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Abbruch des Wehrdienstes?

Begonnen von Trixie, 02. Juli 2003, 17:36:36

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Trixie

Hallo Leute,

ich habe mal gehört,. das es auch möglich sein soll, den Wehrdienst auch wieder abzubrechen und dafür wieder Zivildienst zu machen.
Weiß einer von euch etwas darüber?

Danke

TheAdmin

Klar, man kann jederzeit einen KDV-Antrag stellen, bis der durch ist muss man dann keinen Dienst an Waffen verrichten.
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Trixie

Muss man auch keinen Dienst verrichten wenn so ein Antrag noch läuft, ein Anhörungstermin festgesetzt ist umd man davor seinen Einberufungstermin hat?

Marco

doch muss man! und man hats nicht unbedingt leichter wenn die vorgesetzten das mitbekommen...

Fitsch

Wieso hast Du denn plötztlich keinen Bock mehr auf Bund.

Isses zu hart, oder was. Schon klar, Mami kocht besser  ;D ;D

Kleiner Tipp von mir.
Lass es mit dem KDV - Antrag.
1. bis der durch ist sind Deine 9 Monate rum
2. Werden dich deine Kameraden "lieben"
3. Von den Vorgesetzten wirst Du auch nicht mit dem größten Respekt gesehen.
==> Und das alles nur weil man zu .... ist.

Horrido
I will mei 1. Gebirgsdivision wiada hong !!!
https://www.kamkreis-gebirgstruppe.de/

Sven W.

Wenn du einen KDV-Antrag stellst wirst für die Zeit bis zur Entscheidung vom Dienst an der Waffe freigestellt. Aber es gibt genügend andere Dienste zu tun

Iceman

Soweit ich weiß ist es mit einem schriftlichen Antrag nicht getan. Aus meiner AGA-Stube hat das auch einer gemacht. Der müßte vor so eine Komission, da mußt früher jeder vorstellig werden der verweigern wollte. Und das war nicht einfach.

TrspBtl 801 - Transport rollt(e)!

TheAdmin

Klar, die Kommission kommt danach, aber sobald der Antrag gestellt ist wird der Antragssteller mit sofortiger Wirkung von Diensten freigestellt, die ja ab dem Zeitpunkt nicht mit dessen Gewissen vereinbar sind.

Wenn jemand diese Entscheidung meint treffen zu müssen, so ist das sein gutes Recht und sollte auch nicht Bestraft werden.

Realität ist aber, dass dadurch jemand in der Gruppe ist, der zwar mitgeschleppt werden muss, der aber in vieles nicht eingebunden werden darf, was dazu führt, dass grad diese Zeit des Dienstes für den Antragssteller verdammt ätzend sein dürfte.
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Sven W.

Ja die Komission kommt dann noch. Er ist aber trotzdem von gewissen Diensten freigestellt, weil die Vermutung zu seinen Gunsten getroffen wird, daß seine Gründe bis zur Komission stichhaltig sind

schlammtreiber

Jepp, den Fall hatten wir in der Grundi auch.
Der Kamerad sagte, die Kommission habe ihn "recht böse zu zerlegen versucht".
:-\
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Sven W.

Das versuchen die Argumente in der Luft zu zerreißen ist ja auch normal nur so kann man feststellen ob jemand aus Gewissengründen oder wegen anderen Gründen (Faulheit usw.) einen KDV stellt

schlammtreiber

Kann man nicht davon ausgehen, daß ein erst während des GWD gestellter KDV-Antrag nicht auf Gewissensgründen basiert ?

Ich meine das hätte man ja vorher auch gewußt. Oder ist dem Kamerad erst beim ANblick eines MG3 eingefallen, daß man damit töten kann und das er das ja gar nicht will ?

???
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TheAdmin

Eigentlich weniger.

Trotzdem, man weiss es nie und im Zweifel für den KDVler.


Obwohl es heute doch eher ein Gewissensentscheid ist zum Bund zu gehen, zumindest wars auf meiner Schule so.
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Timid

Wieso soll ein KDV-Antrag denn nicht auf Gewissensgründen beruhen? Gut, mag vielleicht mittlerweile häufig ein vorgeschobener Grund sein, wird es aber wohl auch weiterhin geben.

Dementsprechend wird es auch Soldaten geben, die erst in ihrer Dienstzeit von ihrem Gewissen "überrascht" werden ("war doch gestern noch nicht da?"  ;)) und doch noch aus Gewissensgründen verweigern.
Mir ist z.B. ein Fall bekannt (schon ein bisschen länger her), in dem ein Lt Antrag auf KDV gestellt hat und innerhalb von vielleicht zwei Monaten wieder Zivilist war...
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schlammtreiber

Als 1991 die paar Alpha-Jets in die Türkei verlegt wurden, gab es von einigen Soldaten (Piloten) auch KDV-Anträge.

Da wurde wohl ein paar Leuten klar, daß der ruhige Kasernenjob in Zukunft doch echte Einsätze bringen könnte...
:'(
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