zwar besser, als vorher, aber noch nicht richtig gut).

Ich kann normal laufen, aber sobald ich renne tut mein Fuß weh.

Ende November soll ich nochmal operiert werden.


Ich muss dazu sagen, dass ich im März 3,5 Wochen KzH war aufgrund Lebensmittelvergiftung.
Nach der 1. OP 4 Wochen KzH war.
Und letzte Woche aufgund Magen-Darm-Infekt.

Ich konnte/durfte dieses Jahr keine Schieß- und Sportzeiten/-werte ablegen (habe nur AGSHP und 200 m Schwimmen).

Heute sagte mein Zugführer, dass er mit der KpChefin geredet hat, dass man evtl. das 90/5 ändern muss zwecks Dienstunfähigkeit und mich rausschmeißen.

Dürfen die mich rausschmießen aufgrund dessen - ich kann doch nichts dafür wegen dem Fuß (hatte dort Knorpelsplitter unter dem Sprunggelenk - diese wurden bereits raus operiert, im November soll das Band genäht werden, was gerissen ist).

Im November werde ich auch wieder ca. 4 Wochen fehlen.

Danke für eure Antworten!

Ralf

Sicherlich kann dein Chef dich auf Dienstunfähigkeit untersuchen lassen.
Das heißt aber ja nicht, dass du "rausfliegst". Es kommt darauf an, was der Truppenarzt dazu sagt, ob er wirklich eine dauerhafte Dienstunfähigkeit feststellt.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

Andi

Die Dauerhafte Dienstunfähigkeit dürfte hier wohl irrelevant sein, denn der Chef dürfte wohl eher auf der Jahresregelung herumdenken. Soll heißen: Da kleenemaus nicht innerhalb eines Jahres nach den ersten Einschränkungen durch die Verletzung wieder voll dienstfähig ist ist die Entlassung wohl das Mittel der Wahl. Aber ich denke Ulli wird dazu noch etwas sagen.

Gruß Andi
the rest is silence...

Bundeswehrforum.de - Seit 19 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann.

kleenemaus_1990

Also wäre das mit dem 90/5, was heute erwähnt wurde, erstmal "nur" eine Untersuchung.

Ich hoffe und denke, dass ich nach der zweiten OP doch auch wieder rennen kann.

Die machen mir halt doch bisschen Angst zwecks Entlassung - weil halt auch von diesem Jahr alle Daten fehlen... aber wie soll ich irgendwelche Daten machen mit einem kaputten Fuß?

Ich möchte wenigstens die restlichen 3 Jahre bei der Bundeswehr bleiben und nicht wegen dem MSG-Status oder etwas häufigem KzH rausgeschmissen werden.

Danke für eure Antworten

ulli76

Gibt 2 Möglichkeiten, weswegen ein 90/5 auf Verwendungsfähigkeit (eines auf Dienstfähigkeit würde erst später im DU-Verfahren folgen):
- Der Chef will eine mittelfristige Planung bzw. wissen ,wann du voraussichtlich wieder fit bist- sonst hangelt ihr euch ja von einer Eintragung im Krankenmeldeschein zu nächsten.
- Der Chef will vom Truppenarzt wissen, ob du wieder gesund wirst.

Es gibt die Regel, dass bei Erkrankungen, die voraussichtlich innerhalb eines Jahres nicht ausheilen, ein DU-Verfahren zumindest in Erwägung zu ziehen ist.
in deinem Fall kann auch ein Gespräch zwichen Truppenazt und Chef zweckmäßig sein- dem müsstest du allerdings zustimmen, sofern dein Truppenarzt mit dem Chef über gesundheitliche Dinge spricht wegen der Schweigepflicht. Manchmal ist es einfach so, dass es nem Chef reicht, wenn der Truppenarzt ihm erklärt, was Sache ist und wie die Prognose aussieht.

Ergänzung: Ein 90/5er ist ein Auftrag vom DV an den Truppenarzt dich auf eine Fragestellung hin zu begutachten. In wie weit der Truppenarzt dich dann untersucht oder ob er nach Aktenlage oder nach Gespräch entscheidet, kommt auf den Einzelfall an.
In deinem Fall kommt eine eingeschränkte Verwendungsfähigkeit für 3- 6 Monate in Betracht. Bei so einem 90/5er kann der truppenarzt auch genau reinschreiben, was du tunlichst meiden sollst und welche Sportarten er empfiehlt (falls das Sinn macht). Und so nen Satz wie "Neubegutachtung in x Monaten". Da weiss der chef dann meist auch, dass der Truppenarzt kein DU-Verfahren empfiehlt. DAS schreiben die Truppenärzte nämlcih meist mit drauf wenn eins angestrebt wird.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

kleenemaus_1990

Danke Ulli,

das hat mir schon mal weiter geholfen bzw. mich etwas beruhigt.

Also brauch ich mir (erstmal) keine Gedanken machen, dass die mich entlassen, obwohl ich halt schon 8 Wochen dieses Jahr KzH war und die nächsten 4 wohl im November/Dezember folgen werden?

Das beunruhigt mich halt doch sehr, weil die KpChefin vor 2 Monaten auch schon mal mir gegenüber so etwas angedeutet hat von wegen DU oder Verwendungsfähigkeit. Und halt heute nochmal mein Zugführer.

KlausP

Dann sollten die Damen und Herren Vorgesetzten auch doch auch mal vorher schlau machen, bevor sie solche Äußerungen raushauen. *koppschüttel*
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Rollo83

Sie waren 8 Wochen KzH, na und. Ich hab Kameraden die waren dieses Jahr 8 Wochen da und den Rest KzH und prahlen noch damit rum das sie eigentlich nichts haben. Ich hab so manchmal das Gefühl das mein DV gar nicht weiß was ein DU ist oder ein 90/5er Verwendungsfähigkeit. Gott sei Dank bin ich kein Kompaniechef ich würde da echt eskalieren.

KlausP

Zitat von: KlausP am 23. Oktober 2012, 21:26:55
Dann sollten die Damen und Herren Vorgesetzten auch doch auch mal vorher schlau machen, bevor sie solche Äußerungen raushauen. *koppschüttel*

Streiche: auch
Setze: sich

Mist ohne Editierfunktion!
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

kleenemaus_1990

Guten morgen,

danke für eure Antworten. Es beruhigt mich wirklich, dass die mich doch ni so einfach schmeißen können, wie es sich gestern schon wieder anhörte.

Soll ich nochmal ein Gespräch mit meinem Zugführer suchen? Was meint ihr? Und was sage ich da am besten, wenn ihr mir dazu ratet?

Tommie

Wozu sollten Sie mit dem Zugführer sprechen? Eine Untersuchung auf Verwendungsfähigkeit oder gar Dienstfähigkeit wird ohnehin nur auf Veranlassung des Disziplinarvorgesetzten durchgeführt und Sie wissen jetzt ja auch, wie das Procedere abläuft! Somit sollten Sie auch verstanden haben, dass Ihr Zugführer in diesem Prozess keine Optionen hat und Ihnen demnach seine Äußerungen dazu ganz knapp am ... vorbei gehen können ;) ! Und außerdem würde ich mich niemandem anbiedern, der alleine durch sein Verhalten und seine Äußerungen gezeigt hat, dass Sie ihm ebenfalls sonstwo vorbei gehen.

Folgen Sie meinem Rat und lassen Sie den Zugführer seinen Zug führen, für mehr scheint der Herr ohnehin nicht berufen ;) ! Ich habe nämlich ein grundsätzliches Problem mit "Kameraden", die sich so verhalten, als wäre jeder ihrer Soldaten, der aus welchen Gründen auch immer krank ist, eine persönliche Beleidigung für sie! Moderne Menschenführung oder gar Fürsorge als Vorgesetzter definieren sich eindeutig anders und demnach würde ich mal sagen, hat Ihr Zugführer definitiv die falsche Verwendung, wenn er sich so äußert.

justice005

ZitatIch habe nämlich ein grundsätzliches Problem mit "Kameraden", die sich so verhalten, als wäre jeder ihrer Soldaten, der aus welchen Gründen auch immer krank ist, eine persönliche Beleidigung für sie! Moderne Menschenführung oder gar Fürsorge als Vorgesetzter definieren sich eindeutig anders und demnach würde ich mal sagen, hat Ihr Zugführer definitiv die falsche Verwendung, wenn er sich so äußert.

Dem ist nichts hinzuzufügen!

Es gehört zur Fürsorgepflicht, den Betroffenen sowohl über das Prozedere wie auch etwaige Konsequenzen aufzuklären. Insbesondere die Tatsache, dass eine Entlassung nur dann in Betracht kommt, wenn eine Wiederherstllung innerhalb eines Jahres nicht möglich ist, hätte kommuniziert werden müssen. Aber das setzt nunmal Kompetenz voraus, über die nicht jeder verfügt. Oder aber es setzt die Motivation voraus, sich entsprechend kundig zu machen, über die ebenfalls nicht jeder verfügt.


miguhamburg1

Zur Fürsorgeverpflichtung zählt im Übrigen weitergehend auch, dass ein von einem (in diesem Fall EINER!) Disziplinarvorgesetzten "angeschobenes" DU-Verfahren nicht automatisch zu einer Entlassung aufgrund dauerhafter Dienstunfähigkeit führt.

Selbst wenn der Truppenarzt eine Dienstunfähigkeit in der bisherigen Verwendung sieht, müsste dann im Weiteren von der SDBw geprüft werden, inwieweit die Fragestellerin(?) nicht auf einem Innendienstposten weiter verwendet werden könnte. Und genau hier sehe ich eben diverse Dienststellen, in denen Mannschaftssoldaten benötigt werden.

kleenemaus_1990

Hallo migu,

leider ist es eben so, dass ich vor einem Jahr eingestellt wurde und mir gesagt würde, dass ich einen Bürojob bekommen werde. Ich habe bereits eine sehr gute Ausbildung zur Bürokauffrau gemacht.

Nun wurde ich innerhalb der letzten 10 Monate von stammEinheit zu StammEinheit geschickt und von DienstPosten zu Dienstposten. Letztendlich bin ich im Zug gelandet, als einziges Mädel, mit meiner Fußgeschichte usw. Ich sollte eigentlich als ZugSchreiberin eingesetzt werden, nur davon habe ich auch noch nichts gemerkt. Stattdessen muss ich immer im Zug mit rumspringen.

Leider wollen mich Spieß, Zugführer und DV nicht auf einen InnenDienstPosten setzten. In der Kompanie ist angeblich nichts frei (obwohl ich damals auch eine Versetzung für KpTrp erhalten habe). Aber es gibt ja auch noch andere Kompanien wo auch zufällig frische Leute aus der aga auf einmal im Büro eingesetzt werden.

BulleMölders

Warum weisen die "alten" Hasen wohl immer so Penetrant darauf hin, dass man Soldat wird und nicht Schreibtischangestellte(er) bei der Bundeswehr.
Weil genau das was dir passiert ist, nämlich keinen Schreibtischjob bekommen zu haben sonder nun doch Soldat sein zu müssen, immer wieder passiert.

Aber viele der zukünftigen Soldaten wollen das ja nicht hören.
Test

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau