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Eignungsübung Berechnung der Unterkunft §39(2) BBesG

Begonnen von StefStef, 30. Oktober 2012, 17:57:06

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StefStef

Guten Abend!

Ich habe eine kurze Frage. Meine Eignungsübung endet zum 01.11.12 und ab dem 02.11.12 bin ich Soldat auf Zeit. Nun ist mir bei genauerer Prüfung meiner Bezügeabrechnung aufgefallen, dass mir die gesamte Eignungsübung über folgende "Position" von meinen Bezügen abgezogen wurde:

Laufende Bezüge:
0001 Grundgehalt X.XXX,XX
0005 Erhöhungsbetrag XX,XX
2816 AnrechnBetr. §39(2) BBesG 104,18-

Wie zu ersehen ist, werden mir demnach 104,18 EUR vom Grundgehalt abgezogen. Dies ist für die Unterkunft, korrekt? Nach meinen Infos ist die Stube aber für den Zeitraum der Eignungsübung doch kostenfrei oder nicht? Ich wohne ca. 650 Km vom Dienstort entfernt.

Liebe Grüße

LuftwaffenSLD

Ja, der Betrag ist für die Unterkunft. Wenn du Trennungsgeldempfänger bist, sollte die Unterkunft unentgeldlich sein, ansonsten muss gezahlt werden. Das hat meines Wissens nach erstmal nichts mit der Eignungsübung zutun.

LwPersFw hat das ganze aber in einem anderen Thread sehr ausführlich erklärt.

Relevant sind Alter, anerkannter Hausstand, Familienstand und insgesamt damit Trennungsgeldberechtigung.

StefStef

Ich bin 24 Jahre, mit annerkanten Hausstand, ledig ohne Kinder und Trennungsgeldempfänger. Demnach sollte die Unterkunft also kostenfrei sein. Dann werde ich morgen mal bei der WBV anrufen. Danke für die Auskunft.

Rollo83

Ist das nicht so das trotz TG Empfänger und unter 25 Jahre der Pauschalbetrag für die Stube bezahlt werden muss?!

LuftwaffenSLD

Ja,ist es.Hab mir die Sache nochmal durch den Kopf gehen lassen.Da U25 wird dieser Betrag plus Geldwertervorteil angrsetzt. Auch wenn Trennungsgeldempfänger.Sorry :-\

Andi

Richtig, ist so völlig korrekt, da das Bundesbesoldungsgesetz hier eindeutig ist.

Gruß Andi
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StefStef

Nochmal danke. Deckt sich auch mit der Aussagre der WBV. Also hab ich da wohl was falsch aufgefasst. Alles korrekt so.

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