Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Musterung

Begonnen von Andrej B., 30. Oktober 2012, 19:50:50

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Andrej B.

Hallo,

also vor 3 jahren wurde ich ( damals musste man ja zur Musterung) gemustert und wurde ausgemustert, da ich untergewicht hatte ( bei 1.75 wog ich 50 kg)

so nun nach 3 jahren und meinem Abschluss will jetzt freiwillig zur Bundeswehr, aber ich weiß nicht recht ob ich überhaupt noch mal gemustert werden darf.
Ich Trainiere Regelmässig Leistungssport bin immer noch 1.75 wiege aber jetzt schon 60 kg

nun meine Frage darf ich noch mal gemustert werden und ist das jetzige Gewicht ausreichend?

KlausP

Ihr BMI muss zwingend über 19 liegen, ausrechnen können Sie sich den aber bestimmt selber.  ;)

Ja, Sie können erneut gemustert werde. Wenden Sie sich dazu schriftlich an Ihr KWEA und stellen Sie einen entsprechenden Antrag, in dem Sie darlegen, dass der damalige Ausmusterungsgrund nicht mehr vorliegt. Einen Anspruch auf erneute Musterung haben Sie aber nicht.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Andrej B.

Also BMI ist 19.8

wie soll ich das verstehen

ZitatSie können erneut gemustert werde.
Einen Anspruch auf erneute Musterung haben Sie aber nicht.

Lidius

Zitat von: Andrej B. am 30. Oktober 2012, 20:04:14
Also BMI ist 19.8

wie soll ich das verstehen

ZitatSie können erneut gemustert werde.
Einen Anspruch auf erneute Musterung haben Sie aber nicht.

Du kannst beim Kreiswehrersatzamt eine erneute Musterung beantragen, aber du hast eben keinen Rechtsanspruch auf eine erneute Musterung.


freakyNadine

Hallo ich hab mal ne Frage. Muss man für den freiwilligen Wehrdienst auch 1.55m sein oder nur wenn man eine Laufbahn als Zeit-oder Berufssoldat einschlagen möchte?

Ralf

Auch beim FWDL sind die Mindestgrößen vorgeschrieben.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau