Es ist ja wirklich prachtvoll, welche unvollständigen und teilweise längst überholte Informationen über Stabsabteilungen doch tatsächlich noch in diesem Fachforum im Jahre 2018 herumgeistern.
Richtig ist:
Das Führungsgrundgebieit 1 (FGG 1) umfasst grundsätzlich Personalwesen, Innere Führung und Öffentlichkeitsarbeit
Das FGG 2 umfasst das militärische Nachrichtenwesen und die militärische Sicherheit
Das FGG 3 umfasst Führung, Ausbildung und Organisation
Das FGG 4 umfasst Logistik einschließlich Instandsetzung
Das FGG 6 umfasst den Führungsdienst (im schwerpubnkt Fernmeldewesen und IT)
Je nach Ebene des Kommandos gibt es für die Bearbeitung der planenden und koordinierenden Aufgaben oder Stabs- oder Generalstabsabteilungen, geführt jeweils von einem Offizier, Stabsoffizier oder Stabsoffizier im Generalstabsdienst. Diese Abteilungen heißen dann S 1 bis S 6 oder G 1 bis G 6
Auf der Verbandsebene (Bataillon/Regiment) gibt es zum Beispiel die Stabsabteilungen
S 1, geführt i.d.R. von einem Hptm FD
S 2, geführt i.d.R. von einem OLt FD
S 3, geführt i.d.R. von einem Major
S 4, geführt i.d.R. von einem Major/OberstLt
S 6, geführt i.d.R. von einem OLt OffzTrDst
Planung, Koordination und Führung der Stabsarbeit erfolgt durch den stv BtlKdr
Auf Großverbandsebene (Brigade)
Chef des Stabes (ChdSt), OberstLt i.G.
S 1, geführt von einem OberstLt
G 2, geführt von einem Maj/OberstLt i.G.
G 3, geführt von einem Maj/OberstLt i.G.
G 4, geführt vin einem Maj/OberstLt i.G.
S 6, geführt von einem OberstLt
Planung, Koordination und Führung der Stabsarbeit durch einen Chef des Stabes )(ChdSt), OberstLt i.G.