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Besoldung....zum Hundertsten mal

Begonnen von Lacsap, 07. Dezember 2012, 13:23:55

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Nachtmensch

Zitat von: HeikoG. am 08. Dezember 2012, 09:10:18
AB dem 21. Lebensjahr würde man normalerweise in eine höhere Erfahrungsstufe rutschen. Daher wird davon ausgegangen, dass Sie mit dem 21. Lebensjahr eingestellt worden sind.

Ich bin in Stufe 3 und rutsche zum 1.1.2014 in Stufe 4 (ich bin 27 Jahre alt), demnach können Sie davon ausgehen, dass Sie schon mit A7 Stufe 4 eingestuft werden.

Das kann ich mir nicht vorstellen, weil er doch noch gar keine "Erfahrung" hat.
Wieso sollte die Bundeswehr ihn in Stufe 4 eingruppieren?
Würde es noch nach dem Alter gehen, wäre das überhaupt kein Problem. Leider gibts sogar im Moment 29jährige A9er die in Stufe 1 runtergruppiert worden sind aufgrund dem Wechsel vom Alter zu Erfahrungsstufen.
In diesem Falle kannste leider nicht von dir auf andere schliessen.

KlausP

ZitatDas kann ich mir nicht vorstellen, weil er doch noch gar keine "Erfahrung" hat.

Sie haben richtig Ahnung, was?

Da er als Feldwebel eingestellt wird, wird ihm seine zivilberufliche Erfahrung angerechnet. Was, glauben Sie, hat @Ralf wohl sonst zur Berechnung herangezogen? Aber es ist wie so oft hier im Forum. Diejenigen, die jahrelang im "Personalgeschäft" tätig sind, haben sowieso keinen Schimmer von der Materie. Nur die, die genau NULL Tage Dienstzeit hinter sich haben, sind hier die Checker. Mann, mann ...
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Rollo83

Das Ralf keine Ahnung hat ist ja nun kein Geheimniss. ;)

Nee im ernst, das ganze ist doch recht einfach. Steigt man im niedrigsten Dienstgrad ein, also als Rekrut, ist es völlig egal wie alt man ist. Bei den Bewerbern die eine anerkannte Ausbildung mit bringen und mit höherem Dienstgrad einsteigen wird diese Zeit anerkannt. Wie das genau berechnet wird weiß ich nun auch nicht zu 100% aber es ist annähern so als wenn man nach dem Alter eingestellt wird. Die Berechnung ist allerdings individuell wie Andi schon schrieb.

Das A9er auf 1 runtergruppiert wurden kann nur passieren wenn man in A8 Stufe 2 ist und dann zu A9 befördert wird. Das ganze hat auch noch was mit der Überleitung zu tun und wann man genau in A8 befördert wurde ob vor oder nach Juni 2009 aber das werd ich jetzt nicht näher ausführen.

Ich würde übrigens auch in Erfahrungsstufe 3 eingestellt.

Nachtmensch

Zitat von: KlausP am 08. Dezember 2012, 14:02:56
Sie haben richtig Ahnung, was?

Nö hab ich ja auch nicht behauptet. Hab nur geschrieben das ich es mir nicht vorstellen kann.
Nach welchen Kriterien wird er in 3 oder 4 eingestellt?

Rollo83

Das wird immernoch individuell berechnet, das hat sich seit 30 Minuten nicht verändert und was sie sich vorstellen können oder nicht ist ja eigentlich relativ egal.

Ralf

Ich hab mir mal folgendes völlig frei ausgedacht und einfach mal so phantasiert:
Erfahrungsstufen:
Einstellung: Bei unterstem DstGrd ist das immer Stufe 1 und die Erfahrungszeit beginnt dann auch erst mit, 21Lj zu laufen.

Wird man mit höherem DstGrd eingestellt oder als Wiedereinsteller mit einem anderen DstGrd als den niedrigsten wird auf das 21Lj rückgerechnet. Anschl. werden die Stufen erhöht nach
ES1=2J,
ES2=2J3M,
ES3=3J,
ES4=4J,
ES5=5J erhöht.
Ab Besoldungsgruppe A08Z erhöht sich die Zeit jeweils zusätzlich um ein Jahr.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

KlausP

ZitatIch hab mir mal folgendes völlig frei ausgedacht und einfach mal so phantasiert:

Boaaaahhh!! DU kannst watt schweret! Reschpeckt!  ;D
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Thufir

Bei Einstellung als Soldat *in einem höheren Dienstgrad* wird, entgegen den Annahmen einiger Forenposter, keine zivile Erfahrungszeit in einem, wie auch immer gearteten, Anerkennungsverfahren berücksichtigt. Stattdessen wird pauschal so gerechnet, als ob der Einzustellende seit dem 21. Lebensjahr Soldat ist und dementsprechend die Erfahrungsstufe seitdem berechnet.

Diesen Vorteil ( de facto Einstufung nach Alter ) haben seit Einführung des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes Soldaten, nicht mehr aber Beamte. Regelungen aus dem Beamtenbereich zur möglichen (teilweisen) Anerkennung von Erfahrungszeiten sind hier also nicht relevant.

Lacsap

Das würde bedeuten, dass mir 8 bzw 9 Jahre angerechnet werden?
Wenn du dich klein, nutzlos, beleidigt und depressiv fühlst, denke immer daran:
Du warst einmal das schnellste und erfolgreichste Spermium deiner Gruppe!

KlausP

Zitat von: Lacsap am 08. Dezember 2012, 19:11:36
Das würde bedeuten, dass mir 8 bzw 9 Jahre angerechnet werden?

In welcher Laufbahn werden Sie denn eingestellt? Ohne diese Angabe kann man das schlecht beantworten. Und ich habe keine Lust, alle Ihre Beiträge daraufhin abzusuchen. ;)
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aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Lacsap

Wenn du dich klein, nutzlos, beleidigt und depressiv fühlst, denke immer daran:
Du warst einmal das schnellste und erfolgreichste Spermium deiner Gruppe!

KlausP

Als StUffz (FA)? (nach dem Einstellungsdienstgrad hätte ich gleich fragen sollen)
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Lacsap

Wenn du dich klein, nutzlos, beleidigt und depressiv fühlst, denke immer daran:
Du warst einmal das schnellste und erfolgreichste Spermium deiner Gruppe!

dunstig

Zitat von: Ralf am 08. Dezember 2012, 16:50:29
Ich hab mir mal folgendes völlig frei ausgedacht und einfach mal so phantasiert:
Erfahrungsstufen:
Einstellung: Bei unterstem DstGrd ist das immer Stufe 1 und die Erfahrungszeit beginnt dann auch erst mit, 21Lj zu laufen.

Wird man mit höherem DstGrd eingestellt oder als Wiedereinsteller mit einem anderen DstGrd als den niedrigsten wird auf das 21Lj rückgerechnet. Anschl. werden die Stufen erhöht nach
ES1=2J,
ES2=2J3M,
ES3=3J,
ES4=4J,
ES5=5J erhöht.
Ab Besoldungsgruppe A08Z erhöht sich die Zeit jeweils zusätzlich um ein Jahr.

Sehe ich es richtig, dass man bei einer Einstellung mit 17 Jahren benachteiligt wird, was die Erfahrungsstufen angeht? Da hat man dann ja immerhin schon sieben Jahre treu gedient, bevor man in die nächste Stufe kommt, während andere, die irgendwann mal 9 Monate Grundwehrdienst geleistet haben, (je nach Alter) mit höherer Erfahrungsstufe wiedereingestellt werden.

Bei einer Einstellung mit höherem Dienstgrad, aufgrund vorhandener Qualifikationen ist es mit Sicherheit sinnvoll, aber so erscheint es mir nicht zu Ende gedacht. Oder hat dieser Zeitpunkt, dass es erst ab dem 21. Lebensjahr beginnt zu zählen eine tiefere Bedeutung, die sich mir gerade nicht erschließt?

Naja ändern werde ich es eh nicht können und habe in dieser Hinsicht wohl einfach Pech gehabt  :'( ;)
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

KlausP

ZitatOder hat dieser Zeitpunkt, dass es erst ab dem 21. Lebensjahr beginnt zu zählen eine tiefere Bedeutung, die sich mir gerade nicht erschließt?

Da sollten Sie den Gesetzgeber fragen, der das Bundesbesoldungsgesetz beschlossen und denjenigen, der dazu die Ausführungsbestimmungen erlassen hat. Schließlich bekommen Sie als Soldat nicht, wie ein Beamtenanwärter, Anwärterbezüge sondern gleich Ihre vollen Bezüge entsprechend Ihrer Besoldungsgruppe. Wenn Sie die Unterschiede wissen wollen, lesen Sie mal in der Bundesbesoldungsordnung.
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