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Verhalten außerhalb der Kaserne

Begonnen von Jägerlein1, 21. November 2012, 17:51:17

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Jägerlein1

Nabend zusammen,
Ich hab da mal kurz eine Frage zum Verhalten des Soldaten, wenn er zum Wochenende hin die Kaserne verlässt.
Uns wurde letzten Freitag gesagt, dass wenn wir mit Uniform nach Hause fahren, wir das ab 30km mit dem Barett auf dem Kopf zutun haben. Desweiteren dürfen wir keine zivilen Taschen mitführen und müssen deshalb das private Zeug in die Kampftragetasche packen. Zudem sei es Verboten den Kampfrucksack mitzunehmen.

Jetzt würde ich gerne wissen, ob das überall genauso gehandhabt wird, bzw wenn es sogar in einer ZDv steht, in welcher ich das nachlesen kann.

Danke schonmal im Vorraus

Andi

Zitat von: Jägerlein1 am 21. November 2012, 17:51:17
Jetzt würde ich gerne wissen, ob das überall genauso gehandhabt wird

Nein.
Und in einer Vorschrift braucht es nicht zu stehen, denn du hast ja offenbar eine "Anweisung zu einem bestimmten Verhalten, die ein militärischer Vorgesetzter einem Untergebenen schriftlich, mündlich oder in anderer Weise, allgemein oder für den Einzelfall und mit dem Anspruch auf Gehorsam erteilt" bekommen - im Soldatensprech auch "Befehl" genannt. :)
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Jägerlein1

Es war lediglich ein Hinweis, den noch nichtmal jeder mitbekommen hat. Wir gaben das an unsere Kameraden weiter, doch nicht alle haben sich daran gehalten, weil es nicht von einem unmittelbarem Vorgesetzten zu allen gesagt wurde.

KlausP

Zitatweil es nicht von einem unmittelbarem Vorgesetzten zu allen gesagt wurde.

Von wem denn sonst?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Andi

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Jägerlein1

Er Fähnrich des anderen Zuges legte dies 3 von uns nahe...er sagte wir sollen nur so und so die Kaserne verlassen. Zuvor hatte man uns darüber aber nicht aufgeklärt, weswegen mehr als 2/3 unseres Zuges sich nicht dran gehalten haben, weil sie es nicht mitbekommen/gehört haben im allgemeinen Freitags-Feierabendstress.
Jetzt fragen wir uns, ob as jetzt ein befehl war oder nur ein nettgemeinter Rat, bevor es vom Chef ärger gibt oder sowas.

justin_k

Nur mal zum Vergleich: Bei uns gibt's dazu auch Befehle, aber andere: Bw-Taschen/Rucksäcke sind alle erlaubt. Private müssen unauffällig sein, also eine schwarze Reisetasche ist in Ordnung, ein pinker Rucksack nicht :) Die Uniform muss die beste und sauberste sein. Kopfbedeckung (bei uns Mütze/Schiffchen) ist egal - Hauptsache auf dem Kopf!

miguhamburg1

Jägerlein, wo ist denn das Problem, das Sie haben?

Zunächst einmal ist dies für diejenigen Soldaten, die es erreicht hat (auch über "Umwege") ein Befehl, dem sie zu folgen haben. Auch der Fähnrch aus dem Nachbarzug ist Ihr Vorgesetzter, der Ihnen Befehle erteilen darf (ich nehme an, Sie sind Mannschafter).

Der Befehl, keinen Kampfrucksack für private Zwecke zu gebrauchen, ist ebenfalls vollkommen richtig und deckt sichüberdiens mit der Vorschriftenlage.

Der Befehl, in Uniform außerhalb der Kaserne erst ab 30 km Entfernung das Barett zu tragen, ist in der Sache Humbug. Das Barett gehört zum vorschriftsmäßigen (Denst-) Anzug und ist außer in geschlossenen Räumen oder Kfz immer zu tragen, es sei denn, ein Vorgesetzter befiehlt explizit, es abzunehmen.

Der Befehl, keine privaten Reisetaschen zur Uniform zu tragem ist zwar verbindlich (das heißt, sie müssen ihn ausführen), aber ich sehe hier zumindest keinen direkten dienstlichen Grund, ihn zu erteilen. Wenn dies so wäre, dürfte ein Vorgesetzter ihn auch nicht erteilen, und Sie könnten sich ggf. gegen diesen Befahl beschweren.

justin_k

Ich hatte das so verstanden, dass unter 30 km auch die Feldmütze getragen werden darf. Einen Befehl in der Richtung gab es bei uns auch mal. Die Idee war wohl, dass man das im Standortbereich etwas lockerer handhabt als bei einer "richtigen" Reise.

Jägerlein1

Ich hab kein Problem und bin übrigens FA.
Wollte das nur aus reiner Neugier mal fragen, weil ich das so, von anderen Freunden noch nie gehört habe, bei denen gelten andere Kaserneninterne Regelungen.
Also kein Grund zur Aufregung ;-)
Ich befolge die Anweisungen ja auch, wollte halt nur nochmal scher gehen.

Anachron101

Ist ja interessant: Bei uns wurde damals (Grundwehrdienst) befohlen, dass ab 30km Entfernung zivil getragen werden muss, also nix
mit Heimreise in Uniform, egal in welcher Gestaltung - war das nur für dumme Wehrdienstleistende oder hat sich da etwas geändert?
(Luftwaffe)

miguhamburg1

Ach, Anachron, für das Tragen der Uniform beantwortet die ZDv 37/10 eigentlich alle Fragen vollkommen erschöpfend...

Anachron101

Zitat von: miguhamburg1 am 21. November 2012, 22:26:11
Ach, Anachron, für das Tragen der Uniform beantwortet die ZDv 37/10 eigentlich alle Fragen vollkommen erschöpfend...
Freut mich, auch wenn ich weder eine Frage gestellt, noch einen Sollzustand dargestellt habe.


miguhamburg1

Stimmt, aber Sie haben einen Kommentar zur ursächlichen Frage abgegeben, der auch auf Vorschriftsunkenntnis hindeutet...

justice005

ZitatDesweiteren dürfen wir keine zivilen Taschen mitführen und müssen deshalb das private Zeug in die Kampftragetasche packen. Zudem sei es Verboten den Kampfrucksack mitzunehmen.

Meine Vorredner haben zwar zitiert, was der Definition nach ein Befehl ist, haben allerdings übersehen, dass es für die Verbindlichkeit eines solchen Befehls darauf ankommt, dass dieser auch einen dienstlichen Zweck hat. Der Befehl, dass keine zivile Tasche zur Uniform getragen werden darf, steht - zumindest meines Wissens nach - nicht in der entsprechenden Vorschrift. Ich sehe daher weit und breit keinen dienstlichen Zweck. Daher braucht der Befehl nicht befolgt zu werden.

ZitatDer Befehl, keine privaten Reisetaschen zur Uniform zu tragem ist zwar verbindlich (das heißt, sie müssen ihn ausführen), aber ich sehe hier zumindest keinen direkten dienstlichen Grund, ihn zu erteilen.Gleiches gilt für die Kampftragetasche. Warum sollte man die nicht mitnehmen dürfen?

Lieber miguhamburg, Befehle, die keinen dienstlichen Zweck haben, sind nicht verbindlich. Ein Befehl, der keinen dienstlichen Zweck hat, ist unverbindlich und braucht nicht befolgt zu werden.


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