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Meinung Erfahrener/ Planung Werdegang

Begonnen von Bundeswehr-Martin, 20. Januar 2013, 15:30:44

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Firli

@F_K: Ich habe verallgemeinert..Verzeihung  :-X Natürlich ist der TE in dem Fall nicht als Kleinkrimineller zu bezeichnen aber seine Beiträge klingen so als wäre der Freiwillige Wehrdienst extra für Bewerber mit Eintrag im Führungszeugniss geschaffen worden.

Und selbst wenn die Akte nicht beim Rechtsberater landet ist eine Einstellung zum 1.4.13  zwar möglich, die Chance jedoch gering.


SanFw/RettAss

Tommie

Welchen Teil davon haben Sie denn nicht verstanden ;) ?

Zitat von: Tommie am 20. Januar 2013, 18:01:21In der Praxis schaut das so aus, dass die Bundeswehr für jeden Bewerber, also auch für die FWDL, ein Führungszeugnis (Behördenversion!) anfordert. Steht da was drin, steht auf Ihrer Akte schon "Rechtsberater" drauf, es sei denn es steht eine Verurteilung zu einer Freiheitstrafe von mehr als einem Jahr wegen eines Verbrechens drin, dann wird Ihre Bewerbung sofort zurück geschickt, weil ein absolutes Einstellungshindernis besteht!

Es ist vollkommen egal als was (FWDL oder SaZ) Sie sich im Karrierecenter bewerben, zuerst wird die Auskunft eingeholt und wenn da was drin steht ... siehe oben ;) !

ulli76

Nein, da gibt es nichts zu beschleunigen.

Es kann sein, dass man dich mit der Vorgeschichte nach Prüfung für nicht geeignet als SaZ, aber evtl. geeignet als FWDL ansieht.
Aber geprüft werden muss trotzdem. Kann ja auch sein, dass man dich erstmal gar nicht haben will.

Achso- solange die ganze Sache nicht erledigt ist= entweder die Stunden abgeleistet oder die Strafe gezahlt, wird es eh nicht zur Einstellung bei der Bundeswehr kommen.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Tommie

Zitat von: ulli76 am 20. Januar 2013, 18:40:29Es kann sein, dass man dich mit der Vorgeschichte nach Prüfung für nicht geeignet als SaZ, aber evtl. geeignet als FWDL ansieht. Aber geprüft werden muss trotzdem. Kann ja auch sein, dass man dich erstmal gar nicht haben will.

Und genau diese Prüfung findet beim Rechtsberater statt! Somit ist es genauso, wie ich bereits gesagt hatte: Eintrag im Erziehungsregister ----> Rechtsberater!

Bundeswehr-Martin

Tommie

Ok der eine Satz brachte Klarheit. Bedeutet, WENN die Akteneinsicht fordern dann ist es egal als was ich mich bewerbe, es wird sich um den Zeitraum bis der Rechtsberater die Sache geklärt hat hinauszögern. Was in der Regel um ein halbes Jahr herum dauert?


ulli76

Bedeutet dass, dass ich nichtmal eingeladen werden oder dass eine Auflage auferlegt wird wo geschrieben steht dass bis DIENSTANTRITT die Sache erledigt sein muss?




MfG
BW-Martin

KlausP

Und noch mal von mir: Ab diesem Jahr (so habe ich das jedenfalls verstanden) werden FWDL-Bewerber dem gleichen 1 1/2tägigen Test beim Karrierecenter unterzogen wie die SaZ-Bewerber, mit Ausnahme des Sporttests, weil es dafür noch nicht überall die Möglichkeiten gibt.

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

ulli76

Du würdest vermutlich noch nichtmal eingeladen. Evtl. wirst du eingeladen, aber die Eignung gibt´s erst wenn alles erledigt ist.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Tommie

Zitat von: Bundeswehr-Martin am 20. Januar 2013, 18:42:57Tommie

Ok der eine Satz brachte Klarheit. Bedeutet, WENN die Akteneinsicht fordern dann ist es egal als was ich mich bewerbe, es wird sich um den Zeitraum bis der Rechtsberater die Sache geklärt hat hinauszögern. Was in der Regel um ein halbes Jahr herum dauert?

Und ich sage Ihnen jetzt zum "weiß-der-Fuchs-wievielten" Male, dass es in dem Moment zum Rechtsberater geht, wenn im Auszug aus dem Erziehungsregister ein Eintrag auftaucht! Und nachdem da nach Ihrer Aussage sogar zwei Einträge drin sind, können Sie also davon ausgehen, dass das in Ihrem Falle der Fall sein wird!

Firli

Wie lange die Sache beim Rechtsberater geprüft wird kann Ihnen pauschal auch niemand beantworten.
Ich würde mich aber erstmal nicht auf eine Einstellung im Jahr 2013 verlassen. Im günstigsten Fall gegen Ende des Jahres sprich 1.10.13.


SanFw/RettAss

Bundeswehr-Martin

KlausP

Ach sollen die testen was die wollen  ;D Von mir aus zieh ich denen den LKW durch halb deutschland... Sofern die Einstellung winkt  ???


ulli76

Dass ärgert mich tierisch. Aber gut dass ich weiß was los ist. Bin nämlich nur am machen tun (Vorbereitungen Kenntnisstand für BW, lernen für Tests und Körperlich die Sportskanone werden die der gute Karriereberater anrat).

Tommie


Hab ja auch nicht gesagt dass ich den Teil nicht verstanden hab :D Was ich schrieb war eine zwischenerkenntnis, neben derer. :)


Firli

Ok. Ich erkundige mich morgen mal intensiver.

Nun weiß ich auch eher, WONACH ich fragen muss.


MfG
BW-Martin

F_K

ZitatMeine Recherchen haben ergeben dass ein Strafbefehl kein Eintrag im Führungszeignis nach sich zieht aber im BZR. Nun stellt sich die Frage was schlimmer ist, OB etwas im FZ steht oder ob es überhaupt was gibt egal ob FZ, BZR EZR und es somit gleichgestellt schlimm ist.

Strafbefehle gibt es z. B. auch mit Strafen von 300 Tagessätzen - die tauchen dann natürlich auch im Führungszeugnis auf.

DEIN Strafbefehl hatte wieviele Tagessätze als Strafe? Vermutlich unter 90 - deshalb taucht er im Führungszeugnis nicht auf - aber halt in der unbeschränkten Auskunft für die Bundeswehr.

KlausP

Zitat von: Bundeswehr-Martin am 20. Januar 2013, 18:55:47
KlausP

Ach sollen die testen was die wollen  ;D Von mir aus zieh ich denen den LKW durch halb deutschland... Sofern die Einstellung winkt  ???

...

Dann lesen Sie sich mal die Erfahrungsberichte aus den ZNwG durch ...
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Bundeswehr-Martin

Schon längst passiert, habe mir rund 10 durchgelesen. Letzte Woche.

F_K

Es sind 30 á 20€.

Es kommt wie Sie sagten immer drauf an was man tut. Ich denke wenn die Dinge gegessen sind steht einer Einstellung
DIESbezüglich nichtsmehr im Wege. Teilen Sie da meine Meinung?




MfG
BW-Martin

F_K

ZitatTeilen Sie da meine Meinung?

Meine persönliche MEINUNG (und die ist hier völlig irrelevant) ist, dass so eine verhältnismäßig kleine Jugendsünde einer Einstellung nicht im Wege stehen sollte.

Ggf. kommt es aber durch die Prüfung beim Rechtsberater zu einer Verzögerung.

... und Sie müssen noch TAUGLICH sein sowie für die Laufbahn GEEIGNET. Beides ist noch unklar.

ulli76

Ich denke, für FWDL könnte es reichen, für SaZ evtl. ne Sperre von 3 Jahren.
Wir hatten ja schon den ein oder anderen Erfahrungsbericht diesbezüglich hier im Forum. Und da wurden schon einige nach ner einmaligen Sache gesperrt, die etwas länger zurück lag und wo die "Abwicklung" ohne Komplikationen lief.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
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