Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Sicherheitsüberprüfung

Begonnen von MacVo, 08. März 2013, 12:38:45

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

KlausP

Es kommt darauf an, was in den Vordrucken gefordert und erläutert ist (unbedingt Erläuterungsblatt beachten!). Im aktuellen Bewerbungsbogen steht z.B., dass Eintragungen im Erziehungsregister nicht angegeben werden müssen. Das kann im Vordruck für die Sicherheitsüberprüfung schon wieder ganz anders sein. Also immer schön das "Kleingedruckte" lesen ... und verstehen!
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Flexscan

Wenn man alles angibt ist man auf Nummer sicher und erlebt später nicht das böse erwachen.
MkG Flex
Ich bin wirklich kein Zyniker, ich spreche bloß aus Erfahrung
Bundeswehrforum.de - Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

qranny


marcr

Wie sieht es denn mit einem eingestellten Ermittlungsverfahren, was bei der Bewerbung angegeben wurde, aus?
Person A hat sich beworben, hat alles soweit bestanden und wurde eingeplant. Die Person hat im Anschluss an das Verfahren Kontakt mit dem KC aufgenommen und die Situation mit dem eingestellten Verfahren geschildert. Person A wurde gesagt, dass die Einstellung des Verfahrens keine Folgen hat und sie es für die Akten nachreichen solle. Ca. 4 Monate danach bekommt Person A die Unterlagen mit Verpflichtungserklärung usw.
Nun sieht der geplante Dienstposten eine sü2 vor, bei der das bekannte Verfahren wieder auftaucht. Person A hat die Formulare für die Sicherheitsüberprüfung noch nicht erhalten, wird aber angesprochenes Verfahren dort nochmals angeben.
Kann Person A dadurch ein negatives Ergebnis bei der Sicherheitsüberprüfung bekommen? Die Person hat ja nicht versucht es zu verheimlichen und sonst eine "weiße Weste".

Grüße, Marc

Ralf

Es kann höchstens dazu führen, dass du keine SÜ2 bekommst. Aber das wird der MAD beurteilen anhand der Sache. Allerdings halte ich das für eher unwahrscheinlich.
Für die Zukunft:
ZitatPerson A wurde gesagt, dass die Einstellung des Verfahrens keine Folgen hat
Mir wäre das zu dünn. ich würde auch nicht anrufen und nachfragen, sondern einen Brief schreiben und hinschicken m.d.B. um schriftl. Rückantwort. Wenns denn dann Probleme gibt, kann sich keiner mehr genau erinnern, was wer wie gesagt hat.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

Fachdiener

Da ich selbst den Anspruch an mich setze, dass alles zeitnah und am besten sofort erledigt wird, habe ich mich jetzt mal mit der Sache Personalfeldwebel und Sicherheitsüberprüfung auseinandergesetzt. Ich gehe davon aus, dass ich, um mit persönlichen Daten und Verschlusssachen arbeiten zu dürfen, einer SÜ-2 o. sogar SÜ-3 auf Grund Dienstposten in einem EloKaBtl. unterzogen werde?!

Ich habe mir aus diesem Grund die Unterlagen bereits ausgedruckt, ausgefüllt und von meiner Frau und mir unterzeichnen lassen.

Wenn ich am 04.04.2016 meinen Feldwebelanwärterlehrgang beginnen, wann und wo gebe ich denn den Bogen für die SÜ ab?

Oder soll ich ihn in den Schreibtisch legen und dann bei Aufforderung "rausholen"?

Ralf

Der Sicherheitsbeauftrage der Einstellungseinheit müsste da auf euch zu kommen (wenn er seiner Verantwortung nachkommt).
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

Fachdiener

Danke Ihnen Ralf, dann werde ich mal gespannt bleiben. :-)

Zebra

Du kannst die Sü ja mal mitnehmen, und falls du dazu aufgefordert wirst abgeben. Vorher würde ich niemanden damit "belästigen".
PersDat und Verschlusssachen sind nämlich grundverschiedene Dinge, die nicht so viel miteinander zu tun haben.

MkG

Zebra

SCPO

Zitat von: Fachdiener am 02. März 2016, 13:42:55
Da ich selbst den Anspruch an mich setze, dass alles zeitnah und am besten sofort erledigt wird, habe ich mich jetzt mal mit der Sache Personalfeldwebel und Sicherheitsüberprüfung auseinandergesetzt. Ich gehe davon aus, dass ich, um mit persönlichen Daten und Verschlusssachen arbeiten zu dürfen, einer SÜ-2 o. sogar SÜ-3 auf Grund Dienstposten in einem EloKaBtl. unterzogen werde?!

Ich habe mir aus diesem Grund die Unterlagen bereits ausgedruckt, ausgefüllt und von meiner Frau und mir unterzeichnen lassen.

Wenn ich am 04.04.2016 meinen Feldwebelanwärterlehrgang beginnen, wann und wo gebe ich denn den Bogen für die SÜ ab?

Oder soll ich ihn in den Schreibtisch legen und dann bei Aufforderung "rausholen"?

Es ist eher unwahrscheinlich, dass Du als PersFw eine SÜ brauchst. Wie schon angemerkt PersDat und vertrauliche / geheime, etc. Sachen sind unterschiedlich.

Ralf

Man kann das wirklich nicht pauschal sagen. Es gibt PersFw, die zwar keine SÜ2-Dinge bearbeiten, aber in Bereichen eingesetzt werden, die man nur damit betreten darf. Bei uns muss jeder eine SÜ2 haben und da sind so um die 60 PersFw/PersOrgFw und bis auf 3 DP bzw. deren Aufträge habe ich noch von keinem Dinge gesehen, die nur vage in die Region geheimhaltungspflichtig gehen.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

SCPO

Dessen bin ich mir bewusst, aber das hat weniger mit den Daten zu tun, die diese PersFw bearbeiten sondern in welchen Gebäuden sie sitzen. Stichwort Sabotageschutz, etc.

Ostsee

Bevor ich jetzt einen neuen Thread eröffne, weiß jemand zufällig wie das mit platzverweisen inkl. Der aufnahme von Personalien und 2. Mit ingewahrsamnahne durch Polizei wegen Trunkenheit und Unterbringung (inkl. Abtransport) in einer Gemeinschaftsausnüchterungszelle auf der wache für einige wenige Stunden ohne übernachtung aussieht? Wird sowas dokumentiert sodass es für eine sü relevant werden könnte? Also dass sie eben Einsicht in dieseinem Akten fordern in denen dieses Fehlverhalten dokumentiert ist?

F_K

Ja, es wird dokumentiert, und Ja, je nach Stufe der SÜ ist das Gegenstand der Überprüfung.

Ostsee

Beide "delikte" oder nur letzterer (ausnüchterungszelle)?

Und wie sieht es mit Löschung dieser delikte aus? Wird sowas nach einigen Jahren aus den Akten der Polizei gestrichen, sodass ich eine weiße Weste habe?

Und inwiefern wirkt sich die Tatsache dass es "Gegenstand" der sü ist auf den Sü Status aus? Bekommt man dann bspw. Eine sü3 schon gar nicht mehr wegen solch einem Delikt, oder ist das einzelfall Sache wo man 'diskutieren' darf, manchmal kann man für solche delikte ja noch nicht mal so viel.

Und konkret: bei welcher stufe der sü wird sowas gegenstand?