Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Trennungsgeld erst ab 30km???

Begonnen von 4cid, 17. November 2012, 14:24:34

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

4cid

Guten Tag,

Wo steht das es TG erst ab 30km gibt?

Kurz zu mir ich gerade auf Lehrgang kommandiert, der 575km von meiner Dienststelle enfernt ist. Mein Wohnung jedoch nur knappe 30 km um genau zusein, der ReFü hat mir ein Schreiben vom AGeoBw unter die Nase gehalten in dem steht das es nur 29,4 km wären! Und ich damit kein Anspruch auf TG hätte.
Wenn ich mir aber die Trennungsgeldverordnung § 6 Abs 1 durch lese steht dort :"...wenn die Entfernung mindestens fünf Kilometer beträgt."

Danke...

Ralf

Du bist nicht trennungsgeldberechtigt, weil §1 (3) auf BUKG §3 (1) 1 c verweist und dort die 30km festgesetzt sind. So lese ich das.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

RekrKp8

Meine Güte. Da hat man mal Glück, "zu Hause" auf Lehrgang zu sein, und doch wird sich aufgeregt. Ohne Spaß, es geht nicht NUR um´s Geld.

turbotyp

Freu dich doch das do sogar jeden Tag nach Hause fahren kannst! Für was willst du denn da TG bekommen?

RekrKp8

Es heisst ja TRENNUNGS-Geld. Nicht Kurzdistanz-nach-Hause-Geld.

Aber Schluss damit, ich rege mich vielleicht etwas zu arg auf.

4cid

Mein Gott darf man den nicht einmal etwas hinterfragen? Ich habe nur eine Frage gestellt auf die ich eine Antwort will und keine Vorträge man solle sich doch freuen jeden Tag zu hause zu sein!
Neben bei gesagt kann ich nicht jeden Tag nach hause fahren, weil es der Dienst nicht zulässt.

@ Ralf Danke

@=TRG=
Es ist richtig das es nicht ums Geld geht, währe es so würde ich nicht dabei seien! Es gibt im übrigen genügend Kameraden die TG bekommen obwohl Sie Heimatnah sind!

Rollo83

Logisch, es gibt ja auch TG nach Paragraph 6, täglich Heimkehr zum Wohnort.
Aber die Antwort wurde ja schon gegeben, man muss ü 30km von der Kaserne weg wohnen.

4cid

§ 6 Trennungsgeld bei täglicher Rückkehr zum Wohnort
(1) Ein Berechtigter, der täglich an den Wohnort zurückkehrt oder dem die tägliche Rückkehr zuzumuten ist (§ 3 Abs. 1 Satz 2), erhält als Trennungsgeld Fahrkostenerstattung, Wegstrecken- oder Mitnahmeentschädigung wie bei Dienstreisen. Hierauf sind die Fahrauslagen anzurechnen, die für das Zurücklegen der Strecke zwischen Wohnung und der bisherigen, bei einer Kette von Maßnahmen nach § 1 Abs. 2 der ursprünglichen Dienststätte entstanden wären, wenn die Entfernung mindestens fünf Kilometer beträgt. Dabei ist als Aufwand ein Betrag von 0,08 Euro je Entfernungskilometer und Arbeitstag zugrunde zu legen. Von der Anrechnung ist ganz oder teilweise abzusehen, wenn der Berechtigte nachweist, daß er bei Fahrten zwischen Wohnung und bisheriger Dienststätte üblicherweise keinen entsprechenden Aufwand hätte.


tooki

Zitat von: 4cid am 17. November 2012, 16:20:54
§ 6 Trennungsgeld bei täglicher Rückkehr zum Wohnort
(1) Ein Berechtigter, der täglich an den Wohnort zurückkehrt oder dem die tägliche Rückkehr zuzumuten ist (§ 3 Abs. 1 Satz 2), erhält als Trennungsgeld Fahrkostenerstattung, Wegstrecken- oder Mitnahmeentschädigung wie bei Dienstreisen. Hierauf sind die Fahrauslagen anzurechnen, die für das Zurücklegen der Strecke zwischen Wohnung und der bisherigen, bei einer Kette von Maßnahmen nach § 1 Abs. 2 der ursprünglichen Dienststätte entstanden wären, wenn die Entfernung mindestens fünf Kilometer beträgt. Dabei ist als Aufwand ein Betrag von 0,08 Euro je Entfernungskilometer und Arbeitstag zugrunde zu legen. Von der Anrechnung ist ganz oder teilweise abzusehen, wenn der Berechtigte nachweist, daß er bei Fahrten zwischen Wohnung und bisheriger Dienststätte üblicherweise keinen entsprechenden Aufwand hätte.


  • Wo und bei Wem stelle ich diesen Antrag?


  • In welchen Zeitraum mache ich das? Monatlich?

  • Beispiel tägliche Fahrt zur Dienststelle Hin-und Rückfahrt 180km, rechne ich dort mit 14,40€ habe ich das richtig verstanden?


  • Wie ist das zu verstehen:
    Von der Anrechnung ist ganz oder teilweise abzusehen, wenn der Berechtigte nachweist, daß er bei Fahrten zwischen Wohnung und bisheriger Dienststätte üblicherweise keinen entsprechenden Aufwand hätte.
Kann mir wer dazu beispiele nennen, was kein Aufwand ist?

KlausP

Da hab ich ein Verständnisproblem:

- als Lehrgangsteilnehmer sind Sie zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft verpflichtet  verbunden mit der kostenlosen Bereitstellung der Unterkunft
- das bedeutet, dass Ihnen bei Nichtinanspruchnahme der kostenlos bereitgestellten dienstlichen Unterkunft keine Kosten erstattet werden
- somit entfällt mMn auch die Wegstreckenentschädigung für die tägliche Rückkehr zum Wohnort
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

ulli76

@Tooki: Wichtigste Frage ist, ob du die UKV zugesagt bekommen hast und ob du unterkunftspflichtig bist.
Bei solchen langen Strecken kann auch passieren, dass du bescheinigt bekommst, dass die tägliche Heimfahrt unzumutbar ist.
Achso- Wohnung muss anerkannt sein.

Ansonsten: Formular gibt es über die Formulardatenband. Berechnet wird das Ganze monatlich rückwirkend. Bei uns werden die Formulare im Gezi gesammelt und dann an den Refü weitergegeben- kann man prinzipiell auch direkt zum ReFü geben.
Bei täglicher Heimfahrt bekommst du noch zusätzlich zu den Fahrtkosten Geld. Und da nochmal mehr, wenn du länger als 11 Stunden von daheim weg bist.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

tooki

Zitat von: KlausP am 17. November 2012, 17:08:25
Da hab ich ein Verständnisproblem:

- als Lehrgangsteilnehmer sind Sie zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft verpflichtet  verbunden mit der kostenlosen Bereitstellung der Unterkunft
- das bedeutet, dass Ihnen bei Nichtinanspruchnahme der kostenlos bereitgestellten dienstlichen Unterkunft keine Kosten erstattet werden
- somit entfällt mMn auch die Wegstreckenentschädigung für die tägliche Rückkehr zum Wohnort
@KlausP
Mein Gedanke war bezogen nach den Lehrgängen und sonst versuche ich das zu verstehen.

@ulli76
bei mir steht für mein Lehrgang:
"Ihnen wird als Verheiratete(r) oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft Lebenden bzw.
Unverheiratete(m) mit Wohnung im Sinne des $ 10 Abs. 3 Bundesumzugskostengesetz (BUKG) die
Umzugskostenvergütung mit Blick auf die kurze Verwendungszeit am Einstellungsort nicht zugesagt."


Wie ich aus deinen Schreiben lesen kann, gib es Abläufe und jemand der sich Vorort darum kümmert.

tooki

Wohnung ist anerkannt:

Bestätigung und Berücksichtigung einer Wohnung i.S. des § 10 Abs. 3 BUKG

KlausP

Zitat von: tooki am 17. November 2012, 17:36:45
Zitat von: KlausP am 17. November 2012, 17:08:25
Da hab ich ein Verständnisproblem:

- als Lehrgangsteilnehmer sind Sie zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft verpflichtet  verbunden mit der kostenlosen Bereitstellung der Unterkunft
- das bedeutet, dass Ihnen bei Nichtinanspruchnahme der kostenlos bereitgestellten dienstlichen Unterkunft keine Kosten erstattet werden
- somit entfällt mMn auch die Wegstreckenentschädigung für die tägliche Rückkehr zum Wohnort
@KlausP
Mein Gedanke war bezogen nach den Lehrgängen und sonst versuche ich das zu verstehen.

Nach den Lehrgängen ist das was Anderes.

ZitatBeispiel tägliche Fahrt zur Dienststelle Hin-und Rückfahrt 180km, rechne ich dort mit 14,40€ habe ich das richtig verstanden?

Bei diesem Beispiel könnte es Probleme geben mit der Zumutbarkeit der täglichen Heimkehr.

ZitatWie ich aus deinen Schreiben lesen kann, gib es Abläufe und jemand der sich Vorort darum kümmert.

Ja, der zuständige Rechnungsführer.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

tooki

Danke Klaus und Ulli76,

Ich behalte das im Hinterkopf und bin froh das es jemanden gib der sich drum kümmert.

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau