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wie komme ich von der Bundeswehr weg???BN

Begonnen von w22, 03. Februar 2013, 13:39:03

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Rollo83

Ich denke hier wurde jetzt genug rumgeballert.
Die TE weiß jetzt was Sache ist und wie sie zu handeln hat. Was sie nun drauss macht ist ihre Sache.

wolverine

Es gibt ein Verwaltungsverfahren bzgl. einer Bw-Ärztin, die just nach Abschluss des Medizinstudiums aus Gewissensgründen am Dienst gehindert war. Ergebnis dort war, dass auch ihr das Recht auf KDV zusteht aber die Ausbildungskosten zu erstatten sind. Ausgangericht das VG Arnsberg glaube ich.

Bei Gewissensentscheidungen müssen durchaus aus der Entscheidung resultierende Nachteile hingenommen werden. Lediglich schikanöse Willkür um die Entscheidung zu poenalisieren darf nicht sein.
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Ralf

Bei KDV sind die Ausbildungskosten zurückzuzahlen.
Das hat aber nichts mit der Gewissensentscheidung zu tun, denn entweder ich kann keinen Dienst an der Waffe machen oder ich kann. Das Geld muss da bei den Überlegungen außen vor bleiben.
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Rollo83

Ok einerseits versteh ich das und find das sicherlich auch richtig um so die "Verpisser" zumindest mit Geld zu erwischen, aber es ist schon heftig ein ganzes Studium oder eine komplette ZAW zurück zu zahlen. Ich kann mir vorstellen das nicht jeder mal schnell mehrer 1000 oder 10000€ zu rum liegen hat und dadurch werden eventuell die Jenigen die wirklich Gewissensgründe haben gehindert diesen Weg zu gehn. Ist eine schwierige Geschichte das ganze.

ulli76

Das muss ja nicht auf einmal gezahlt werden. Und so eine Ausbildung(v.a. Studium)hätte ansonsten ja auch irgendwie finanziert werden müssen.Mal davon abgesehen bietet so eine Ausbildug auch eine entsprechende Qualifizierung. In der Regel umso höher je teurer die Ausbildung war.
Und es steht jedem frei,einen Teil der Dienstbezüge für genau solche Gelegenheiten zu sparen.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

bayern bazi

Zitat von: Rollo83 am 03. Februar 2013, 20:39:49
jeder mal schnell mehrer 1000 oder 10000€ zu

und ich glaub nicht das sich der bund mit diesen peanuts abgibt ;)

allein die dinstbezüge für die ausbildungszeit von 101/2 jahren dürfte bei einer ZAW (als UoP ) bereits auf 50-60.000 euro kommen plus ausbildugnskosten

von den bezügen eines offiziers, der  auch noch länger studiert reden wir jetzt erst gar nicht

und selbst wenn sie das abstottern müssen - das ist viel holz

wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

Ralf

Ich bin da eher Kopfmensch, von daher auch nicht gut geeignet, als Entscheider über solche Fälle sachgerecht zu urteilen.
Fakt ist, alle sind freiwillig dabei, keiner wurde gezwungen wie damals die GWDL (wobei die ja auch das recht gehabt hätten usw.
Es kann sicherlich mal ein einschneidendes Erlebnis gegeben haben, dass mich völlig umdreht in meinem Gewissen. Das ist dann aber auch ein völliges Umkehren, denn man ist ja vorher schon mit Leib und Seele Soldat geworden und nicht nur halbherzig wegen irgendwelchen guten Verdienst- oder Ausbildungsmöglichkeiten (Achtung eine Spur Sarkasmus).
Wenn es mich nun richtig umdrehen würde, wäre mir das Geld auch egal, ich kann das einfach nicht mehr. Und wenn ich der Meinung bin, aufgrund des Geldes reich ich doch keinen KDV ein und arrangiere mich, kann es keine Gewissensentscheidung sein.
Vllcht seh ich das zu schwarz-weiß, aber ich hab auch schon einiges kennengelernt, habe Tote und Verwundete gesehen, war im Schusswechsel, mein Opa wurde in Stalingrad zum krüppel geschossen (und hat mich sogar zu meiner Entscheidung vor 18 Jahren zum Berufssoldaten beglückwünscht). Als einschneidende Erlebnisse hab ich das für mich nicht bewertet, aber als Situationen, über die man intensiv nachdenken muss, was nicht heißen muss, dass ich deswegen verweigere. Wenn man über manche Dinge gut nachdenkt und sich seinen Problemen und Ängsten stellt, kommt man letztendlich gestärkt aus Situationen raus.
Damit will ich die reinen Gewisensentscheidungen nicht abwerten, nur die Entscheidungen, die der Weg des geringsten Widerstandes bedeuten. Amen  :)

Edit: so hoch sind die Kosten nicht Rollo, es werden nicht die Dienstbezüge eingerechnet, so ein wirtschaftswissenschaftliches Studium kostet um die 30.000, ist aber von den unterschiedlichen Studiengängen auch abhängig.
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F_K

Zitatso ein wirtschaftswissenschaftliches Studium kostet um die 30.000,

Eben - wir reden hier über einen eher kleinen Betrag (Größenordnung "Auto") für ein komplettes Studium bei vollem Gehalt.

Wer soetwas "plant", kann diesen Betrag problemlos während der Studienzeit sparen und dann nach KDV in einer Summe abbezahlen.

(.. gut, dann ist vielleicht nicht mehr das Golf Cabrio mit Surfbrett drin - aber da sollen "normale" Studenten auch ein Problem mit haben).

Es ist übrigens (anderes Rechtsgebiet, schon klar) auch bei Arbeitsverhältnisse üblich, bei teuren Fortbildung diese zurückzahlen zu müssen, wenn man vor Ablauf von 3 Jahren geht ...

schlammtreiber

Zitat von: Ralf am 03. Februar 2013, 20:55:47
Es kann sicherlich mal ein einschneidendes Erlebnis gegeben haben, dass mich völlig umdreht in meinem Gewissen.

Sicher, wobei ich dieses einschneidende Erlebnis vielleicht eher während einem Einsatz, in einem Krieg, vermuten würde, als während der ZAW. Das ist es ja, was die meisten hier so irritiert.
Semper Communis
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LuftwaffenSLD

Zitat von: Rollo83 am 03. Februar 2013, 20:39:49
...aber es ist schon heftig ein ganzes Studium oder eine komplette ZAW zurück zu zahlen. Ich kann mir vorstellen das nicht jeder mal schnell mehrer 1000 oder 10000€ zu rum liegen hat und dadurch werden eventuell die Jenigen die wirklich Gewissensgründe haben gehindert diesen Weg zu gehn...

Gott sei dank, werden die Gelder zurück gefordert. Egal ob ZAW, Studium oder fliegerische Ausbildung. Ich sehe bei solchen Kleinigkeiten kein Problem. Es gibt durchaus Soldaten die ernsthafte Probleme haben und bei denen kann ich ein Wunsch nach dem Ausscheiden sehr gut nachvollziehen.

Vielleicht sollte man mal das System der Ausbildungskostenübernahme überdenken: Zum Beispiel indem man während seiner Dienstzeit 50% der Ausbildungskosten monatlich zurückerstattet. Bei Vorzeitigem Ausscheiden sind dann 100% zu ertatten.

Ralf

Zitat von: schlammtreiber am 04. Februar 2013, 08:52:06
Zitat von: Ralf am 03. Februar 2013, 20:55:47
Es kann sicherlich mal ein einschneidendes Erlebnis gegeben haben, dass mich völlig umdreht in meinem Gewissen.

Sicher, wobei ich dieses einschneidende Erlebnis vielleicht eher während einem Einsatz, in einem Krieg, vermuten würde, als während der ZAW. Das ist es ja, was die meisten hier so irritiert.
Ja auf jeden Fall, da hast du Recht.
Ab und an hatte ich auch Anträge aus dem täglichen Dienst heraus, da waren die einschneidenen Erlebnisse im Umfeld. Z.B. ist der Bruder im Einsatz schwer verwundet worden oder vom Nachbarnsjungen (4 Jahre alt) ist der Vater gestorben und ihr ist dann bewusst geworden, was passieren würde, wenn sieim Einsatz einen Familienvater erschießen würde. Ob das nn immer wahr oder konstruiert ist, lass ich mal dahin gestellt, hinter die Stirn kann man keinem gucken.
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schlammtreiber

Zitat von: Ralf am 04. Februar 2013, 09:57:05
hinter die Stirn kann man keinem gucken.

Doch, aber nur nach einer eher schmerzhaften Schädelknochenöffnung  ;)
Semper Communis
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ted

Hallo,

bei uns wahr ein Fall, wo ein "Ex-Kamerad (Fw)", die ZAW zum FGM und die dazugehörigen Zusatzausbildungen (7er Stufe, 6er Stufe usw.) bezahlen musste, nachdem er KDV gestellt hat. Wahren wohl an die 15000 Euro.

gruss

Fw1993

Hi Kameraden,
das mit der Rückzahlung stimmt so nicht!
Es gibt mitlerweile mehrere Anwälte die sich gerade auf die Abbrecher spezialisiert haben und die Kameraden werden ohne Kohle vertreten, da die Anwälte schon ein Grundsatzurteil haben und daher wissen, dass die BW chancen los ist.
Wer raus will, kommt ohne Kohle raus..........

BulleMölders

Zitat von: ich1993 am 04. Februar 2013, 11:30:37
Hi Kameraden,
das mit der Rückzahlung stimmt so nicht!
Es gibt mitlerweile mehrere Anwälte die sich gerade auf die Abbrecher spezialisiert haben und die Kameraden werden ohne Kohle vertreten, da die Anwälte schon ein Grundsatzurteil haben und daher wissen, dass die BW chancen los ist.
Wer raus will, kommt ohne Kohle raus..........
Da hätte ich dann doch gern die Quelle dafür gelesen, besonders das "Grundsatzurteil".
Test

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