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Karriere mit Berufsausbildung

Begonnen von Grayfox123, 12. Dezember 2012, 19:51:50

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Ralf

Das Kultusministerium deines Bundeslandes ist zuständig für die Anerkennung von Abschlüssen. Die müsstest du anschreiben. Steht denn nichts auf deinem Berufsabschlusszeugnis drauf?

Wenn du deinen Beratungstermin hast, dann kannst du deine Wunschlaufbahn äußern, wäre natürlich gut, wenn du bis dahin schön wüsstest, welchen Abschluss du hast.
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Kai Rehberg

Bei mir steht das auf dem Berufsschulabschlusszeugnis drauf.

Im Bereich der Gesamtnote müsste das vermerkt sein.
Fehler sind Menschlich, aber wer richtig Misst bauen will braucht einen Computer

Grayfox123

Zitat von: Ralf am 13. Dezember 2012, 12:46:27
Das Kultusministerium deines Bundeslandes ist zuständig für die Anerkennung von Abschlüssen. Die müsstest du anschreiben. Steht denn nichts auf deinem Berufsabschlusszeugnis drauf?

Wenn du deinen Beratungstermin hast, dann kannst du deine Wunschlaufbahn äußern, wäre natürlich gut, wenn du bis dahin schön wüsstest, welchen Abschluss du hast.

Ich war ja nicht wirklich in einer "Berufsschule" dies war eine normale Krankenpflege Schule, wie gesagt ich habe 3 Prüfungen gemacht - Mündlich - Schriftlich und Praktisch diese mit Sehr gut bis gut bestanden.
Und auf dem Zeugnis steht nur das ich mich " Gesundheits und Krankenpflegeassistent" nennen darf bzw diese Bezeichnung führen darf.
Und die Ausbildung bzw das Examen vor einem Staatlichen Prüfungsausschuss gemacht habe, was evtl auch daran liegt das diese nicht von der Bundeswehr anerkannt wird, da es die Ausbildung nur in Hessen und in meinem Land ( Nordrhein-Westfalen) gibt.

F_K

http://berufenet.arbeitsagentur.de/berufe/start?dest=profession&prof-id=30191

@ Grayfox123:

Es handelt sich beim Assistenten um eine "Kurzausbildung", die nunmal nicht den Kriterien einer "Vollausbildung" entspricht und daher von der Bundeswehr nicht als "Anerkennungsberuf" berücksichtigt wird.

mailman

Zitat von: Grayfox123 am 12. Dezember 2012, 22:14:58
Zitat von: mailman am 12. Dezember 2012, 21:54:21
Ich würde auch mal behaupten, das die nicht anerkannt wird von der Bw.

Scheint eine rein schulische Ausbildung zu sein (das wäre ja noch ok), die aber dazu noch landesrechtlich anders geregelt ist. Somit scheint es keine Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgsetz zu sein.

Ich meite mal irgendwo gehört zu haben, das solche Berufe die nicht dem BBiG entsprechen grundsätzlich für die Bw nicht in Frage kommen. Aber das ist nur eine Vermutung.

Nein nein :)  es ist keine rein schulische Ausbildung, Die Ausbildung umfasst in der Regel über 500 Stunden theoretische Ausbildung und über 1.100 Stunden praktische Ausbildung in einer Klinik. Am Ende der Ausbildung findet eine praktische, schriftliche und mündliche Abschlussprüfung vor einem staatlichen Prüfungsausschuss statt. Diese ich mit 1x Sehr gut und 2x gut bestanden habe.

Kann mir den ggfs jemand sagen was den in Frage kommen könnte ? Oder ob ich quasi als " sogenannte Schulterglatze" anfangen werde :D

So so, da sagt berufe.net abr was anderes:

ZitatGesundheits- und Krankenpflegehelfer/in ist eine landesrechtlich geregelte schulische Ausbildung an Schulen des Gesundheitswesens und anderen Bildungseinrichtungen.

Je nach Bundesland führt die Ausbildung zu unterschiedlichen Abschlussbezeichnungen.

Eine schulische Ausbildung hat auch nix mit Berufsschule oder Praktika, oder einer Krankenpflegeschule zu tun. Die Unterscheidung ist meist ganz einfach. Eine betriebliche Ausbildung z.B. findet im dualen System statt und man erählt ene Ausbildungsvergütung und bezahlt auch Beiträge zur SV. Und Berufssfachschuel ist nicht gleich Berufsschule.

Ein gutes Beispiel für eine schulische Ausbildung ist der RA, wie er an vielen Schulen angeboten wird. Das ist trotz Praktika eigentlihc immer noch eine schulische Ausbildung.

ulli76

Hieß das nicht früher Krankenpflegehelfer?
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

mailman

So heißt es auch in Berufe.net auch noch. Also Gesudnheits und Krankenpflegehelfer. Aber das kann ja jedes BL nennen wie es will, denke ich mal.

F_K

.. nochmal: Der "Assistent" bzw. "Helfer" macht nur eine Kurzausbildung (von z. b. einem Jahr), die Bundeswehr verlangt aber eine VOLLausbildung (in der Regel drei Jahre) in einem entsprechenden Beruf um eine Anerkennung möglich zu machen.

Ein "Helfer" wird also, wenn überhaupt, als "Schulterglatze" einsteigen.

mailman

Es hat ja auch nie jemand was anderes behauptet. Ich wollte nur darstellen, das die Ausbildung des TE eben doch eine schulische ist, und er wollte das nicht glauben.

wolverine

Zitat von: mailman am 13. Dezember 2012, 16:24:23
Ein gutes Beispiel für eine schulische Ausbildung ist der RA,

Ne, das bin ich. :D
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Tommie

Ich will Dich wirklich nicht enttäuschen, "wolverine", aber der Kamerad "mailman" spricht hier nicht von einem am Existenzminimum herum krauternden Rechtsanwalt, sondern in Anlehnung an die Ausgangsqualifikation des TE wohl eher vom Rettungsassistenten, auch "RettAss" oder eben "RA" abgekürzt ;) !

Grayfox123

Zitat von: mailman am 13. Dezember 2012, 17:27:10
Es hat ja auch nie jemand was anderes behauptet. Ich wollte nur darstellen, das die Ausbildung des TE eben doch eine schulische ist, und er wollte das nicht glauben.

Da muss ich dich leider enttäuschen, ich weiß ja wohl am besten wo ich gearbeitet habe und was ich gelernt habe :D
Kurz und Knapp , Berufe.net labbert Bullshit! Ich weiß nicht wie es in anderen Bundesländern ist, aber bei mir in NRW ist es so.


Fakt ist, das ich an die 500 Std in der Berufsschule bzw Pflegeschule sahs und rund 1100 Std im Krankenhaus gearbeitet habe dort u.a in der Neurologie, SAS ( Schlag Anfall Station), Innere, Notaufnahme und Chirugie.
Ich habe eine Monatlichevergütung von knapp 800 € bekommen und habe ganz normale meine SL wie Arbeitslosengeld Rente usw gezahlt.

Und nein, hier in NRW heißst es Gesundheits und Krankenpflegeassistent :)

mailman

Ich glaube Sie labern Bullshit. Auch bei schulischen Ausbildungen kann es Zusatzverträge für Praktika u. ähnliches geben. Oder es läuft wie eine EQJ.

Aber wenn sie glauben das der Schnee schwarz ist dann ist er eben schwarz.

Ist ja auch egal die Ausbildung ohnehin nicht für die Bundeswehr nutzbar ist.

Grayfox123

Ich glaube sie hängen sich zu sehr an dieser Schulgesichte auf.

Nochmal, die Ausbildung ist in anderen Berufsländern anders strukturiert.

Seit Januar 2004 unterliegt die Ausbildung zum Gesundheits- und Krankenpflegehelfer dem Landesrecht, d. h., jedes Bundesland entscheidet, ob die Ausbildung angeboten wird und wie sie strukturiert ist. Das heißst das sie in einigen Bundesländern vllt nur Schulisch ist wie z.B der Rettungsassistent, was ich aber nicht glaube, da man die Arbeit am Menschen völlig vernachlässigen würde. Daher verfügt jedes Bundesland über eine eigene Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den Bereich der Krankenpflegehilfe, in den meisten Bundesländern wurden zudem neue Ausbildungskonzepte und Berufsbezeichnungen eingeführt.


Grayfox123

Aber wie dem aus sei, die Frage wurde mehrfach beantwortet, und dafür danke ich euch.