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Fragen über die Bewerbung zum Feldwebel und Einstellungstest

Begonnen von Tobias 4563, 15. Februar 2013, 17:03:46

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miguhamburg1

Da war er wieder, unser Martin...und verbreitet sein Halbwissen...

Übrigens, @ Bishock, Sie erwecken in Ihrer Antwort einen Eindruck, der so nicht stimmt. Richtig ist vielmehr, dass sich ein Interessent bei einem Karriereberater zunächst einmal eingehend informieren MUSS. Danach KANN er sich über ihn bewerben und dann KANN er zur Eignungsfeststellung an das zuständige Karrierecenter (ehem. ZNwG) eingeladen werden. Dort kann nämlich aus unterschiedlichen Gründen auch entschieden werden, die Bewerbung nicht weiter zu verfolgen und den Bewerber nicht einzuladen.

Bundeswehr-Martin

mailmann

Keinen Schimmer wovon Sie sprechen.


Klaus

Ja da schwirrten mir nämlich andere Zahlen im Kopfe herum, deswegen äußerte ich die nicht. Aber das ist Ihnen zum Glück geläufiger.


migdings

Korrigieren Sie mich doch bitte einfach.



MfG
BW-Martin

Bischhock

Zitat von: miguhamburg1 am 15. Februar 2013, 19:49:40
Übrigens, @ Bishock, Sie erwecken in Ihrer Antwort einen Eindruck, der so nicht stimmt. Richtig ist vielmehr, dass sich ein Interessent bei einem Karriereberater zunächst einmal eingehend informieren MUSS. Danach KANN er sich über ihn bewerben und dann KANN er zur Eignungsfeststellung an das zuständige Karrierecenter (ehem. ZNwG) eingeladen werden. Dort kann nämlich aus unterschiedlichen Gründen auch entschieden werden, die Bewerbung nicht weiter zu verfolgen und den Bewerber nicht einzuladen.

Okey, ich bitte um Entschuldigung, für mich ist es selbstverständlich wenn man ein Gespräch mit einem Karriereberater hatte oder haben wird sowie sich stark für die Bundeswehr interessiert,das dieser sich auch Bewerben wird.

Mein Name ist übrigens "Bischhock" und nicht "Bishock" ;)

miguhamburg1

Besten Dank für den Hinweis. Dennoch bedeutet "Bewerbung" nicht automatisch "Einladung ins KC" - darauf bezog sich in erster Linie mein Hinweis.

apollo98

Sag mal, Bundeswehr-Martin, wo liegt eigentlich dein Problem?
Es ist ja sehr nett von Dir, dass du mit deinen Aussagen zu unserer Belustigung beiträgst, aber es muss doch auch mal Schluss sein. Du hast Null Ahnung, aber davon recht viel.
Ich hoffe, dass du dich im KC genauso präsentierst wie hier, denn dann dürfen wir die grosse Hoffnung haben, dass du nie ein Kamerad wirst.
Das war ich nicht! Das war schon so....!
 


Tobias 4563

Ach ja, ist es eigentlich möglich ein freiwilliges Praktikum in der Bundeswehr zu machen?
Soll ich dann zum Karriereberater gehen und der schickt dann meine Bewerbung weg?
Kann man dann in einer Kaserne übernachten in Ausnahmefällen?

Danke für eure Antworten.

Ralf

Schulgeleitete Praktika werden über die Karriereberater vermittelt. Übernachtungen sind nicht vorgesehen, zumal du ja auch keine 18 Jahre alt bist und somit unter das Jugendschutzgesetz fällst.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

Tobias 4563

Zitat von: Ralf am 18. Februar 2013, 19:27:01
Schulgeleitete Praktika werden über die Karriereberater vermittelt. Übernachtungen sind nicht vorgesehen, zumal du ja auch keine 18 Jahre alt bist und somit unter das Jugendschutzgesetz fällst.

Misst, bin der 16!!!!!!!

Tommie

Zitat von: Tobias 4563 am 18. Februar 2013, 19:44:35Misst, bin der 16!!!!!!!

Gibt es den Satz auch auf Deutsch? Oder wollten Sie sagen: "Mist, ich bin erst 16 Jahre alt!"?
In einen solch kurzen Satz einen Schreibfehler (ein "s" zuviel in Mist!) und eine vollkommen entstellende Grammatik ("bin der 16") einzubauen, lässt sich im Übrigen auch nicht durch die inflationäre Verwendung von Ausrufezeichen retten ;) ! Das geht nicht mal als "Kanak Sprak" ( http://de.wikipedia.org/wiki/Kanak_Sprak_(Sprachvariet%C3%A4t) ) durch ;D !

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