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FWD nach KDV als SaZ?

Begonnen von Leon562, 25. Januar 2013, 14:53:42

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Leon562

Ich habe vor einigen Jahren direkt als SaZ12 angefangen (d.h. ohne Probezeit). Nach vier Monaten habe ich mich etwas voreilig dann dazu entschlossen, einen KDV-Antrag zu stellen. Der wurde auch anerkannt und ich habe die restliche Dienstzeit als Zivi abgeleistet. Meinen KDV habe ich dann auch recht bald wieder zurückgezogen.

Dass ich aus der Bundeswehr raus bin, bereue ich nicht wirklich, aber mir stinkt, dass ich die Sache nich ordentlich zuende gebracht habe. Da ich bald ohne Job dastehe, hätte ich ein wenig Zeit zum "überbrücken" frei, und ich überlege daher, ob ich einige Monate als FWD machen soll. D.h. nein, ich will nicht wieder zurück in meine alte Laufbahn weil im zivilen Leben nun alles Scheiße is, ich will meinen Grundwehrdienst einfach ableisten, damit ich mir morgens wieder in den Spiegel schauen kann! Möglich?

F_K

Es gibt KEINEN Grundwehrdienst mehr - bzw. die Ableistung ist ausgesetzt.

Du HAST Deinen Zivildienst schon geleistet - insoweit hast Du Deine "Pflichten" gegenüber der Gesellschaft erfüllt.

(Wenn ich es richtig verstanden habe, können "Ex SaZ" keinen FWD mehr ableisten).

schlammtreiber

Zitat von: F_K am 25. Januar 2013, 14:56:28
(Wenn ich es richtig verstanden habe, können "Ex SaZ" keinen FWD mehr ableisten).

Das ist richtig - aber da er den SaZ so früh abgebrochen und danach "nur" seinen Zivi abgeleistet hat, könnte er in dieselbe Kategorie wie Ex-GWDL fallen?
Semper Communis
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Flexscan

Zitat von: Leon562 am 25. Januar 2013, 14:53:42
Dass ich aus der Bundeswehr raus bin, bereue ich nicht wirklich, aber mir stinkt, dass ich die Sache nich ordentlich zuende gebracht habe. Da ich bald ohne Job dastehe, hätte ich ein wenig Zeit zum "überbrücken" frei...

Dies sagt alles aus und die Psychologen werden schon ihr NoGo geben bei soner Einstellung.
Die Bundeswehr ist eine Armee und keine Sozialeinrichtung zur Überbrückung von Harz4.

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miguhamburg1

Der Fragensreller war SaZ 12. nach vier Monaten KDV und die restlichen 5 Monate (Wehrpflicht) Zivi. Das meint er wohl mit restlicher Dienstzeit.

Da er noch KDV ist, müsste er erst einmal den KDV widerrufen. Dann könnte er sich noch mal als SaZ bewerben, denn sein letzter Status als Soldat war SaZ. Damit kann er nicht FWDL werden!

Flexscan

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Ralf

Da er SaZ war, ist eine Einstellung als FWDL ausgeschlossen.
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ulli76

So hoch sind die Anforderungen an FWDL allerdings auch nicht. Die Laufbahn ist quasi prädestiniert zum Überbrücken von Zeiten der Arbeitslosigkeit. (Mal davon abgesehen, dass es bei dem TE nicht mehr geht, weil er SaZ war)
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

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