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OA beim Heer - Heeresflieger oder Heeresaufklärer

Begonnen von Anachron101, 19. November 2012, 18:37:20

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wolverine

Was sind denn jetzt eigentlich konkret Ihre Fragen? Ich kann die irgendwie kaum herausdestilieren. Die Wahrscheinlichkeit, wirklich einen Hubschrauber zu fliegen, ist extrem gering. Das ist bei allen so. Wer zum Bund geht, ausschließlich um Pilot zu werden, erlebt oft sein blaues Wunder. Und speziell bei den Heeresfliegern war hier erst kürzlich zu lesen, dass die Plätze im Cockpit noch einmal reduziert wurden.

Das mit dem Knie würde ich nicht unterschätzen. Gewöhnlich wird das Kne kaum besser und gerade Laufen und Karate sind Gift für vorgeschädigte Gelenke. Ich wäre mir das bzgl. Tauglichkeit nicht so sicher.

Mit abgeschlossenem VWL-Studium wäre der übliche Weg als Seiteneinsteiger, was jedoch im Bereich Wirtschaft sehr unwahrscheinlich ist. Das bildet die Bw zur Genüge selbst aus. Evtl. besteht die Möglichkeit ganz normal als OA einzusteigen und das Studium einfach mitzubringen. Ob da Bedarf besteht weiß nur die OPZ/ PersABw.

Die Arbeit des Offiziers ist immer auch Büroarbeit. Das Material will verwaltet und das Personal geführt und gefördert werden. Ich denke mal auf Ebene ZgFhr ist das im Verhältnis 50/50 zum Außendienst und verschiebt sich dann kontinuierlich Richtung Innendienst.

Wie es in einigen Jahren mit Auslandseinsätzen aussieht weiß heute noch kein Mensch. Ob dann immer noch AStan ansteht oder Mali, etwas völlig anderes oder gar nichts - alles möglich.
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Anachron101

Da war meine bisherige Annahme, dass Beförderungen bei der Bundeswehr bei sehr guten Leistungen eben nicht von bisheriger Dienstzeit abhängig sind wohl naiv.

Ich war davon ausgegangen, dass die sich modernisierende Bundeswehr im Bereich der Beförderungen Standards der Privatwirtschaft einführt.

wolverine

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KlausP

ZitatIch war davon ausgegangen, dass die sich modernisierende Bundeswehr im Bereich der Beförderungen Standards der Privatwirtschaft einführt.

"Die Bundeswehr" hat daran keine Schuld. Das hat was mit gesetzlichenen Regelungen und darauf fußenden Vorschriften und Weisungen zu tun. Konkret ist hier die Soldatenlaufbahnverordung (SLV) zu nennen. Danach können Sie gerne mal googeln.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

miguhamburg1

Lieber Fragensteller, die Bundeswehr hat in ihrer Soldatenlaufbahnverordnung bestimmte MINDESTzeiten zwischen Beförderungen festgelegt, die einzuhalten sind. Sind diese eingehalen, entscheiden n erster Priorität die Leistung (nachgewiesen durch Beurteilungen) sowie verfügbare Haushaltsstellen darüber, wer in welcher Reihenfolge befördert wird.

Was daran zu kritisieren oder unmodern ist, entschließt sich mir nicht. Was ich aus Unernehmen der zivilen Wirtschaft höre, ist entweder so, dass es dort ähnliche Maßstäbe wie bei der Bundeswehr gibt oder (vor allem in kleinen Unternehmen) nach reiner Willkür der maßgeblichen Vorgesetzten.

Anachron101

Ich komme aus der Bankenbranche und als VWLer bin ich auch studientechnisch in diese Richtung orientiert. Dort geht
es nach Leistung, Ergebnissen, Einsatz. Nur weil jemand zehn Jahre an einem Schreibtisch sitzt wird er deswegen nicht befördert.

Ja, in Deutschland gibt es noch einige (immer weniger werdende) Unternehmen, die teils archaische Beförderungssysteme verwenden.
Aber in einer globalisierten Welt sind diese nicht lange überlebensfähig da sich das Talent die Arbeitsstellen sucht, in denen Leistung, und nicht
Sitzfestigkeit, prämiert werden.

Ich war selbst für eine weltmarktführende, europäische Baufirma in Lybien (vor dem Umsturz) und bin innerhalb kürzester Zeit vom Chefposten der Gehaltsabteilung
zum kaufmännischen Baustellenleiter befördert worden, da man meine Qualifikationen sah und diese so effizient wie möglich einsetzen wollte.
So funktioniert das heutzutage. Leistung bringt nach vorne, nicht wie lange man dabei ist.

Ralf

So ist es auc bei der Bundeswehr, denn auc hier zählen Lehrgangsergebnisse, Beurteilungen, Studienleistungen etc.
Nichts desto trotz gibt es gesetzlich vorgeschriebene Wartezeiten bis zum nächsten Dienstgrad. Ist man dann mit seinen Leistungen an der Spitze, ist man auch der erste, der befördert wird.
Ich würde es vielleicht anders sehen, die Mindestdienstzeiten sind aber auch eine Sache, auf die ich mich berufen kann, dass ich dann für eine Beförderung mitbetrachtet werde. Dieses kann ich einfordern und mir darlegen lassen, wo ich stehe. Diese Reihenfolge kann ich justiziabel überprüfen lassen udn ist somit transparent.
Bei einem zivilen Unternehmen ist das nicht der Fall, dass ich nach einer bestimmten Anzahl von Jahren automatisch mitbetrachtet werde und schon erst recht nicht, dass ich gesagt bekomme, wo ich mich einreihe und auf welchem Platz ich mich befinde udn somit Rückschlüsse ziehen kann, wann ich ggf. nun betrachtet werde für eine Förderung. Und das hier nur leistungsgerecht gefördert wird, halte ich für ein Gerücht.
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wolverine

Zitat von: Ralf am 20. November 2012, 14:17:47
Und das hier nur leistungsgerecht gefördert wird, halte ich für ein Gerücht.
Ich bin der lebende Beweis. ;D
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Anachron101

Zitat von: Ralf am 20. November 2012, 14:17:47
Nichts desto trotz gibt es gesetzlich vorgeschriebene Wartezeiten bis zum nächsten Dienstgrad. Ist man dann mit seinen Leistungen an der Spitze, ist man auch der erste, der befördert wird.
Ich würde es vielleicht anders sehen, die Mindestdienstzeiten sind aber auch eine Sache, auf die ich mich berufen kann, dass ich dann für eine Beförderung mitbetrachtet werde. Dieses kann ich einfordern und mir darlegen lassen, wo ich stehe. Diese Reihenfolge kann ich justiziabel überprüfen lassen udn ist somit transparent.
Bei einem zivilen Unternehmen ist das nicht der Fall, dass ich nach einer bestimmten Anzahl von Jahren automatisch mitbetrachtet werde und schon erst recht nicht, dass ich gesagt bekomme, wo ich mich einreihe und auf welchem Platz ich mich befinde udn somit Rückschlüsse ziehen kann, wann ich ggf. nun betrachtet werde für eine Förderung. Und das hier nur leistungsgerecht gefördert wird, halte ich für ein Gerücht.

Das ist allerdings ein gutes Argument. Die Unsicherheit im zivilen Bereich ist so hoch, dass schon wir Studenten der Wirtschaftswissenschaften
vorplanen und jetzt schon externe Seminare, Ausbildungen, Praktika usw besuchen welche unsere späteren Chancen erhöhen sollen.

Der Sicherheitsaspekt bei der Bundeswehr als Dienstherren ist etwas, auf das mich auch Verwandte hingewiesen haben.

Und nein, nur leistungsgerecht wird hier nicht befördert, es sei denn, Anwesenheit bei Betriebsfeiern und heimliche Freundin des Chefs sein zählen als
"Leistung"  :D

BulleMölders

Zitat von: Anachron101 am 20. November 2012, 15:02:55
Anwesenheit bei Betriebsfeiern und heimliche Freundin des Chefs sein zählen als "Leistung"  :D
Das sieht halt jeder Chef anders, was Leistung ist. Und wenn der Chef das oben genante so sieht, dann bleibt einem nichts anderes übrig, an den Betriebsfeiern teil zu nehmen und die Freundin des Chefs zu werden.  ;D

Ralf

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Anachron101

Zitat von: BulleMölders am 20. November 2012, 15:13:10
Zitat von: Anachron101 am 20. November 2012, 15:02:55
Anwesenheit bei Betriebsfeiern und heimliche Freundin des Chefs sein zählen als "Leistung"  :D
Das sieht halt jeder Chef anders, was Leistung ist. Und wenn der Chef das oben genante so sieht, dann bleibt einem nichts anderes übrig, an den Betriebsfeiern teil zu nehmen und die Freundin des Chefs zu werden.  ;D

Naja Gold spielen ist ja auch eine Art Sex......  8)


Die Soldatenlaufbahnverordnung 2012 habe ich mir jetzt mal durchgelesen. Sehr interessant und vor allem auch überraschend, was die Beförderungsjahre betrifft.
Das hatte ich mir dramatischer vorgestellt (ja ich weiß es sind nur Mindestangaben, man muss deswegen nicht direkt befördert werden).
Danke für die Info

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