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Ordonanz bei Veranstaltungen

Begonnen von Feldflasche, 05. November 2012, 13:05:13

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LwPersFw

@ Hallo justice,

die Passagen sind aus dem Erlass "Dienstliche Veranstaltungen geselliger Art" , VMBl 2011 S. 57 ff.

Dieser kann - schon von der Bezeichnung her - nicht auf den Einsatz von "Dauer"-Ordonnanzen im Rahmen der UHG/OHG abstellen.

Der Erlass führt - bezogen auf diesen Personenkreis - nur aus:

"(3) In der Regel sollen Veranstaltungen in Betreuungseinrichtungen mit den dort fest eingesetzten Ordonnanzen durchgeführt werden."

Hierbei sprechen wir aber nur über den Einsatz von Bedienungspersonal - also Ordonnanzen - !!

Für diese galt schon lange (die ZDv 60/2 ist von 1982!) das Prinzip der Freiwilligkeit !

Siehe dazu ZDv 60/2 Nr. 220 und VMBl 1990 S. 276 ff.

Für alle anderen Arbeiten im Rahmen der Vor-/Nachbereitung und Durchführung,
kann der zuständige DV jeden Soldaten einteilen !

"(1) Bundeswehrangehörige können zur Durchführung, Vor- und Nachbereitung dienstlicher Veranstaltungen
geselliger Art eingesetzt werden."

"Personal für die Vor- und Nachbereitung darf nur in notwendigem Umfang eingesetzt werden.
Bei größeren Veranstaltungen soll der Einsatz von Personal auf eine maximale Einsatzdauer von
20 Stunden pro Person begrenzt bleiben."

Zum Thema : Wer ordnet die Veranstaltung an ? Muss ich präzisieren:

"(3) Dienstliche Veranstaltungen geselliger Art, die ausschließlich nach innen gerichtet sind
(siehe Nummer 2 Absatz 2 erste und zweite Strichaufzählung), sind schriftlich durch die
nächste Disziplinarvorgesetzte/ den nächsten Disziplinarvorgesetzten anzuordnen.
Die Absätze 1 und 2 sind sinngemäß anzuwenden."

Nummer 2 Absatz 2 erste und zweite Strichaufzählung :

– Gruppen-, Zug-, Kompanie- oder Lehrgangsabende,

– vergleichbare Veranstaltungen von Dezernaten, Gruppen oder Abteilungen in Stäben,
   Ämtern oder entsprechenden Dienststellen,
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

F_K

Nur als Ergänzung zum Thema Gehorsamsverweigerung:

Schon ein EINZIGER nicht befolgter Befehl (der wiederholt wurde) kann eine Straftat darstellen, siehe z. B. http://www.stern.de/panorama/icke-muss-vor-jericht-der-ungehorsame-soldat-626445.html

Die Auffassung, es müßten mehrere Gehorsamsverweigerungen vorliegen, damit man in den Bereich der Straftaten kommt, ist abwegig.

"Recht" hat Justice mit der Feststellung, dass ich als DV dann SEHR SCHNELL Disziplinararrest verhängen würde (im Beispiel oben die 7 Tage), und dass Strafverfahren dann an die StA abgebe (die dann in diesem Beispiel halt 60 Tagessätze verhängt hat, natürlich mit Genehmigung eines Gerichts).

justice005

Ich glaube, wir sind uns einig. Allerdings haben wir aneinander vorbei geredet.

Nach § 20 WStG gibt es strafrechtlich mehrere Möglichkeiten, sich strafbar zu machen:

Variante 1:  "Sitzen Sie vom Fahrzeug ab!"  Reaktion: "Leck mich am Arsch" --> strafbar
Variante 2:  "Sitzen Sie vom Fahrzeug ab!"  keine Reaktion, danach: "SITZEN SIE VOM FAHRZEUG AB!"  immernoch keine Reaktion --> strafbar

Aber:
Variante 3: "Sitzen Sie vom Fahrzeug ab!" (keine Reaktion) --> noch keine Strafbarkeit

In allen Fällen liegt aber natürlich ein Dienstvergehen vor.

Ich brauche also für eine Strafbarkeit entweder das "Beharren", also eine wiederholte Nichtreaktion. Oder aber das "Auflehnen mit Wort oder Tat", also ein demonstratives Verhalten.

Das bloße einmalige Nichtreagieren ist keine Straftat.


Was mich an dem Fall gestört hatte, war folgendes: Die Äußerung "ich will heute abend nicht" ist noch kein Ungehorsam, weil er im Moment ja noch nicht gehorchen muss. Ein Ungehorsam wäre es frühestens dann, wenn er heute abend tatsächlich nicht erscheint.




F_K

ZitatHabe mich von der ersten Sekunde an beschwert und gesagt ich will das nicht machen, ... leider half das alles nichts.

ZitatVariante 1:  "Sitzen Sie vom Fahrzeug ab!"  Reaktion: "Leck mich am Arsch" --> strafbar

@ Justice:

Dann haben wir ja ein gemeinsames Verständnis.

Zitat 1 und 2 sind halt je nach Fallgestaltung nah beieinander (den Unterschied mit dem Ausführen erst in der Zukunft habe ich schon verstanden) - und ich erwarte nach einem Befehl entweder das sofortige Handeln (die Bewegung vom Fahrzeug) oder ein "jawohl, habe den Auftrag ....".

Ohne Frage kann DANN in der Folge eine Gegendarstellung kommen bzw. Anträge auf Änderungen oder Hinweise auf Vorschriften / Weisungen -> und danach kann ich dann auch gerne einen neuen Befehl geben.

Was mich halt stört ist das "Diskutieren" von Befehlen bzw. wenn der Soldat den Eindruck erweckt, Befehlen nicht folgen zu wollen.

BulleMölders

Und wieder so eine sinnlose Diskussion, die den TE in keinster weise weiter bringt.

F_K

@ BulleMölders:

Tage?

Dieser Thread hat nicht nur die aktuelle Weisungslage inklusive Handlungsanweisung (vom LPersFw) erbracht, sondern auch auf die Problematik des Gehorsams hingewiesen - beides hilft dem TE deutlich weiter.

In der Sache eher eine Sternstunde dieses Forums - Deine Kritik ist einfach Schwachfug.

KlausP

Zitat von: BulleMölders am 06. November 2012, 13:11:37
Und wieder so eine sinnlose Diskussion, die den TE in keinster weise weiter bringt.

Lohnt nicht. Die beiden ******* werden sich hier wieder "Argumente" um die Ohren hauen, die keine Sau interessieren. Alles nur Selbstbeweihräucherung. Was die schreiben. interessiert mich nicht im Geringsten. Lass die Kleinen doch einfach spielen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

schlammtreiber

Semper Communis
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BulleMölders

Zitat von: KlausP am 06. November 2012, 13:28:35
Lohnt nicht. Die beiden ******* werden sich hier wieder "Argumente" um die Ohren hauen, die keine Sau interessieren. Alles nur Selbstbeweihräucherung. Was die schreiben. interessiert mich nicht im Geringsten. Lass die Kleinen doch einfach spielen.
Im Gesichtsbuch hätte ich jetzt "Gefällt mir" geklickt.

F_K

Na, wenn wir dann auf dem Niveau von **** sind:

BulleMölders und KlausP = Walldorf und Statler (im Sinne von wenig beitragen, alt sein, aber "meckern" - Naja, wenn der "Bock" schon im Museum ist, sollte die Besatzung auch bald folgen ...).

wolverine

Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
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BulleMölders

Zitat von: wolverine am 06. November 2012, 14:13:22
Ihr habt Euch lieb, oder?!
Bestimmt nicht. Aber zum Glück geht mir das meilenweit am Arsch vorbei was jemand von mir denkt, der mich nicht kennt und deshalb bedarf es auch keiner Antwort oder eines Kommentars von meiner Seite dazu.

KlausP

Zitat von: BulleMölders am 06. November 2012, 14:16:30
Zitat von: wolverine am 06. November 2012, 14:13:22
Ihr habt Euch lieb, oder?!
Bestimmt nicht. Aber zum Glück geht mir das meilenweit am Arsch vorbei was jemand von mir denkt, der mich nicht kennt und deshalb bedarf es auch keiner Antwort oder eines Kommentars von meiner Seite dazu.

ZitatIm Gesichtsbuch hätte ich jetzt "Gefällt mir" geklickt.
;) ;D
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Rollo83

Klaus, Facebook ist so eine Seite im Internet wo männlich ein persönliches Profil erstellen kann und alle seine Freunde stalken kann. Das muss man in deinem Älter nicht mehr kennen. ;)

Nimm's mir nicht übel. ;)

KlausP

Zitat von: Rollo83 am 06. November 2012, 16:30:51
Klaus, Facebook ist so eine Seite im Internet wo männlich ein persönliches Profil erstellen kann und alle seine Freunde stalken kann. Das muss man in deinem Älter nicht mehr kennen. ;)

Nimm's mir nicht übel. ;)

Du Doof, ich weiss schon, was das ist. Sowas kommt mir aber nicht in's Haus ..... ääähhh .... auf'n PC.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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