Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Nachträgliche Ausmusterung - Freiwilligen Wehrdienst

Begonnen von Adam333, 09. Dezember 2012, 02:14:10

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Adam333

Sehr geehrte Community,

falls dieses Thema schon einmal aufgegriffen wurde, dann bitte ich im voraus um Entschuldigung. Am 2.1.13 soll ich meinen Freiwilligen Wehrdienst im Gebirgsjägerbatallion in Bad Reichenhall anfangen. Während meiner Musterung, die etwa 2. Monate zurückliegt, wurde ich T2 gemustert. Nun, zu meiner eigentlichen Frage.

Während meiner Musterung, hat mir meine Musterungsärztin in den Mund geschaut und gesehen, das ich 2 Zahnlücken im Oberkiefers habe, sowie 1 Lücke im Unterkiefer. Kann ich aufgrund dieses Problems, bei meinen Dienstantritt ausgemustert werden? Bedenken habe ich schon, das ich Nachträglich nochmal ausgemustert werde.

Meine Wehrdienstberaterin teilte mir mit, das der Befund es Truppenarztes nicht anders sein sollte, als der Befund meiner Musterungsärztin. Könnt ihr mir vielleicht helfen, ich mache mir schon seit den ganzen Tag Gedanken.

Ich hoffe ihr könnt mir helfen und danke für eure Antworten im Voraus.

Lg

Widow

Ich bin (noch) kein Arzt, aber ich kann mir nur schwer vorstellen, dass ein angehender Soldat wegen Zahnlücken / löchern im Zahn ausgemustert wird.

F_K

@ Widow:

.. um so eine Frage SACHGERECHT beantworten zu können, müßtest Du nicht nur Arzt, sondern Zahnarzt bzw. Musterungsarzt sein.

Insoweit sind Deine "Vorstellungen" hier keine Hilfe.

Zur Sache: Zahngesundheit wirkt sich auf die Tauglichkeit aus - größere "Baustellen" müssen vor Dienstbeginn behoben worden SEIN, ansonsten erfolgt keine Einstellung. Die Verfügung entsprechender Auflagen ist regelmäßige Praxis (und darüber wird in den Zentren auch schriftlich belehrt).

@ Adam333:

.. sofern bei der Tauglichkeitsuntersuchung keine AUFLAGEN erteilt worden sind, sollte es für den freiwilligen Wehrdienst keine Probleme geben.

ulli76

Allerdings schaut bei der Einstellungsuntersuchung der ZAHNarzt in den Mund und nicht der Truppenarzt.
Bei fehlenden Zähnen kommt es u.a. auf die Lage der Lücke an. In der Regel ist es aber tatsächlich- zumindest bei FWDL- kein Problem-.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Adam333

Erst einmal, vielen lieben Dank, für eure Antworten. Wie es aussieht, habe ich bis jetzt noch nichts zu befürchten. Kann ich während meines Freiwilligen Wehrdienstes, das Thema mit meinen Zähnen abschließen? Ich habe mir eigentlich vorgenommen, nach meinen Freiwilligen Wehrdienst, mich als Soldat auf Zeit zu bewerben. Ich weiß aber, das man wenn man Soldat auf Zeit werden will, keine Probleme mit den Zähnen haben soll.

Kann ich überhaupt, während meiner Zeit im Freiwilligen Wehrdienst, eine Zahnärztliche Behandlung gehen?

lg

ulli76

Ja natürlich kannst du als FWDL zum Zahnarzt. Da können alle notwendigen Behandlungen gemacht werden (Füllungen, Wurzelbehandlungen, ggf. Zahnreinigung, falls die ZA-Gruppe das anbietet).
Zahnersatz ist allerdings antragspflichtig- wenn die Zähne schon vor Dienstantritt gefehlt haben wird die Bundeswehr das nicht zahlen. Du kannst das aber natürlich zivil auf eigene Kosten machen lassen.

Also der Plan: "Ich geh zur Bundeswehr und lass da mein Gebiss sanieren, damit ich mich dann als SaZ bewerben kann" wird so nicht funktionieren.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

F_K


Sascha992306

Hey undzwar hab ich selber eine Zahnlücke vorne und will zum Freiwilligen Wehrdienst undzwar wächst bei mir da kein Zahn ich bin 17 Jahre alt und darf noch keine Protese machen lassen werde ich trotzdem gemustert?

Ralf

"Gemustert" wirst du auf jeden Fall. Nur wie das Ergebnis aussieht, das wird sich dann zeigen.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau