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ReserveOffz - Bedarf + Chancen?

Begonnen von Kristine, 17. August 2005, 09:49:17

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T5-Breft

Ein Mensch der mir wirklich sehr nahe steht ist ein (uneingestandener) Gefühlskrüppel und obendrein (oben³) Dauerkiffer. Er ist Gottes Geschenk an das KSK.
Auf hoher See und vor Gericht ist man in gottes Hand.

Timid

Es könnte aber, trotz gutem Willen deinerseits, eventuell an deinem Alter scheitern. Die mir zur Verfügung stehenden Broschüren und die Soldatenlaufbahnverordnung sagen nämlich aus, dass für ROAs (SAZ2) die gleichen Voraussetzungen gelten wie für normale OAs - und bei denen ist mit 25 auch Schicht im Schacht.

Insofern solltest du dich tatsächlich einmal mit dem Personalamt in Köln in Verbindung setzen, da nur die dir diese Frage absolut richtig beantworten können. Und sollte es mit der Einstellung als SAZ2 nichts werden, dann bleibt noch immer die Möglichkeit des ROA a.d.W.
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Timid

#18
Eben, wird es ;)

Tatsache ist nunmal, dass an anderer Stelle (Broschüren zur Offizierslaufbahn, Soldatenlaufbahnverordnung) für Offizieranwärter als Obergrenze das 25. Lebensjahr angegeben wird - unabhängig davon, ob es ein OA oder ein ROA (SAZ2) ist! Ausnahmen davon bilden nur Bewerber mit wissenschaftlicher o.ä. Vorbildung, die später und mit höherem Dienstgrad eingestellt werden können.

Aber zumindest für die ROA a.d.W. gibt es eine Obergrenze von 30 Jahren - damit ist aber keinesfalls der Beginn der Ausbildung gemeint, sondern deren Ende! Bzw. bei den ROA "alter Ordnung" die Beendigung der Ausbildung zum Zugführer.

Aber halt am besten Rücksprache mit dem PersAmt, die wissen da genauer Bescheid ;)
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Frank

Auch wenn ich Kristines Plan nicht sinnvoll bzw. wenig erfolgversprechend finde, muss ich dich, timid, korrigieren:

Die Altersgrenze 30 bei der ROA a. d. W. Ausbildung bezieht sich auf den Zeitpunkt der Eignungsfeststellung, d. h. dass man bevor man 30 ist, seine vollständigen Bewerbungsunterlagen (einschließlich DSA & Co.) bei P haben muss.

Jupp

@Frank: sorry, aber hier muss ich dich korrigieren. die altergrenze 30 gilt für die zulassung zum roa a.d.w. d.h. deine bewerberakte kann da auch schon monate rumliegen. wenn P dann wie momentan die zulassung auf die lange bank schiebt könnte man da pech haben...(ist zumindest meine aktuelle info)

Frank

@jupp: OK, mir war nur wichtig, dass mit der Altersgrenze nicht das Ende der Ausbildung gemeint ist, sondern der Anfang.

Ob das nun auf die Zulassung bezogen ist, oder den EIngang der Bewerbung, weiß ich nicht genau, aber da glaube ich dir natürlich, wenn du das von P hast.

Timid

Dann hat sich das vielleicht mittlerweile geändert. Zumindest für mich gilt aber weiterhin die Obergrenze von 30 für das ENDE der Ausbildung - könnte daran liegen, dass ich (noch?) ROB nach der alten Ordnung bin und bei dieser die Ausbildung zum Zugführer bis zum vollendeten 30. Lebensjahr abgeschlossen werden muss.

@Kristine
Wie gesagt, wende dich am besten an das Personalamt in Köln. Und vielleicht kannst du uns dann ja hier von dem Gespräch berichten  :)
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