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Entlassung § 55 ( 5) oder DU Verfahren

Begonnen von jdsonic, 20. Februar 2013, 09:04:08

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LwPersFw

Nehmen Sie das aber nicht zu leicht!!!

Diese Fahrscheine stellen je einen finanziellen Wert dar.
D.h. bei unerlaubter Nutzung zu privaten Zwecken sprechen wir hier über Betrug am Dienstherrn.

Dafür sind z.B. Berufssoldaten schon vor dem Truppendienstgericht gelandet !

Mir ist ein Fall bekannt, da wurden in einer Reisekostenrechnung 30 € zur Erstattung beantragt - statt 6 € zustehenden.

Dies brachte dem Soldaten ein Beförderungsverbot für 12 Monate ein, weil

"...sein Verhalten als vorsätzliche Verletzung seiner soldatischen Pflichten, der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen (§ 7 SG),
in dienstlichen Angelegenheiten die Wahrheit zu sagen (§ 13 Abs. 1 SG) sowie der Achtung und dem Vertrauen gerecht zu werden,
die sein Dienst als Soldat erfordert (§ 17 Abs. 2 Satz 1 SG). Der Soldat habe (...) insgesamt vorsätzlich ein Dienstvergehen im Sinne
des § 23 Abs. 1 SG begangen."

Da Sie noch in den ersten 4 Dienstjahren sind, greift man zuerst aber auf den 55 (5) SG zurück.

Bei schweren Dienstvergehen von SaZ (innerhalb der ersten vier Dienstjahre) ist
durch die Entlassungsdienststelle zu prüfen, ob nicht an die Stelle der Einleitung eines
gerichtlichen Disziplinarverfahrens eine fristlose Entlassung nach § 55 Abs. 5 SG in
Betracht kommt (§ 143 WDO und Durchführungserlass ZDv 14/3 B 165).
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen