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Wohnung für Soldat unter 25 Jahre, aber verheiratet mit Kind?

Begonnen von ddee, 10. Februar 2013, 06:03:35

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ddee

Hallo,

ich habe mich sehr mit diesem Thema beschäftigt, da es für mich ein KO-Kriterium ist, ob ich mich bei der Bundeswehr verpflichten lasse oder nicht.

Soweit weiß ich, dass man unter 25 Jahren zur Unterkunft in der Kaserne verpflichtet ist. So schön, so gut. Aber ich bin bereits verheiratet und habe einen Sohn, und ich denke nicht, dass meine Frau das so toll finden würde, wenn ich 5 Tage die Woche in der Kaserne leben muss. Deswegen würde ich natürlich bei Dienstantritt natürlich gerne eine eigene Wohnung in der Nähe des Standorts suchen, um dort zu wohnen.

Deshalb jetzt meine zwei Fragen: gibt es Ausnahmen bzgl der Kasernenpflicht für unter 25-jährige Väter? Und würde die Bundeswehr auch einen Teil der Miete bezahlen? Oder bietet die Bundeswehr selbst Wohnungen für Soldaten an, die auch familiengerecht sind?

Wichtig ist hauptsächlich die erste Frage, den wenn ich trotz dieser Umstände in der Kaserne wohnen muss und deswegen meine Frau und mein Kind 5 Tage die Woche nicht sehen kann, fällt für mich die Bundeswehr komplett flach.

Die zweite (und "zwei-einhalbte") Frage ist eher "gut zu wissen", den ich würde die Miete auch selber zahlen - hauptsache eine eigene Wohnung, und bei Größe und Einrichtung sind wir nicht sehr anspruchsvoll.

Ralf

Während der Grundausbildung bist du verpflichtet in der Kaserne zu schlafen, danach kannst du Zuhause schlafen und müsstest nur bei Dienstbeginn da sein. Aber bedenke, es gibt auch Lehrgänge, die weiter weg sind, dort kannst du wahrscheinlich nicht jeden Tag nach Hause.
Zum Dienstantritt kann man dir ggf. den Umzug bezahlen.
Es gibt Wohnungen, die werden Soldaten vergünstigt angeboten, ist allerdings auch nicht an jedem Standort so.
Als FWDL würdest du einen Zuschuss durch die Unterhaltssicherungsbehörde bekommen, der SaZ bekommt ein komplettes Gehalt, mit dem er seinen Lebensunterhalt bestreiten kann.

Btw verpflichtest DU dich und nicht du wirst verpflichtet.
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DeltaEcho

Du kannst einen Antrag auf Befreiung zum wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft stellen, über diesen Antrag entscheidet dann der Kommandeur. Die Bundeswehr übernimmt keinen Teil der Miete, diese sind von deinen Dienstbezügen zu bestreiten, da die Miete zum Bereich der persönlichen Lebensführung gehört.

Je nach Laufbahn bist du jedoch meistens die ersten Jahre auf verschiedensten Lehrgängen, also wirst du wohl pendeln und deine Frau und Kind nur am Wochenende sehen, dazu kommen noch Einsätze (Dauer 4-6 Monate), sowie Versetzungen. Da du dich grundsätzlich bereit erklärst bundesweit eingesetzt zu werden, falls du dich bei der Bundeswehr verpflichtest.


ddee

Vielen Dank für deine Antwort :)

Zitat von: DeltaEcho am 10. Februar 2013, 08:24:29
Du kannst einen Antrag auf Befreiung zum wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft stellen, über diesen Antrag entscheidet dann der Kommandeur. Die Bundeswehr übernimmt keinen Teil der Miete, diese sind von deinen Dienstbezügen zu bestreiten, da die Miete zum Bereich der persönlichen Lebensführung gehört.

Und wie hoch sind die Chancen, dass ich hier eine positive Antwort bekomme? Bezüglich der Miete, wie gesagt, wir werden uns nur etwas günstiges suchen, von dem her kein großes Problem (hoffentlich!).

Zitat von: DeltaEcho am 10. Februar 2013, 08:24:29Je nach Laufbahn bist du jedoch meistens die ersten Jahre auf verschiedensten Lehrgängen, also wirst du wohl pendeln und deine Frau und Kind nur am Wochenende sehen, dazu kommen noch Einsätze (Dauer 4-6 Monate), sowie Versetzungen. Da du dich grundsätzlich bereit erklärst bundesweit eingesetzt zu werden, falls du dich bei der Bundeswehr verpflichtest.

Ich denke mal, dass ich die Laufbahn der Mannschaften einschlagen muss. Nach meinem Realschulabschluss bin ich damals ins Ausland gezogen, habe deshalb keine anerkannte Berufsausbildung, nur diesen Abschluss. Dementsprechend habe ich da nicht viele Möglichkeiten.

Deshalb habe ich auch vor, in dieser Zeit eine ZAW zu machen. Ich gehe mal davon aus, dass man nach den ersten Monat der Grundausbildung erst diese macht, bevor man ins Ausland geschickt wird. Bis dahin ist mein Sohn auch schon etwas älter, da würde es mich nicht so sehr treffen als wenn ich ihn jetzt nicht sehen kann (er ist erst ein Jahr alt, und da tut es schon etwas weh, wenn man bei einem Meilenstein seiner Entwicklung nicht dabei sein kann, wenn er älter ist, kann ich ja während des Einsatzes auch mit ihm telefonieren, das wäre bei einem bis dahin wohl erst Zweijährigen etwas problematischer, bei einem Vierjährigen schon wieder wesentlich machbarer).

Und bezüglich der Versetzungen habe ich bisher erfahren, dass die Bundeswehr immerhin ein Trennungsgeld bei einem Umzug bezahlt, womit der Umzug billiger wird. Ansonsten sind uns Umzüge durchaus nicht fremd, da wir in den letzten Monaten ständig hin- und herziehen, von dem her kein Problem.

ddee

Entschulding wegen des Doppel-Posts, aber ich habe diese Antwort leider übersehen  :-\ Auch vielen Dank für diese Antwort.

Zitat von: Ralf am 10. Februar 2013, 08:21:05
Während der Grundausbildung bist du verpflichtet in der Kaserne zu schlafen, danach kannst du Zuhause schlafen und müsstest nur bei Dienstbeginn da sein. Aber bedenke, es gibt auch Lehrgänge, die weiter weg sind, dort kannst du wahrscheinlich nicht jeden Tag nach Hause.

Und mit der Grundausbildung meinst du die 9 Monate der früheren Wehrpflicht oder die (soweit ich das mal gehört habe) ersten 3 Monate? Das wäre ja noch vertretbar. Ich muss ja nicht den ganzen Tag in der Kaserne verbringen, und für eine kurze Zeit in der Kaserne zu schlafen wäre noch hinnehmbar.

Zitat von: Ralf am 10. Februar 2013, 08:21:05Es gibt Wohnungen, die werden Soldaten vergünstigt angeboten, ist allerdings auch nicht an jedem Standort so.

Sind diese Wohnungen auf BW-Gebiet oder wie ganz normale Wohnungen in den Ort integriert? Und sind diese für Familien ausgelegt oder eher für ledige Soldaten, die sich nur etwas mehr Luxus gönnen möchten?

Zitat von: Ralf am 10. Februar 2013, 08:21:05Als FWDL würdest du einen Zuschuss durch die Unterhaltssicherungsbehörde bekommen, der SaZ bekommt ein komplettes Gehalt, mit dem er seinen Lebensunterhalt bestreiten kann.

Ich denke mal, dass ich mich direkt als SaZ verpflichten werde, wobei es vielleicht doch besser ist, wenn ich zuerst als FWDL anfange, um zu sehen, ob ich es beim Bund überhaupt "aushalte".

Zitat von: Ralf am 10. Februar 2013, 08:21:05Btw verpflichtest DU dich und nicht du wirst verpflichtet.

Tschuldigung, das ist mir jetzt bloß so rausgerutscht  ;D

Ralf

Oh weh, da hast du aber ein paar dicke Fehler in deinen Überlegungen:
In der Msch Laufbahn machst du keine ZAW. Dieses ist erst in den Laufbahnen des allgFachDienstes möglich (Uffz und Fw). Als Msch Soldat bist du auf einem Ungelernten-Niveau. Du wirst für deine Verwendung militärfachlich ausgebildet, aber nicht zivilberuflich.

Nach einem Monat Grundausbildung eine ZAW? Die Grundausbildung geht 3 Monate.
In den Einsatz gehst du nur, wenn du komplett ausgebildet bist und dein Verband auch dahin geschickt werden würde.

I.d.R. spricht nichts dagegen, dass Verheiratete (mit Kind) nach der Grundausbildung befreit werden und somit erst zum Dienstbeginn wieder an der Dienststelle sein müssen.

Nachtrag:
1. Ja die 3 Monate meine ich
2. Nein, die sind ganz normal "draußen".
3. Du solltest dich dann direkt als SaZ bewerben, auch da hast du 6 Monate Probezeit so wie beim FWDL.

Willst du denn wirklich Soldat werden oder suchst du eher ein gesichertes Einkommen für die nächsten 4 Jahre?
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KlausP

ZitatIch denke mal, dass ich mich direkt als SaZ verpflichten werde, wobei es vielleicht doch besser ist, wenn ich zuerst als FWDL anfange, um zu sehen, ob ich es beim Bund überhaupt "aushalte".

Verlorene Zeit. Bewerben Sie sich für die Laufbahn der Feldwebel des allgemeinen Fachdienstes (wegen der Möglichkeit eine ZAW) und für die der Feldwebel des Truppendienstes. Bei Letzterem haben Sie zwar kein ZAW, aber nach Ihrer Dienstzeit immer noch Anspruch auf 5Jahre berufliche Förderung mit entsprechenden Übergangsgebührnissen. Mit Ihrem Realschulabschluss erfüllen Sie die Voraussetzungen allemal, ein Berufsabschluss ist nicht zwingend nötig, würde Ihre Chancen für die Fachdienstlaufbahn aber erhöhen. Wenn Sie bei der Eignungsfeststellung keine Feldwebeleignung bekommen, wird man Ihnen die niedrigeren Laufbahnen vor Ort sowieso anbieten, Ihre Eignung dafür natürlich vorausgesetzt. In jedem Fall haben Sie ja 6 Monate "Probezeit".
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

ddee

Zitat von: Ralf am 10. Februar 2013, 09:12:04
Oh weh, da hast du aber ein paar dicke Fehler in deinen Überlegungen:
In der Msch Laufbahn machst du keine ZAW. Dieses ist erst in den Laufbahnen des allgFachDienstes möglich (Uffz und Fw). Als Msch Soldat bist du auf einem Ungelernten-Niveau. Du wirst für deine Verwendung militärfachlich ausgebildet, aber nicht zivilberuflich.

Oh... das ist schlecht. Kann ich die Laufbahn des Unteroffiziers oder Feldwebel mit meiner Vorbildung überhaupt einschlagen?

Zitat von: Ralf am 10. Februar 2013, 09:12:04Nach einem Monat Grundausbildung eine ZAW? Die Grundausbildung geht 3 Monate.
In den Einsatz gehst du nur, wenn du komplett ausgebildet bist und dein Verband auch dahin geschickt werden würde.

Das mit dem einen Monat hast du ja selbst gemerkt, dass ich von 3 Monaten ausgegangen bin. Aber wenn die Grundausbildung vorbei ist, kann ich danach direkt in die ZAW? Oder besteht das "Risiko", dass ich DAVOR schon ins Ausland muss? Wie gesagt, mir wäre es lieber, wenn ich erst DANACH ins Ausland muss.

Zitat von: Ralf am 10. Februar 2013, 09:12:04
I.d.R. spricht nichts dagegen, dass Verheiratete (mit Kind) nach der Grundausbildung befreit werden und somit erst zum Dienstbeginn wieder an der Dienststelle sein müssen.

Na gut, dann werde ich das wohl den Karriereberater fragen. Da muss ich eh noch einen Termin ausmachen. Wollte nur vorab ein paar Sachen klären (die ich aber auch den KB nochmals fragen möchte).

Zitat von: Ralf am 10. Februar 2013, 09:12:043. Du solltest dich dann direkt als SaZ bewerben, auch da hast du 6 Monate Probezeit so wie beim FWDL.

Na gut, dann werde ich wohl nur SaZ erwägen.

Zitat von: Ralf am 10. Februar 2013, 09:12:04Willst du denn wirklich Soldat werden oder suchst du eher ein gesichertes Einkommen für die nächsten 4 Jahre?

Also ich interessiere mich durchaus für den Beruf des Soldaten, habe ja auch schon vorher erwägt, als FWDL anzufangen und mich danach eventuell zu verpflichten. Mir gefällt die Abwechslung, die man als Soldat hat, die man bei den meisten anderen Berufen nicht hat. Aber ich kann es wohl kaum verleugnen, dass auch das gesicherte Einkommen ein großer Entscheidungsgrund ist. Die kommt zwar mit eben jener Verpflichtung von ich glaube etwas mehr als 4 Jahren, aber das ist es mir wert.

Und damit komme ich noch zu einem weiteren Punkt: ich habe irgendwo gelesen, dass man sich für eine ZAW für 9 Jahre verpflichten muss. Ebenfalls habe ich gelesen, dass man sich je nach Bildungsstand nur für eine bestimmte Zeit verpflichten kann. Darum: stimmt das mit den 9 Jahren, und kann ich mich auch für 9 Jahre verpflichten?

Zitat von: KlausP am 10. Februar 2013, 09:19:45
ZitatIch denke mal, dass ich mich direkt als SaZ verpflichten werde, wobei es vielleicht doch besser ist, wenn ich zuerst als FWDL anfange, um zu sehen, ob ich es beim Bund überhaupt "aushalte".

Verlorene Zeit. Bewerben Sie sich für die Laufbahn der Feldwebel des allgemeinen Fachdienstes (wegen der Möglichkeit eine ZAW) und für die der Feldwebel des Truppendienstes. Bei Letzterem haben Sie zwar kein ZAW, aber nach Ihrer Dienstzeit immer noch Anspruch auf 5Jahre berufliche Förderung mit entsprechenden Übergangsgebührnissen. Mit Ihrem Realschulabschluss erfüllen Sie die Voraussetzungen allemal, ein Berufsabschluss ist nicht zwingend nötig, würde Ihre Chancen für die Fachdienstlaufbahn aber erhöhen. Wenn Sie bei der Eignungsfeststellung keine Feldwebeleignung bekommen, wird man Ihnen die niedrigeren Laufbahnen vor Ort sowieso anbieten, Ihre Eignung dafür natürlich vorausgesetzt. In jedem Fall haben Sie ja 6 Monate "Probezeit".

Heißt also, mit meiner "Qualifikation" (haha, ich weiß, habe ich mit diesem Abschluss nicht wirklich) kann ich durchaus eine ZAW beginnen? Das ist schon mal gut zu wissen.

KlausP

ZitatHeißt also, mit meiner "Qualifikation" (haha, ich weiß, habe ich mit diesem Abschluss nicht wirklich) kann ich durchaus eine ZAW beginnen? Das ist schon mal gut zu wissen.

Ja, können Sie. Bei www.bundeswehr-Karriere.de finden Sie die Einstellungsvoraussetzungen und Regelverpflichtungszeiten für die einzelnen Laufbahnen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

DeltaEcho

ZitatNa gut, dann werde ich das wohl den Karriereberater fragen. Da muss ich eh noch einen Termin ausmachen.

Mach das bitte schnellst möglich, da du hier einiges durcheinander bringst, was die Laufbahnen angeht. Zudem habe ich so den Eindruck, du hast dich bisher kaum mit den Soldatenberuf auseinandergesetzt. Schaue dir erstmal in aller Ruhe die Seite an die Klaus hier eben gepostet hat und vereinbare dann einen Termin bei deinen zuständigen Wehrdienstberater.

ulli76

Um mal etwas Licht in die ganzen Verpflichtungszeiten, Laufbahnen und Ausbildung zu bringen:

Laufbahn der Mannschafter: Regelverpflichtungszeit 4 Jahre, inzwischen 8 Jahre auch von vorneherein oder über Verlängerung möglich. Keine Berufsausbildung. Einsatz mit einem Vorlauf von ca. (6)-9-12 Monaten möglich- hängt von der Verwendung und dem Einsatz ab. Wenig Lehrgänge.

Laufbahn der Unteroffiziere: Nur im Fachdienst möglich. Regelverpflichtungszeit mit ZAW 9 Jahre. Nach der Grundausbildung geht man entweder direkt in die ZAW oder hat davor noch den ein oder anderen Lehrgang oder auch "Wartezeit" in der Einheit. Obacht: Die ZAW findet oft nicht am Grundausbildungsstandort oder dem späteren dauerhaften Standort statt. Außerdem sind insgesamt reichlich Lehrgänge zu absolvieren, die mehrere Montae dauern und an verschiedenen Enden der Republik stattfinden können.

Laufbahn der Feldwebel Truppendienst: Regelverpflichtungszeit 12 Jahre. Keine ZAW. Aber reichlich Lehrgänge innerhalb der ersten Jahre.

Laufbahn der Feldwebel Fachdienst: Mit ZAW Regelverpflichtungszeit 13 Jahre. Ansonsten wie bei den Unteroffizieren.

Mit deiner Schulbildung stehen dir alle genannten Laufbahnen offen. Allerdings werden im Fachdienst Bewerber mit passender Berufsausbildung bevorzugt, so dass es schwer sein wird, eine Stelle mit ZAW zu bekommen.

In´s Ausland geht es in der Regel erst nach Abschluss der Laufbahnausbildung (incl. ZAW) und dann der einsatzvorbereitenden Ausbildung.
Wenn dir wichtig ist, jetzt dein Kind so vo viel wie möglich zu sehen, dann solltest du bedenken, dass du in den letzten 3 Laufbahnen sehr viel auf Lehrgängen sein wirst. Je nach Truppengattung und Verwendung kommen dann auch noch viele Übungsplatzaufenthalte dazu.

Mein Tip: Erstmal eine zivile Berufsausbildung machen und dann bewerben. Dann ist dein Kind ja auch was älter.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

ddee

Also mindestens 9 Jahre. Na das wird meine Frau ja freuen :-\

Zitat von: ulli76 am 10. Februar 2013, 09:54:31Mein Tip: Erstmal eine zivile Berufsausbildung machen und dann bewerben. Dann ist dein Kind ja auch was älter.

Das wäre mir natürlich auch am liebsten. Leider wird es damit recht schwer, genug zu verdienen, um Miete, Strom und Wasser zu bezahlen, und gleichzeitig etwas zum Essen auf den Tisch zu kriegen. Als Auszubildender würde ich schlichtweg nicht genug verdienen, um den Lebensunterhalt für eine Familie zu bestreiten. Und bei den Eltern wohnen ist für uns keine Option, das würde ich bei ihren und sie bei meinen nicht aushalten. Aber irgendwas muss passieren, den mit Teilzeitjobs, bei denen ich auch nie weiß, wie lange sie mir bleiben, sind keine Zukunft... und da wäre die Bundeswehr perfekt für uns. Das Gehalt reicht von vornherein für besagte Ausgaben, eine Ausbildung gibts obendrein, womit ich auch nach dem Bund nicht mehr dieses Leben führen muss, und vor Auslandseinsätzen schrecke ich auch nicht zurück (solange sie nur nicht in den ersten zwei oder drei Jahren passieren).

Ich habe, wie gesagt, schon vor ein paar Jahren darüber nachgedacht, zum Bund zu gehen, um mich zu verpflichten, aber davor hätte ich noch eine Ausbildung gemacht, und zu der Zeit hätte ich auch nie gedacht, dass ich so früh Vater werden würde. Denn zu den damaligen Bedingungen hätte es mir nichts ausgemacht, Berufssoldat zu werden, oder zumindest SaZ und ein paar Weiterbildungen. Aber es kam leider anders...

Ralf

Es wird aber schwer, ohne eine Berufsausbildung in die Uffz- oder Fw-Laufbahn des allgFachDienstes zu kommen, weil sich dort bereits viele mit einem nutzbaren Beruf bewerben und diesen wird natürlich Vorrang eingeräumt, weil sie keine teure 21monatige ZAW-Ausbildung brauchen. s kann also gut sein, dass man dir ggf. nur die Msch-Laufbahn anbietet. 8 Jahre sollte dann hier deine Wahl sein und den BFD-Anspruch im Anschluss nutzt du dann zu einer Berufsausbildung. Die Wahrscheinlichkeit einer Versetzung in der Msch-Lfb ist nicht allzu hoch und je nach Einheit kann es auch gut sein, dass du AFG nur in der Tagesschau siehst.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
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ddee

Ich hatte mir eigentlich schon erhofft, nach den 9 Jahren beim Bund ganz normal in der Wirtschaft arbeiten zu können, denn zu der Zeit wäre ich ja schon über 30! Nicht gerade das beste Alter, noch einen Beruf zu erlernen. Da hat mir dieser Umzug meine Pläne fürs Leben ganz schön durchkreuzt... Na ja, dann versuche ich wohl lieber verstärkt, mir einen Ausbildungsplatz zu besorgen, auch wenn das dann für uns alle heißt, für über 3 Jahre auf Sparflamme zu leben. Und wenn das dieses Jahr nicht mehr klappt, muss ich entweder FWDL machen oder 2 Jahre auf die FOS, denn ich bezweifle, dass ich dieses Jahr noch einen AP kriege. Dafür bin ich einfach viel zu spät wieder zurück nach DE gekommen. Hätte ich das vor einem Jahr schon gewusst, würde das ja wieder ganz anders aussehen.

mailman

Es kann dieses Jahr durchaus klappen. Wenn man es nicht versucht, klappt es natürlich nicht.

Ausbildungsplätze bei den "großen" sind vermutlich schon seit letztem Jahr vergeben, aber sonst gibt es mit Sicherheit noch genug frei Stellen.

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