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Änderung der IGF-Weisung

Begonnen von ulli76, 27. Februar 2013, 19:58:43

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jk3

Ich krame das hier mal wieder raus:
Gab es zwischenzeitlich eine Änderung/Aktualisierung der Weisung? Zugang zum Intranet habe ich nicht.
Auch Besonderheiten für OA/FA sind interessant.
Danke !

Ralf

Sie ist in einen Zentralerlass überführt worden.
Ein Zentralerlass ist immer für alle gleich gültig, also irgendwelche Besonderheiten (was auch immer das sein soll), wirst du da nicht drin finden.
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Helft mit, dass es so bleibt.

LwPersFw

Um Ralf zu ergänzen...

Die alten Vorschriften
+ ZDv 3/10 "Sport in der Bw" und
+ Zentralanweisung B1-224/0-2 "Ausbildung und Erhalt der individuellen Grundfertigkeiten und der Körperlichen Leistungsfähigkeit (Ausb IGF/KLF)"
wurden aufgehoben...

...und die Teile Sport und KLF in einer neuen Regelung zusammengefasst.

Wo sich die Teile IGF wiederfinden werden... wird sich zeigen.
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

jk3

Dann sieht die Vorgabe derzeit wie bei Wikipedia dargestellt aus, dass ein 6 km Marsch im Jahr gefordert wird?

KlausP

Also Wiki als seriöse Quelle für solche fachlichen Fragen zu betrachten halte ich für sehr fragwürdig. Ich würde mich ausschließlich an die Vorschrift halten. Wenn ich keinen Intranetzugang habe muss ich jemanden fragen, derweilen hat.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Eisensoldat

Im Bereich SKB ist die Forderung ein Marsch 6 km pro Jahr. Wie ist in anderen TSK/OrgBer aussieht weiss ich nicht.
mkg

Eisensoldat

schlammtreiber

Semper Communis
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F_K

.. Heer ist 3 x 12 km - und die 12 km macht man doch eh fürs Leistungsabzeichen Gold - oder?

Eisensoldat

Was ist denn los, Schlammi? Soll ich Dich trösten? Was bedrückt Dich? Aufn Arm oder Taschentuch?

Eisensoldat

@ F_K,

sind die drei mal laut der Weisung IGF Heer, oder Weisungen einzelner Dienststellen/Einheiten. Meine Angabe bezog sich auf die Weisung für die gesamte SKB, es gibt viele Dienststellen die weit darüber hinausgehende Weisungen haben, z. B. auch DSA als Pflicht, IGF-Marsch mehrmals etc.
Und ja, gewöhnlich mache ich mehrmals pro Jahr auch die 12 km, aber das ist just for fun (als Alternative zum Joggen, das mir nicht so gefällt)
mkg

Eisensoldat

Eisensoldat


schlammtreiber

Zitat von: Eisensoldat am 09. November 2017, 09:13:42
Was ist denn los, Schlammi? Soll ich Dich trösten? Was bedrückt Dich? Aufn Arm oder Taschentuch?

Ich gehöre wirklich nicht zu der "früher war alles härter und besser und geiler" Kategorie, aber in diesem Fall fällt es mir einfach schwer, die Eindampfung des 30-km-Marsches auf 6-12 (max) km nachzuvollziehen. Sechs km war "damals" kein Marsch, sondern ein Lauf  :-\
Semper Communis
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F_K

@ Eisensoldat:

Es gibt streitkräftegemeinsame Forderungen IGF / KLF (da kann niemand "drunter" gehen, ist halt ein Befehl vom GI), und darauf bauen dann die Forderungen der TSK / OrgBereiche drauf auf - mWn gibt es eine entsprechende Weisung Insp. Heer.

LwPersFw

#118
Zitat von: jk3 am 09. November 2017, 00:35:54
Dann sieht die Vorgabe derzeit wie bei Wikipedia dargestellt aus, dass ein 6 km Marsch im Jahr gefordert wird?

Die B1-224/0-2 gilt nur noch für den Teil IGF.

KLF und Sport sind jetzt geregelt in der A1-224/0-1.

"Systematisches und regelmäßiges Training der KLF ist somit eine unabdingbare Voraussetzung für das erfolgreiche Bestehen im Inland und in den Einsätzen.
Die KLF Mindestforderungen sind von allen Soldatinnen und Soldaten 6 einmal jährlich zu erfüllen."


"6 Für Reservistinnen und Reservisten gelten die Vorgaben des Streitkräftegemeinsamen Konzepts für die
Ausbildung der Reserve in der Bundeswehr (SKgemKonzAusbResBw), Kapitel 3.3.1 und 3.3.2."


"Als Nachweis der Mindestleistung im Marsch ist von allen Soldatinnen und Soldaten 12 im Rahmen des Gefechtsdienstes bzw. der
allgemeinmilitärischen Ausbildung einmal jährlich der 6-Kilometer-Marschtest zu erfüllen 13."


"12  Für Marineuniformträger, die im MilOrgBer Marine eingesetzt sind, wahlweise 200-m-Kleiderschwimmen (vgl. Abschnitt 3.7)."


"13  Status-, alters- und geschlechtsunabhängige Mindestforderungen an die KLF auf Ebene Soldatengrundfitness (vgl. Abschnitt 3.7).
      Bislang Forderungen aus der Zentralanweisung B1-224/0-2."



"Marschtest

Der Marschtest überprüft – status-, alters- und geschlechtsunabhängig – die physischen
Leistungsvoraussetzungen für das Marschieren mit Gepäck. Er besteht aus einem 6-Kilometer-
Marsch zu Fuß im Feldanzug, allgemein bzw. Bord-/Gefechtsanzug, mit Gepäck von mind. 15 kg
Gewicht in einer Zeit von 60 min.

Die Organisation und Durchführung des Marschtests erfolgen im Rahmen des
Gefechtsdienstes bzw. der allgemeinmilitärischen Ausbildung in der Einheit oder Dienststelle.

Der Marschtest ist von allen Soldatinnen und Soldaten einmal jährlich zu erfüllen.

Für Marineuniformträger, die im MilOrgBer Marine eingesetzt sind, besteht wahlweise die Möglichkeit,
anstatt des Marschtestes das 200-m-Kleiderschwimmen gemäß den Bedingungen der DLRG bzw.
der Wasserwacht im DRK in höchstens 8 min mit anschließendem Entkleiden im Wasser
durchzuführen. Hierbei gelten die Ausführungsbestimmungen unter Abschnitt 3.7.3."




"Militärisches Fitnesstraining beinhaltet demnach ausdrücklich nicht den im Rahmen der Militärischen Ausbildung bzw. des Gefechtsdienstes zu realisierenden Fertigkeitserwerb und -erhalt von militärischen Fertigkeiten im Sinne der IGF und des Marschierens 50."

"50 Gemäß Zentralrichtlinie A2-226/0-0-4710 ,,Gefechtsdienst aller Truppen (zu Lande)""



Und was dann die TSK/OrgBer noch auf diese Mindestforderungen oben drauf packen ... ist davon unabhängig...
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Andyy

Wo kann man nachlesen, dass die aufgehobene Weisung B1-224/0-2 nur noch für den Teil IGF gültig ist?

In der neuen  Weisung  A1-224/0-1 geht für mich nur hervor, dass die alte Weisung B1-224/0-2 aufgehoben wurde. Einzelne Punkte wurden dort nicht herausgelöst wodurch diese weiter in Kraft sind.

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