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Strafbefehl keine Beorderung

Begonnen von Muggel, 18. Januar 2013, 07:55:39

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Muggel

Hallo und guten morgen,

ich hätte mal eine frage zu meinem Bruder.
Dieser is Reservist und hoffte nun auf eine Beorderung.
Die wurde nun jedoch abgelehnt da er in den letzten 2 Jahren 3 Strafbefehle erhielt
Wegen Betruges(schwarzfahren mit der Bahn) zu nicht mehr als je 60 Tagessätzen.
Auserdem erhielt er nun eine Anzeige da er versehentlich einen falschen Dienstgrad angegeben hat
In seiner Email-Signatur.Diese wurde falsch gesendet und der Empfänger empfand es für seine Pflicht dies anzuzeigen.
Die Signatur hat er nach bekannt werden sofort korrigiert und auch seinen Anwalt
Konsultiert.

Soweit ich weis hat er gesagt bekommen das er noch 2 Jahre warten muss bis er beordert werden kann.

Ich find es sehr schade,klar hat er diese Fehler gemacht aber mein Bruder ist einer der besten Menschen die ich kenne.
Er ist seit über zehn Jahren in der Feuerwehr und im Rettungsdienst und ist immer hilfsbereit für andere.
Er geht lieber hin und leit jemanden seinen letzten Euro wie das er sich was zu essen holt und so...

Hat er wirklich keine Möglichkeit jetzt noch beordert zu werden oder muss er jetzt wirklich 2 Jahre warten?
Darf er jetzt auch keine Ausbildungen oder Veranstaltungen besuchen wo er die ganze zeit immer war?

BulleMölders

In zwei Jahren, drei Strafbefehle wegen schwarzfahrens, das ist aber schon heftig.
In unserem Verkehrsverbund wird erst Anzeige erstattet, wenn man in einem Jahr das dritte mal beim Schwarz fahren erwischt wird.
Wenn das das woanders ähnlich gehandhabt wird, dann währen das ja mehr als drei mal Schwarz fahren.

Da würde mich dann diese zwei Jahre "Sperre" nicht wundern.

KlausP

Innnerhalb von 2 Jahren 3 Strafbefehle wegen gleicher Dilikte? Da wird auch kein freiwilliger Bewerber als FWDL oder SaZ so ohne weiteres eingestellt. Und der Rest Ihrer Meinung über Ihren Bruder ist vollkommen irrelevant.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

F_K

Zitatda er versehentlich einen falschen Dienstgrad angegeben hat

Aus Versehen? Ernsthaft?

Zitatda er in den letzten 2 Jahren 3 Strafbefehle erhielt
Wegen Betruges(schwarzfahren mit der Bahn)

Eine vorsätzliche Straftat. ... und nicht nur einmal ....

However: Es ist bekannt, dass z. B. bei ResOffz (die eingeplant sind) REGELMÄSSIG BZR Auszüge angefordert werden - sobald da etwas "auftaucht", ist "Ende der Karriere".

Ob solche Einschätzungen auch bei der freiwResArbeit Berücksichtigung finden, kann ich nicht sagen - würde es aber eher für unwahrscheinlich halten.

KlausP

Zitat von: KlausP am 18. Januar 2013, 08:24:36
Innnerhalb von 2 Jahren 3 Strafbefehle wegen gleicher Delikte? Da wird auch kein freiwilliger Bewerber als FWDL oder SaZ so ohne weiteres eingestellt. Und der Rest Ihrer Meinung über Ihren Bruder ist vollkommen irrelevant.

Edit: Da ich meine Beiträge immer noch nicht editieren kann, hab ich auf diesem Wege aus "Dilikte" Delikte gemacht.  >:(
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Tommie

Du kannst an dieser Stelle, an der Du vollkommen richtig zunächst einmal von Deiner eigenen Situation als ResOffz ausgehst, durchaus noch etwas verallgemeinern, F_K ;) :

Zitat von: F_K am 18. Januar 2013, 08:30:33However: Es ist bekannt, dass z. B. bei ResOffz (die eingeplant sind) REGELMÄSSIG BZR Auszüge angefordert werden - sobald da etwas "auftaucht", ist "Ende der Karriere".

Unterstützen kann Dich dabei die ZDv 20/3, Ziffer 807:

Zitat"In folgenden Fällen ist für die Bearbeitung das Vorliegen eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei den Behörden nach dem Bundeszentralregistergesetz erforderlich:
- Vor einer Beorderung,
- bei erstmaliger Wehrdienstleistung/Dienstleistung in einem vorläufigen oder zeitweiligen höheren Dienstgrad,
- vor jeder neuen Wehrdienstleistung/Dienstleistung oder
- vor einer Beförderung (einschließlich der endgültigen Verleihung eines bisher vorläufig verliehenen höheren Dienstgrades) zu einem Dienstgrad der Reserve.

Liegt kein oder ein mehr als ein Jahr altes Führungszeugnis vor, ist durch das wehrüberwachende/dienstleistungsüberwachende Kreiswehrersatzamt auf Veranlassung der zentralen personalbearbeitenden Stellen ein Führungszeugnis anzufordern. Dies Verfahren gilt nicht vor einer Beorderung und vor einem erstmaligen Wehrdienst in einem vorläufigen oder zeitweiligen höheren Dienstgrad sowie vor jeder neuen Wehrdienstleistung/Dienstleistung.
In diesen Fällen fordert das wehrüberwachende/dienstleistungsüberwachende Kreiswehrersatzamt das Führungszeugnis von sich aus an. Die angeforderten Führungszeugnisse sind der jeweiligen zentralen personalbearbeitenden Stelle zur Verfügung zu stellen.
Für Beamte, Beamtinnen, Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen der Bundeswehr sind keine Führungszeugnisse anzufordern."

Somit ist hier keinerlei Beschränkung auf einzelne Dienstgradgruppen zu erkennen und damit gilt dieser Teil der Vorschrift explizit für alle Reservisten!

Kommentar von mir dazu:

Damit hat sich so lange, bis das Führungszeugnis wieder "sauber" ist, das Wehrüben im Rahmen einer Beorderung für "einen der besten Menschen die Sie kennen" erledigt. An den Veranstaltungen der FrwResArb kann er jedoch weiterhin teilnehmen, soweit ich weiß!

F_K

@ Tommie:

Danke für die Quelle. Ich habe mich damit noch nicht im Detail beschäftigt, das Datum des letzten BZR Auszuges steht auch im PSBS - und da sehe ich halt immer die "Aktualisierung".

(Wobei dann eigentlich noch ein Dokument fehlt, aus dem hervorgeht, wie die personalbearbeitende Stelle dann mit den Informationen umgeht.
Sprich, ab welchem "Level" dann eine Beorderung nicht mehr möglich ist.)

Tommie

OK, da kann ich leider nicht mit weiteren Quellen dienen!

Meine Vermutung ist, dass eben so lange nichts stattfindet, so lange da etwas drinnen steht, was der uneingeschränkten Auskunft unterliegt. Oder dass es bestimmte Regeln von Seiten der Rechtsberater gibt, wie lange man eben nicht beordert oder einberuft, wenn da etwas drinnen steht! In diesen oben erwähnten Fällen ist die Tilgungsfrist nach § 46 Absatz 1, Nr. 1 a) des Bundeszentralregistergesetzes auf 5 Jahre festgesetzt!

schlammtreiber

Zitat von: Muggel am 18. Januar 2013, 07:55:39
Hat er wirklich keine Möglichkeit jetzt noch beordert zu werden oder muss er jetzt wirklich 2 Jahre warten?

Ja, er muss wirklich warten.

ZitatDarf er jetzt auch keine Ausbildungen oder Veranstaltungen besuchen wo er die ganze zeit immer war?

DVAGs kann er weiterhin besuchen, da wird m.W. kein Führungszeugnis gefordert.
Semper Communis
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Helft mit, daß es so bleiben kann

Tommie

Zitat von: Tommie am 18. Januar 2013, 09:38:08Kommentar von mir dazu:

Damit hat sich so lange, bis das Führungszeugnis wieder "sauber" ist, das Wehrüben im Rahmen einer Beorderung für "einen der besten Menschen die Sie kennen" erledigt. An den Veranstaltungen der FrwResArb kann er jedoch weiterhin teilnehmen, soweit ich weiß!

So weit waren wir da oben auch schon, schlammi ;) !

schlammtreiber

Ja, aber Du hast es unter einer "epic text wall of doom" versteckt, wo es erfahrungsgemäß oft übersehen wird  ;)
Semper Communis
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Tommie

Da hast Du durchaus recht, schlammi, allerdings wollte ich die Grundlage für das Anfordern eines Auszuges aus dem Bundeszentralregister (aka Führungszeugnis) nicht unerwähnt lassen, um gleich den möglicherweise hoch kommenden Verschwörungstheorien a la "Das wurde beim Sepp aber nicht angefordert!", zu begegnen!

Daher stelle ich emotionslos fest, dass man wirklich meistens nicht alles auf einmal haben kann ;) !

justice005

Ich schließe mich der Beantwortung der Frage an. Der Bruder des Fragestellers wird warten müssen. Eine Beorderung kann bei einem mehrfach verurteilten Wiederholungsstraftäter derzeit schlichtweg nicht erfolgen.

Trotzdem eine kleine Anmerkung zum Hintergrund:

1. Bitte nicht Bundeszentralregister und Führungszeugnis verwechseln. Das ist ein himmelweiter Unterschied. Nur im vorliegenden Fall macht es keinen Unterschied, weil die Verurteilungen des Bruders des Fragestellers sowohl im BZR als auch im Führungszeugnis stehen (aufgrund der Tatsache, dass es mehrere Verurteilungen gab).

2. Bitte eine ZDv nicht als Rechtsgrundlage für eine Befügnis außerhalb der Bundeswehr ansehen. Eine Dienstvorschrift regelt nur den Dienstbetrieb innerhalb der Bundeswehr. Eine außenstehende Behörde, wie z.B. das Bundesamt für das Zentralregister interessiert es herzlich wenig, wenn jemand mit einer ZDv wedelt. Rechtsgrundlage dafür, dass die Bundeswehr ins Führungszeugnis reinschauen darf, ist § 31 BZRG. Danach dürfen Behörden zur Erfüllung Ihrer Aufgaben ein Führungszeugnis anfordern.

3. Beim BZR sieht das schon anders aus. Nach § 41 BZRG steht das nur ganz bestimmten Behörden und nur für ganz bestimmte Zwecke offen. Bei der Bundeswehr gehört z.B. das BMVg als oberste Bundesbehörde dazu und der MAD. Letzterer ist sogar explizit genannt. Untere Behörden, wie z.B. ein Bataillon oder eine Division dürfen nicht so ohne weiteres ein BZR anfordern. Auf Divisionsebene darf das nur der Wehrdisziplinaranwalt, weil auch der als Angehöriger der Rechtspflege im § 41 BZRG enthalten ist.

Ich bin ziemlich sicher, dass auf unterer Ebene ein echter BZR-Auszug nur freiwillig angefordert werden kann, also mit Einverständnis des Betroffenen.

Also entweder gibt es ein Einverständnis des Reservisten, oder aber - was ich auch im Hinblick auf die ZDv für wahrscheinlicher halte - es wird nur das Führungszeugnis "ge-updatet", sodass der MOB-Bearbeiter von einer einzelnen Straftat, die nicht im Führungszeugnis steht, auch nichts erfährt.

Wie gesagt: Im vorliegenden Fall ist es aber egal. Denn auch das Führungszeugnis ist mit Straftaten bestückt... ;)




Tommie

Danke für die Rechtsgrundlagen für die Anforderung eines Führungszeugnisses, justice005!

Die ZDv 20/3 hat niemand als Rechtsgrundlage genommen, sondern lediglich als Grundlage dafür, dass es einfach die Pflicht ist, in bestimmten Situationen von dem Recht auf Anforderung eines Führungszeugnisses Gebrauch zu machen! Das KWEA, äh ... Karrierecenter, muss nach dieser ZDv in den benannten Fällen einfach ein Führungszeugnis anfordern, dass die PersBeaSt der Einplanung/Dienstleistung überhaupt zustimmen kann. Liegt das Führungszeugnis nicht vor, wird dieser Prozess hier ins Stocken kommen!

justice005

jep.... und das ist auch gut so....

Ich habe vor einigen Jahren einen Kameraden aus dem Grundwehrdienst wieder getroffen und wir haben uns natürlich nach der langen Zeit unterhalten. Ich habe erzählt, dass ich zwischenzeitlich Jura studiert habe. Er hat erzählt, dass er zwischenzeitlich vier Jahre wegen Drogenhandel im Knast gesessen hat. *loool*

Manche Leute entwicklen sich halt in eine Richtung, die für eine Reservelaufbahn nicht sooooo hilfreich ist. ;)


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