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Verhalten außerhalb der Kaserne

Begonnen von Jägerlein1, 21. November 2012, 17:51:17

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miguhamburg1

Ich bin mir darüber schon klar, lieber Justice, deshalb formulierte ich da auch vorsichtig. Es mag ja sein, dass es aufgrund der Umstände vor Ort doch einen dienstlichen Zweck gab/gibt.

bayern bazi

und wenn derdienstliche zweck nur das erscheinungsbild der BWin der öffentlichkeit  bewirkt ;)

wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

Andi

Zitat von: justice005 am 22. November 2012, 06:13:23
Der Befehl, dass keine zivile Tasche zur Uniform getragen werden darf, steht - zumindest meines Wissens nach - nicht in der entsprechenden Vorschrift. Ich sehe daher weit und breit keinen dienstlichen Zweck. Daher braucht der Befehl nicht befolgt zu werden.

Das ist mit Verlaub das absolute Highlight unter all dem realitäts- und damit auch sachfremden Unsinn, den du bisher so gepostet hast.

Ich persönlich bekomme mehr und mehr den Eindruck du solltest dir überlegen einen großen Bogen um das Thema Wehrrecht zu machen. Probiers doch mal mit Steuerrecht, da sind deine kreativen Interpretationen vielleicht brauchbar...
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BulleMölders

Zitat von: Andi am 22. November 2012, 12:31:22
Probiers doch mal mit Steuerrecht, da sind deine kreativen Interpretationen vielleicht brauchbar...
Auch nicht wirklich, wird zwar immer wieder regelmäßig versucht, geht aber auch genauso regelmäßig in die Hose.

justice005

Anstatt hier unflätig und ausfallend zu werden, solltest Du vielleicht lieber darstellen, was du inhaltlich an meinem Beitrag auszusetzen hast.

Das Verbot, keine private (Reise-)Tasche zur Uniform zu tragen, hat schlichtweg keinen dienstlichen Zweck. Punkt. Aus. Ende. Genau deswegen braucht der Befehl nicht befolgt werden. Sollte jemand ein Diszi kriegen, weil er eine private Tasche trägt, dann möge der Betroffene dies vors TDG bringen, spätestens dann wird der Chef rechts und links abgewatscht. Auch darüber gibt es nichts zu diskutieren.

Was dem Erscheinungsbild der Bw in der Öffentlichkeit gut tut und was nicht, entscheidet der Chef auch nicht nach Lust und Laune. Den Rahmen hierzu liefert die ZDv 37/10. Weitere Abweichungen können zwar vom Chef befohlen und genehmigt werden, das bedarf aber einer einleuchtenden Begründung, und darf den Kern der Vorschrift auch nicht verletzen. Eine solche Begründung sehe ich hier weit und breit nicht und ist auch gar nicht erst genannt worden. Der Fragesteller kann daher getrost seine private Reisetasche mitnehmen.

Weitere unflätige Bemerkungen verbitte ich mir. Entweder du bist in der Lage, Deine Meinung argumentativ zu vertreten, oder du bist besser still.


PS.: Gleiches gilt übrigens für deinen Beitrag in dem anderen Thread (HVR), wo Du auch nur Halbwissen ausgespuckt hast, ich mir aber bewusst eine Diskussion verkniffen habe, weil das wirklich zu sehr ins Detail gehen würde.

bayern bazi

Zitat von: justice005 am 22. November 2012, 12:56:35


Was dem Erscheinungsbild der Bw in der Öffentlichkeit gut tut und was nicht, entscheidet der Chef auch nicht nach Lust und Laune. Den Rahmen hierzu liefert die ZDv 37/10.

Weitere Abweichungen können zwar vom Chef befohlen und genehmigt werden, das bedarf aber einer einleuchtenden Begründung, und darf den Kern der Vorschrift auch nicht verletzen. Eine solche Begründung sehe ich hier weit und breit nicht und ist auch gar nicht erst genannt worden. Der Fragesteller kann daher getrost seine private Reisetasche mitnehmen.


und wo steht in der  37/10 das das mitführen privater taschen erlaubt ist ;) -dafür gibts ja die dienstlich gelieferten taschen

die soldaten sollen doch froh sein nicht mehr mit den seesäcken reisen zu müssen

wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

BulleMölders


justin_k

Ich meine, in der ZDv steht doch auch, dass man keine Schlüsselanhänger und iPods und so an der Uniform sehen darf. Die Vorschrift wäre ja ziemlich komisch wenn ich mir dafür einen rosa Hello Kitty Rucksack umhängen darf...

AriFuSchr

ZitatAuch nicht wirklich, wird zwar immer wieder regelmäßig versucht, geht aber auch genauso regelmäßig in die Hose.

na immerhin hat die Kreativität eines Teils der am Steuerrecht Beteiligten dazu geführt, dass der BFH nun die Verfassungsmässigkeit des gesamten Erbschaftsteuerrechts in Frage gestellt und das BVerfG angerufen hat  ;)
Kameradschaftliche Grüsse 




AriFuSchr

Andi

Zitat von: justice005 am 22. November 2012, 12:56:35
Anstatt hier unflätig und ausfallend zu werden, solltest Du vielleicht lieber darstellen, was du inhaltlich an meinem Beitrag auszusetzen hast.

Da du mir in der Vergangenheit dann immer wieder bewiesen hast dass dir die Abholpunkte aus der Praxis fehlen werde ich meine Zeit leider nur noch anderweitig - also sinnvoll - verbringen.
Aber das man für die normenzweckgemäße Auslegung und Praktizierung von Wehrrecht viel Ahnung von der Materie und der Praxis braucht die - selbst innerhalb der Bundeswehr - nur wenig Juristen haben (was sich aber leider die wenigsten eingestehen - sie haben ja studiert) hat immerhin dazu geführt dass ich mich gar nicht mehr aufrege, wenn ich so einen Unsinn à la "man darf nur befehlen, was in Vorschriften steht" lese. Ich kann halt nur deine Beiträge nicht mehr ernst nehmen.

Gruß Andi
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LuftwaffenSLD

Mal ein Beispiel aus der Praxis der Luftwaffe: Wenn man als Flightcrew eines Airbus A340 von Airport zum Hotel fährt, sagen wir mal in Saudi Arabien, und alle in akurater Uniform mit seriösem Gepäck reisen, nur einer durch die rosa Hello Kitty Tasche aus der Reihe sticht, mag das zwar für die HUT lustig sein, aber der Eindruck des Gastlandes ist absolut daneben.

Besonders wenn jeder weiß, dass man den Außenminister begleitet. Mag extrem klingen, aber es gibt auch Dinge die nicht unbedingt in einer ZDv stehen müssen.

Ich finde, man sollte sich immer dem Anlass entsprechend kleiden und geben. Ebenso Accessoires wie Taschen mitführen. Die ZDv 37/10 hilft dabei schon releativ gut. Dieses Selbstverständnis erwarte ich von jedem Soldaten und hier sollte der Hinweis genügen, ohne dass direkt Beschwerde geführt wird und sich Gerichte mit sowas quälen dürfen.

Das leidige Thema mit den Händen in den Taschen hatten wir ja auch bereits. Hier gehen die Meinungen ja ebenfalls weit auseinander. Aber spätestens wenn ein 3 Sterne General des Heeres (!!!) mit Händen am Stick rumläuft, sollte auch der letzte Bürokrat wieder in die Realität zurückfinden. ;-)

Paramedic

ZitatMal ein Beispiel aus der Praxis der Luftwaffe

Gibts auch nen militärisches Beispiel?  :(
- The easy way is always mined.

Hauptfeldwebel d.R.

LuftwaffenSLD

Bei der Luftwaffe habe ich leider nur Transall und Flugbereitschaft kennen gelernt. Wir können uns natürlich eine Luftwaffensicherungsstaffel aus einer Transall steigend konstruieren;-)

justice005

ZitatDa du mir in der Vergangenheit dann immer wieder bewiesen hast dass dir die Abholpunkte aus der Praxis fehlen

Das ist deine Privatmeinung, die ich zwar natürlich als solche respektiere, die aber gleichwohl ebenfalls durch keinerlei Realitätsbezug getrübt ist.

ZitatAber das man für die normenzweckgemäße Auslegung und Praktizierung von Wehrrecht viel Ahnung von der Materie und der Praxis braucht die - selbst innerhalb der Bundeswehr - nur wenig Juristen haben (was sich aber leider die wenigsten eingestehen - sie haben ja studiert) hat immerhin dazu geführt dass ich mich gar nicht mehr aufrege

Ich fasse das mal zusammen: Wie man Gesetze zu lesen, zu verstehen und anzuwenden hat, kapiere weder ich, noch die Juristen der Bundeswehr, vermutlich auch nicht die Richter an den TDGs oder dem BVerwG. Der einzige, der wirklich Ahnung von den Gesetzen  und deren Anwendung hat, bist Du. Habe ich das richtig zusammengefasst? Ob das noch unter gesundes Selbstbewusstsein fällt, oder vielleicht doch schon unter den Begriff Selbstüberschätzung zu subsumieren ist, das bewerte ich nicht. Denn das bedarf ggf. medizinischer und/oder psychologischer Kenntnisse, um dies zu bewerten.

Wie auch immer, es bleibt mir auch nichts anderes übrig, als Deine Meinung mal unkommentiert stehen zu lassen. Gleichwohl bedanke ich mich für das Kompliment, dass meine Ansichten wohl auch von Juristen der Bundeswehr geteilt wird...  8)

Und damit klinke ich mich aus diesem Thread auch aus, und wünsche Dir Andi, aber auch allen anderen, einen wunderschönen gemütlichen und friedvollen Abend....  ;)



PS.: Luftwaffensoldat: Du hast völlig recht und ich stimme dir absolut zu. In dem von dir geschilderten Beispiel wäre natürlich ein entsprechender Befehl sinnvoll und rechtlich ok. Etwas anderes gilt aber bei einem pauschalen Befehl im Inland, nicht eine private Reisetasche nach Hause tragen zu dürfen. Der Unterschied sollte eigentlich für jeden klar sein...



Andi

Zitat von: LuftwaffenSLD am 22. November 2012, 17:01:14
Wir können uns natürlich eine Luftwaffensicherungsstaffel aus einer Transall steigend konstruieren;-)

Das passt nicht. STAN-mäßig sind das viel zu viele für eine... ;D

Zitat von: justice005 am 22. November 2012, 17:32:41
Und damit klinke ich mich aus diesem Thread auch aus, und wünsche Dir Andi, aber auch allen anderen, einen wunderschönen gemütlichen und friedvollen Abend....  ;)

Danke !!!111
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