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Alt Nordisches Tattoo

Begonnen von Imperator41, 07. November 2012, 19:44:32

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Firli

Wenn ich mich nicht irre gelten Tattoos doch als Körperschmuck, richtig?
Und die ZDV 37/10 besagt doch, dass für männliche Kameraden, das sichtbare Tragen von Körperschmuck untersagt ist.
Wenn es bezüglich dessen eine Änderung der ZDV gibt lasse ich mich gerne belehren  :)

Habe generell nichts gegen Tattoos.Habe selber eines aber halt auf dem Rücken wo man es eben nicht sieht.Gerade bei diesem Arbeitgeber muss man sich das ernsthaft überlegen(wobei jedes Tattoo GUT überlegt sein will).Schließlich sieht es für den "normalen" Staatsbürger seltsam aus wenn Sie in Uniform am Bahnhof stehen, von ihrer Schulter funkelt es nur so das man blind wird und gleichzeitig zeigt sich auf Ihrem Unterarm ein riesiges Tattoo. Da könnte man sich gleich am besten noch en Bierchen dabei öffnen.


SanFw/RettAss

Schamane

Streng genommen kann die Tätowierung noch immer den Straftatbestand der Selbstverstümmelung erfüllen, weil sich das Tattoo ja entzünden kann bzw. der Soldat wegen der Pflege des Tattoos nicht uneingeschränkt dienstfähig ist. Doch dies ist immer eine Einzelfallentscheidung, weil sich ja kaum jemand absichtlich infizieren läßt.
Läßt man sich das Tattoo aber in der Hinterkammer stechen, kann eine Mitschuld gesehen werden und zumindest die unentgeldliche Heilführsorge eingeschränkt werden, aber da dürfen sich dann die Rechtsabteilungen und Truppendienstgerichte mit befassen.

miguhamburg1

Liebe Fragenstellerin, die ZDv 37/10 als einzig maßgebliches Grundlagendokument legt fest, welche Art Schmuck Soldatinnen und Soldaten im Dienst sichtbar tragen dürfen. Tattoos, welchen Musters auch immer, gehören nicht dazu.

Gleichwohl werden Sie vom einen oder anderen Disziplinarvorgesetzten geduldet. Insofern hängt es im Allgemeinen stark davon ab, auf welche(n) Disziplinarvorgesetzten man trifft.

Bezüglich der Tattoo-Darstellung wurde hier alles gesagt. Sie sollten sich mal vollkommen losgelöst von Ihren eigenen Vorstellungen und Absichten ernsthaft fragen, welche Assoziationen Sie mit bestimmten Darstellungen bei anderen auslösen können. Und sich dann genauso ernsthaft fragen, ob es Ihnen wirklich wert ist, mit den daraus resultierenden Konsequenzen noch gut zu leben.

Jägerlein1

Also bei mir wussten der Arzt und der Psychologe von meinen Runen und es hat absolut niemanden interessiert.
Zudem bin ich mir ziemlich sicher, dass der größte Teil der zivilen Bevölkerung keine Ahnung davon hat, welche Zeichen neben dem Hakenkreuz verboten sind. Ebenso gibt es genug Soldaten, die sich mit den Symbolen nicht auseinandersetzen und gar nichts mit Runen in Verbindung bringen können. Lediglich diejenigen, die sich generell dafür interressieren können mit Runen im NS-Zusammenhang etwas anfangen.
So ist meine Meinung zu dem Thema

schlammtreiber

Zitat von: BrokenWing am 08. November 2012, 15:20:27
Zudem bin ich mir ziemlich sicher, dass der größte Teil der zivilen Bevölkerung keine Ahnung davon hat, welche Zeichen neben dem Hakenkreuz verboten sind.

Diesem Teil stimme ich zu, die daraus gezogene Folgerung ("Lediglich diejenigen, die sich generell dafür interressieren können mit Runen im NS-Zusammenhang etwas anfangen") halte ich jedoch für exakt falsch. Eher umgekehrt wird ein Schuh draus: wer sich auskennt weiß, dass eine bestimmte Rune XY keinen NS-Zusammenhang hat... der große Rest wird mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit praktisch jede Rune vorsichtshalber in der braunen Ecke verorten...
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F_K

@ Broken Wing:

Deine "Meinung" in allen Ehren - steht Dir als Bürger in Uniform ja auch zu - hat nur kaum Relevanz.

Schlammtreiber kommt da der Sachlage schon eher nahe.

Ich kann Dir jedenfalls berichten, dass beim MAD Vortrag / Schulung für Disziplinarvorgesetzte (und auch bei dem Fortbildungslehrgang für Stabsoffiziere) die Problematik "rechten Gedankengutes" (Lieder, CDs, Runen, Textilien, usw.) ausführlich besprochen wird - und der Ratschlag ist: Die Sachlage ist komplex und ändert sich ständig.

Daher einfach bei "auffälligen" Tattoos lieber einmal "unnötig" den MAD informieren als dass man es unterläßt.

Grundsätzlich reagiert die Bundeswehr bei rechten Themen "sehr allergisch" (also extrem schnell und eher zu stark) - es steht jedem frei, sich in diese Ecke zu stellen.

.. und dies wird allen DVs so beigebracht.

(.. richtig "Thema" ist dies für den Arzt NICHT - weil es da nur um Tauglichkeit geht - den Psychologen interessiert sich eher für Motivation und weniger für "rechte" Gedanken. Daher bitte nicht Zentrum mit Truppe verwechseln).

Paramedic

@ Schamane

deine Darstellung ist natürlich etwas überspitzt, aber dann müsste man ja auch Kameradinnen die Heilfürsorge absprechen wenn die Ohrringe sich infizieren etc.


Aber nochmal die Frage, was kann ein DV machen, wenn ein Tattoo an einer nicht verdeckbaren Stelle angebracht ist außer dulden?
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Jägerlein1

Ja ich bin ja in der Truppe und es hat mich noch niemand darauf angesprochen. Soll ich jetzt zu meinen Vorgesetzten gehen und diesen die besagten Runen präsentieren?
Ich respektiere auch eure Meinungen zu diesem Thema, ich habe erlebt und erlebe, dass es niemanden stört.

F_K

ZitatAber nochmal die Frage, was kann ein DV machen, wenn ein Tattoo an einer nicht verdeckbaren Stelle angebracht ist außer dulden?

- ggf. dem MAD melden
- abdecken lassen (Tape) - macht dem Soldaten richtig viel Freude
- Bei Anbringung im Dienstverhältnis  entsprechend disziplinar ermitteln.

Zitatja auch Kameradinnen die Heilfürsorge absprechen wenn die Ohrringe sich infizieren etc.

@ Paramedic:

Du hast keine Ahnung, oder?

Zum einen ist weiblichen Soldaten das Trage von (dezenten) Ohrringen (ausdrücklich) erlaubt, zum anderen ist Körperschmuck wie Tattoos ausdrücklich verboten - und Tattoos sind als Körperschmuck gesellschaftlich weniger akzeptiert.
Medizinisch ist der Vorgang des "Ohrlochstechens" auch "um Welten" weit weniger problematisch als ein Tattoo (nämlich ein Stich gegenüber "Hunderten").

@ Broken Wing:

... und Deine Vorgesetzten haben die Runen am Rücken unter der Dusche gesehen? Oder wie?

wolverine

Zitat von: Paramedic am 08. November 2012, 16:18:45
was kann ein DV machen,
Gebrauch der ABC-Schutzaustattung perfektionieren von Mo 07.00 bis Fr 13.30 Uhr?!
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miguhamburg1

Was ist denn jetzt noch unklar für Sie? Sie kennen die Vorschriften- und Sachlage zu diesem Thema aus mehreren Perspektiven.

Auf dieser Basis können Sie doch wirklich entscheiden, ob Sie sich dieses (oder überhaupt ein weiteres) Tattoo stechen lassen. Mal angenommen Sie tun es, gehen Sie eben das Risiko ein, dass Ihr Disziplinarvorgesetzter nicht mehr wegschaut, es nicht mehr akzeptiert, den MAD einschaltet oder Ihnen schlicht befiehlt, im Dienst mit "Ärmel lang" herumzulaufen, um das Tattoo zu verdecken. Was er tun wird, das wissen wir nicht. Es kann aber auch sein, dass Sie z.B. auf einem Lehrgang einem anderen Disziplinarvorgesetzten unterstellt werden, der es sehr viel strenger sieht, als Ihr Derzeitiger. Dann gehen Sie wieder dieses risiko ein. Oder Ihr derzeitiger DV wird verletzt und Sie bekommen einen neuen. oder der DV Ihres DV nimmt an diesem oder generell an Tattoos Anstoß. Sie sehen, ohne Risiko für Sie ist das nicht. Letztlich müssen Sie eben entscheiden, ob Sie es eingehen wollen.

@ Paramedic: Auch hier kommt es darauf an, wie der DV damit umgeht. Vor einiger Zeit wurde mir ein Offizier in meinen Stab zugersetzt, der eine ganze Kopfseite hatte tätowieren lassen. Der wurde auf meine Initiative hin entlassen. Ist zwar ein dickes Brett, was man da bohren muss, aber es geht.

Paramedic

ZitatKörperschmuck wie Tattoos ausdrücklich verboten

Dazu hätte ich gerne eine Quelle. (außer das mit der Unversehrtheit :))

Zitatund Tattoos sind als Körperschmuck gesellschaftlich weniger akzeptiert

Ich denke es gibt weitaus andere Arten seinen Körper zu modifizieren, Brandings, Cuttings, Modifications und solche Sachen finden sich auch nicht explizit in der Vorschrift wieder, außer natürlich in dem Teil der Unversehrtheit.


ZitatMedizinisch ist der Vorgang des "Ohrlochstechens" auch "um Welten" weit weniger problematisch als ein Tattoo (nämlich ein Stich gegenüber "Hunderten").

Ich vermute eher, dass du da keine Ahnung hast.

Die Durchtrennung aller Hautschichten und Bindegewebe kann einen weitaus größeren Schaden anrichten und Ohrlöcher benötigen genau wie Tätowierungen einer besonderen Nachsorge, die, wenn sie vernachlässigt wird auch zu einer Infektion führen kann.



@migu

danke für die Info, worauf wird dann bei der Entlassung gezielt? Richtung Eignung?
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F_K

@ Paramedic:

Bist Du einfach zu b*** dem Thread hier zu folgen?

Tattoos sind wie Brandings, Cuttings, Modifications und Lackierung eben Körperschmuck (was denn sonst) und damit in der Vorschrift  EXPLIZIT erfasst, auch wenn es von Dir nicht verstanden wird.

... und es reicht halt (im Extremfall) zur Entlassung.

Try at your own risk, you have been warned.

Paramedic

Es war nicht böse gemeint.

Hoffe es kommt nicht gleich die ganze Pony-Armee  ;)
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Hauptfeldwebel d.R.

schlammtreiber

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