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Eigungsübung

Begonnen von Dan2501, 11. November 2012, 19:16:00

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Dan2501

Liebe Foren Mitglieder,

zum 02.01.2013 wurde ich zur Eignungsübung einberufen. Die Einberufung  wurde in September dieses Jahres geschrieben. Kurz nach dem wechseltet ich meinen Arbeitgeber und bin so mit in der Probezeit. Jetzt  ist das Problem wenn ich meinen Arbeitgeber sage das ich zur Bundeswehr gehe werde,  wird er mich vermutlich Kündigen ohne Angaben von gründen.

Meine Überlegung ist wie folgt, ich kündige zum 31.12.2012 meinen Arbeitsvertrag mit dem Arbeitgeber. Und sende meiner Krankenkasse  die Mitteilung über die Eignungsübung selbst zu.

Sollte ich mich sicherheitshalber  bei der Agentur für Arbeit Arbeitssuchend melden?
Oder was schlagt Ihr vor?


Vwdr 43

Weisst  Du denn, das er Dir kündigen will ? Wenn nicht, würde ich ersteinmal abwarten, wenn es mir der BW nicht klappen sollte hast Du immer noch eine Alternative.

Dan2501

Ja ich gehe davon aus das er es machen würde. Ich mache mir da grundlegent keine Sorgen wenn ich es mit der BW nicht klappt. Denn bin gut ausgebildet.

Vwdr 43

Aus Deiner Antwort entnehme ich, das es nicht 100 prozentig sicher ist, das er Dir kündigt. Deshalb würde ich im Vorfeld garnichts unternehmen.
Selber kündigen würde ich vermutlich nicht, ich weiss nicht genau, wie sich das mit eventuellen Sperrfristen verhält, wenn es mit der BW doch nicht klappt und Du Bezüge von der Agentur für Arbeit haben müsstest.

Ralf

Du hast ein Merkblatt zur Meldung gem. §204 SGB ausgehändigt bekommen. Dort steht unter Punkt 3.
ZitatDieser Vordruck ist vom Werdienst Leistenden, wenn er nicht selbst die Meldung
zu erstatten hat, dem Arbeitgeber oder, wenn er selbst arbeitslos ist, der Agentur
für Arbeit bzw. dem Jobcenter unverzüglich auszuhändigen.
Bin nun kein Arbeitsrechtler, aber ich denke mal, duu bist also verpflichtet, das deinem Arbeitgeber zu melden.
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Helft mit, dass es so bleibt.

Dan2501

Da ich in einer Leitendenpostion in der Firma arbeite. Und die Firma sich nicht drauf einstellen wird das ich 4 Monate nicht da bin bzw. nicht wieder kommen werde. Werden die mich zu 99.9% Kündigen da ich ja noch in der Probezeit bin. Und da muss man keinen Grundhaben zum zu Kündigen. Der Kündigungsschutz hilft da auch nicht denn es wäre ja schwer nach zuweisen das es wegen der BW ist.

Tommie

Es wäre wohl eher kurzsichtig von einem Arbeitgeber, Sie sofort zu kündigen! Wer macht denn dann die Arbeit, die Sie jetzt machen?

Wernn Sie das Gespräch mit dem Personalverantwortlichen suchen, wird man Sie wahrscheinlich trotzdem kündigen, allerdings erst zum Ende des Jahres, weil man Sie dann nach den 4 Monaten nicht wieder einstellen muss, wenn sie die Eignungsübung abbrechen sollten. Allerdings kann der Arbeitgeber auch dankbar sein, dass er aufgrund Ihrer rechtzeitigen Information, zu der Sie übrigens verpflichtet sind, noch bis zum jahresende Zeit hat, einen adäquaten nachfolger für Sie zu suchen.

Fazit: Hier hilft in der Tat wohl das persönliche Gespräch am besten weiter!

KlausP

Was ich nicht verstehe:

- Sie sind in der Probezeit, die dauert in der Regel 6 Monate.
- Sie weren zu einer Eignungsübung einberufen.

Seit wann sind Sie in Ihrer jetzigen Firma und seit wann wissen Sie, dass Sie zum 02.01.13 Ihre EÜb beginnen? Wann war Ihr ZNwG-Termin? Bevor Sie beim jetzigen AG angefangen haben?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Tommie

Na ja, KlausP, wenn die Einberufung vom September stammt, und die Probezeit sechs Monate dauert und über den Jahreswechsel hinaus geht, hat er vielleicht zum 01.08.2012 den Arbeitgeber gewechselt, als er noch keine definitive Zusage von der Bundeswehr hatte ;) !

Dan2501

Ich hatte die Zusage der Bundeswehr erst nach Vertragsunterseichung mit dem Arbeitgeber.Und bei meinen Arbeitgeber wo ich davor gewesen bin hatte ich schon Gekündigt. Denn die BW hat sich ein bissen zu lange Zeit gelasen bin ich ins Zenturm gehen durfte. Was ich aber nicht schlimm fand. Denn wusste schon von vornerein was ich machen soll bei der BW.

Tomeks

So, hab ebenfalls eine Frage zur Eignungsübung bzw. wie ich mich in meiner Situation verhalten soll.

Ich werde meinen Dienst zum 02.04.2013 antretten als Stuffz (FA) bei der Luftwaffe.

Am 04.02.2013 erhalte ich meinen Gesellenbrief vom Prüfungsausschuß, somit endet dort auch mein Ausbildungsvertrag.
Neben der Bundeswehr und mein Ausbildungbetrieb habe ich zwei weitere Bewerbungen abgeschickt, und von beiden eine positive Rückmeldung erhalten.

Auch wenn ich in meinen Ausbildungsbetrieb bleibe, müsste ich einen neuen Vertrag abschließen.
Dort wird bestimmt wieder eine Probezeit festgesetzt.

Somit hab ich ein ziemliche ähnliches Problem wie Dan2501.
Ich müsste theoretisch , nach einen Monat zum Chef rennen und verklickern, das ich jetzt zur Bundeswehr gehe. :D
Aber, ob der mich mit freudensprünge anspringt? bezweifel ich sehr, würde mich auch bisschen verarscht vorkommen...



Kann mir jemand einen heißen Tipp geben?

Dan2501

Es ist doch schön zusehen das ich nicht der Einzige bin mit dem Problem bin.

Tommie

Dann erteile ich auch hier den bereits erteilten Ratschlag ;) : Sprechenden Leuten kann geholfen werden!

Gehen Sie zu Ihrem Chef und ziehen Sie ihn ins Vertrauen! Wahrscheinlich wird er Ihnen die Möglichkeit anbieten, bis zum Beginn der Dienstezit für Ihn zu arbeiten. Warum auch nicht? Der Arbeitsplatz ist bestezt, er weiß, was Sache ist und kann entsprechend die Nachfolge planen! Vernünftige Chefs machen das zumindest so ;) !

wolverine

Zitat von: Dan2501 am 12. November 2012, 07:58:04
Der Kündigungsschutz hilft da auch nicht denn es wäre ja schwer nach zuweisen das es wegen der BW ist.
Das wird gesetzlich vermutet; § 2 Abs. 2 S. 2 EigÜbG.
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

KlausP

Aber die Frage ist ja: greift das auch in der Probezeit? Da bin ich mir eben nicht sicher.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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