Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Alt Nordisches Tattoo

Begonnen von Imperator41, 07. November 2012, 19:44:32

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Gräfin

So, jetzt sind wir alle mal wieder lieb und schweifen nicht in Richtungen ab, die der kleinen Gräfin und ihrem großen Freund (el Pollo) sowie dem Pony nicht gefallen!
Ich weiß, Tattoos ist ein gern genommenes Aufreger-Thema.
Aber ich denke, es ist alles dazu gesagt worden.
Und ich gebe BrokenWing recht. Sie hat nur ihre Erfahrungen und Meinungen mitgeteilt. Also gibt es keinen Grund, durch die Blume auf sie loszugehen.
Also: liebhaben!

Edit: Gott seid ihr schnell!
...und letztlich holte er gar eine schwarze Nachthexe ins Team, die ebenso mächtig war wie der Feind aber von schönem Angesicht und gutem Herzen.

justice005

ZitatVor einiger Zeit wurde mir ein Offizier in meinen Stab zugersetzt, der eine ganze Kopfseite hatte tätowieren lassen. Der wurde auf meine Initiative hin entlassen.

Nur mal aus reiner persönlicher Neugier: In welchem Dienstjahr war der Offizier und auf welcher Rechtsgrundlage ist die Entlassung erfolgt?




miguhamburg1

Ursächlich wegen Verstoßes gegen die §§ 10(1), 11, 17(2), 23(1), nachgelagert wegen Verurteilung nach § 20 WStG.

foxbuster

Zitat von: miguhamburg1 am 08. November 2012, 16:32:37
(...)Vor einiger Zeit wurde mir ein Offizier in meinen Stab zugersetzt, der eine ganze Kopfseite hatte tätowieren lassen.

KOPFSEITE!!!?? Gruselige Vorstellung. Wahnsinn. Fast schon kaum zu glauben. Andererseits ... es gibt ja echt nichts was es nicht gibt.

Zitat von: miguhamburg1 am 08. November 2012, 16:32:37
Ist zwar ein dickes Brett, was man da bohren muss, aber es geht.

Gott sei Dank.

Zitat von: miguhamburg1 am 08. November 2012, 17:53:28
Ursächlich wegen Verstoßes gegen die §§ 10(1), 11, 17(2), 23(1), nachgelagert wegen Verurteilung nach § 20 WStG.

Was meint nachgelagert in diesem Fall? Genügt das SG nicht?

miguhamburg1

Wenn Sie die entsprechenden Paragrafen und deren Grundlagen gelesen hätten, dann würden Sie verstehen, worin der Unterschied besteht ...

justice005

ZitatUrsächlich wegen Verstoßes gegen die §§ 10(1), 11, 17(2), 23(1), nachgelagert wegen Verurteilung nach § 20 WStG.

Lieber miguhamburg, die genannten Paragraphen beschreiben soldatische Pflichten und einen Wehrstraftatbestand, aber keinen Entlassungstatbestand.

Ein Entlassungstatbestand wäre beispielsweise einer derjenigen, die in § 55 SG geregelt sind, wie z.B.

- Entlassung wegen schwerem Dienstvergehen (aber nur in den ersten 4 Dienstjahren möglich)
- Entlassung wegen charakterlicher Nichteignung (auch nur in den ersten 4 Dienstjahren möglich)
- Entlassung aus gesundheitlichen Gründen
- usw. usw.

Mich würde interessieren, welcher Entlassungstatbestand vorliegend in Betracht kommt, vor allem, wenn die ersten 4 Dienstjahre rum sind. Meine Frage bleibt daher offen....


miguhamburg1

Die Begründungen sind doch gegeben worden. Aufgrund des Urteils des Strafgerichts wurde ein gerichtliches Disziplinarverfahren eingeleitet, das mit der Entfernung aus dem Dienstverhältnis gem. § 58 (1) WDO endete ...

Das allerdings hätten Sie mit dem, was ich hierzu schrieb, durchaus implizieren können.

justice005

Lieber miguhamburg,

das ließ sich keineswegs implizieren, insbesondere nicht nach der abstrusen Paragraphenkette und noch viel weniger nach dieser Äußerung: 
ZitatDer wurde auf meine Initiative hin entlassen.
Ich bin auch aus verschiedenen rechtlichen Gründen fest davon überzeugt, dass hier irgendetwas nicht so ganz stimmt, zumindest aber Entscheidendes fehlt.

Aber ok, ich will jetzt nicht schon wieder eine Diskussion starten, deshalb lasse ich das mal so stehen.

schönen Abend noch ;)



Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau