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Fragen zu Fahrlehrer bei der Bundeswer

Begonnen von jab, 11. August 2005, 08:42:37

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jab

Hi,
ich bin Farlehrer und würde meinen Job gerne bei der Bundeswehr weiter machen. Allerdings hae ich da noch einige Fragen dazu:

Vorweg, bin am 05.09 für ein Gesräch bei dem Einstellungsberater.

Ich stelle mal einfach meine Fragen:

1. Bin BE FL zur Zeit und würde gerne bei der Bundeswehr noch meine ganzen anderen FLE machen, sprich A CE und D. WIe schauts denn da zur Zeit aus ? Bekommt man das alles oder ist es eher unwahrscheinlich? Kann ich da auch Anträge Stellen das ich diese ganzen Lehrgänge beomme?

2. Wieviel "Mitspracherecht" habe ich bei dem Standort. Habe gehört dass nicht jede Kaserne FL beschäftigt. Welche Standorte gibt es denn wo FL beschäftigt sind?

3. Arbeitet von euch einer als FL bei der Bundeswehr?

4. Welche Einstellungstests muss ich machen und wie kann ich mich drauf vorbereiten?So wie ich das verstanden habe ist eine FL Stelle beim Bund eine Feldwebelstelle.

Ja, das wars erstmal, bestimmt fallen mir noch mehrere Fragen ein, nu is aber erstmal schluss.

Ich bedanke mich aber schon jetzt mal bei euch für die Hilfe

Ciao jab

Fitsch

#1
Richtig. Fahrlererstellen sind Fw-Stellen.

Nicht an jedem Standort ist ein Fahrschulzentrum. Vielmehr wurden die letzten Jahre viele Fahrschulzentren geschlossen.

Ob es an Deinem Wunschstandort in Zukunft (ohne Gewähr  ;D ) eine Fahrschule gibt
erfährst Du  --- hier ---

Horrido
Fitsch
I will mei 1. Gebirgsdivision wiada hong !!!
https://www.kamkreis-gebirgstruppe.de/

benny

Hallo.

Ich habe mal ein Frage an den Herr FL.

Kann man im Grundwehrdienst den Führerschein machen? Brauht man da bestimmt Vorrausetzungen?

jab

Zitat von: benny am 11. August 2005, 09:23:36
Hallo.

Ich habe mal ein Frage an den Herr FL.

Solltest du mich damit gemeint haben, dann kann ich dir die Frage nicht beantworten da ich ja "noch" nicht bei der Bundwehr bin :(

Cu jab

benny

 :-\ Das kommt davon wenn man nur die hälft liest. Tut mir Leid.

Vielleicht kann ja jemand anderes meine Frage beantworten.

schlammtreiber

Führerschein als GWDL ist praktisch ausgeschlossen.

Es besteht die Möglichkeit einen militärischen Führerschein zu machen wenn man schon den zivilen hat (mit dem zivilen darf man bei der Bw nicht fahren), aber ohne Führerschein einen komplett neu zu machen ist Vergangenheit.
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benny

Mein Vater hat seinen Führerschein damals bei der Bundeswehr gemacht!!

Gibt es das nicht mehr?

Beobachter

Zitat von: benny am 11. August 2005, 10:26:21
Mein Vater hat seinen Führerschein damals bei der Bundeswehr gemacht!!

Gibt es das nicht mehr?
Wenn du noch gar keinen Führerschein hast, dann werden sie dich auch nicht auf Führerschein schicken. Hast du schon den B, dann besteht bei einigen Stellen auch noch die Möglichkeit den LKW-Führerschein zu machen. Jedoch geht man aus kostengründen immer weiter davon ab Wehrpflichtigen Führerscheine zu geben, da einfach die effektive Einsatzzeit eines Wehrpflichtigen zu kurz ist.

schlammtreiber

Zitat von: benny am 11. August 2005, 10:26:21
Mein Vater hat seinen Führerschein damals bei der Bundeswehr gemacht!!

Gibt es das nicht mehr?

Ich sagte ja, "Vergangenheit". Früher konnte Hinz und Kunz beim Bund den Führerschein machen. Damals hatten wir aber auch noch eine Armee von 500k Mann, bis zu 18 Monate GWD und und und...
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Timid

Zitat von: benny am 11. August 2005, 09:23:36Kann man im Grundwehrdienst den Führerschein machen?

Wie schon geschrieben kann man (in begrenztem Rahmen) Führerscheine bei der Bundeswehr machen - aber wenn man zivil noch keinen Lappen hat, wird man auch militärisch nicht "zum Zuge" kommen. Schließlich gibt es genug andere Grundwehrdienstleistende, die bereits mindestens den B-Führerschein haben und somit auch schon mehr Fahrpraxis als derjenige ohne Führerschein; und somit wären sie wesentlich besser geeignet.

ZitatBrauht man da bestimmt Vorrausetzungen?

Zum einen muss man natürlich über die nötige geistige Reife verfügen - jemand, der z.B. schon mehrfach wegen Alkohol am Steuer in Flensburg aufgelistet ist, wird wohl auf keinen Fall in den Genuss einer militärischen Fahrerlaubnisklasse kommen können. Zum anderen benötigt man natürlich einen Dienstposten, der einen militärischen Führerschein voraussetzt - z.B. als Transportsoldat in einer Transportkompanie, als Panzerfahrer in einer Panzerkompanie etc. pp.. Die Restdienstzeit muss entsprechend lang sein (ein GWDL wird nicht zwei Wochen vor Dienstzeitende auf einen Führerscheinlehrgang geschickt werden) und man muss überhaupt erstmal die Bescheinigung vom Arzt haben, dass man körperlich geeignet ist für eine militärische Fahrerlaubnis - und da ist eine Farbsehschwäche z.B. schon ein Ausschlussgrund!
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Fitsch

auch SAZ müssen zivil den B Fühererschein machen bevor sie auf BEC geschickt werden.
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Inzwischen habe ich schon mehrfach gehört das bei den ZNwgs Bewerber ohne Führerschein nur noch sehr widerwillig eingestellt werden.

Fitsch

ist auch nachvollziehbar.

Für was ist ein Z´ler zu gebrauchen der keinen Führerschein hat.

Horrido
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