Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Bei einer internen Anpassung hat sich die Forensoftware die interne Datenbank so "zerschossen", dass mir leider nur der Restore eines Backups übrig geblieben ist. Zum Glück war das letzte Backup nur knapp 5 Stunden alt (06.10., 13:25), so dass nicht allzuviele Posts verloren gegangen sein sollten. Sorry für den kurzen Ausfall.

REGISTRIERUNGSMAILS:

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen. Auch die Nutzung der Bundeswehr-Personalnummer ist nicht die beste Idee....

habe magazin verloren was nun?

Begonnen von soldier11, 02. Februar 2013, 22:16:52

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

soldier11

habe magazin verloren was nun?


Edit:
Ausnahmsweise einmal den Betreff erweitert  ::)!

Leet

Erstmal ne andere überschrift finden, sonst ist der thread ganz schnell wieder zu. Danach dem Gruppenführer melden, der wird dir dann schon sagen was zu tun ist.

soldier11


justice005

Sie schreiben eine Schadensmeldung und müssen darin darlegen, wann, wo und wieso das Magazin verschwunden ist.

StOPfr

Bundeswehrforum.de - Seit 17 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann!

soldier11

ist das denn ein schwerer verlust wo man richtig stress bekommen kann?

justice005

Was verstehst du denn unter "richtig stress" ?? Man wird dich weder vierteilen, teeren oder federn und auch nicht köpfen. ;)

Wer Ausrüstungsgegenstände verliert, der wird gefragt, wann und wo das passiert ist, wie es dazu kommen konnte, und welche Maßnahmen man ergriffen hat, den Gegenstand wiederzufinden. Aus diesen Angaben heraus wird dann der Kompaniechef bewerten, wie Dein Verhalten einzustufen ist. Wenn es ein einfaches Versehen war, wird überhaupt nichts passieren. Wenn es aber Nachweise dafür gibt, dass du deine Sorgfaltspflichten in besonderem Maße verletzt hast (weil du z.B. das Magazin während des Marsches auf deinem Kopf balanciert hast  ;) ) dann wird der KpChef die sogenannte "grobe Fahrlässigkeit" annehmen, was dazu führt, dass du das Magaizin ersetzen musst.

Disziplinar relevant ist ein Verlust von einem Ausrüstungsgegenstand in aller Regel nicht, es sei denn, es geht - wie gesagt - über ein einfaches Versehen hinaus.


soldier11


wolverine

Ich wundere mich, dass die Frage an einem Sonntag gestellt wird . . .
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

Seb090

Naja, wird er wohl entweder in der Woche das gute Stück verloren haben und hat es noch nicht gemeldet, oder aber es ist das obligatorische Sonntagsmagazin, welches ich auch beim spazieren gehen immer mitnehme um es zu verlieren. ;)

Und ja, im schlimmsten Fall, vorausgesetzt sie sind kein wiederholter Wiederholungstäter, müssen sie das Ding ersetzen. Und selbst das ist, wie gesagt, unwahrscheinlich.

LG!
Oberstabsarzt

KlausP

Zitat von: soldier11 am 03. Februar 2013, 10:20:49
also schlimmsten falls muss ich das mmagazin ersetzen

Wem haben Sie denn den Verlust gemeldet, als Sie gemerkt haben, dass das Teil weg ist?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen


ulli76

Wie ist das Ding abhanden gekommen? Was hat der ZgDst gesagt? Hast schon eine SSM geschrieben?
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

soldier11

nein. keine ahnung wie das ding weggekommen ist als wir vom gefechtsdienst wieder kamen fehlte an meiner kopel magazintasche und inhalt, dass magazin

KlausP

Es fehlt also nicht nur das Magazin sondern auch die Magazintasche, jedenfalls nach dieser etwas ...äääähhhmmm ... unverständlichen Aussage:

Zitatfehlte an meiner kopel magazintasche und inhalt, dass magazin

Das das Zeugs während des Ausbildungsdienstes abhanden gekommen ist, kann der Disziplinarvorgesetzte auf Nichthaftung entscheiden.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau